Hallo,
eine Person ist Rentner und ist ins Ausland gegangen.
Er ist aber noch in der Wohnung des Sohns gemeldet (wegen
seiner Rente…).
Nun kann er seine Schulden nicht mehr bezahlen und hatte sich
dafür an diese Firma gewandt:
http://www.euro-solvent.de/
Der Herr dort versprach ihm daß eine Privatinsolvenz möglich
wäre ohne daß er am Hungertuch nagen müßte
und die Firma Euro-Solvent würde alles in die Wege leiten.
Nun bekommt der Sohn jeden Tag ständig Post von Banken die
von nicht eingelösten Lastschriften berichten sowie Mahnungen
ohne Ende.
Frage 1: Wie seriös ist die Firma Euro-Solvent?
Man darf nicht behaupten, dass das Unternehmen unseriös sei, sonst könnte man verklagt werden, aber
wenn man die Homepage aufmerksam liest und das liest, was nicht zu lesen ist, ist festzustellen:
es liegt keine behördliche Genehmigung als Insolvenzverwalter vor;
es liegt keine behördliche Genehmigung als Schuldnerberater vor (Schuldnerberater müssen behördlich zugelassen sein)
der Geschäftsführer Cihangir Arda war für eines der ehemals größten Makler Privater Krankenkassenversicherungen tätig ( esgab der mehrere unrühmliche Fernsehsendungen auch bei RTL etc.)
Aus der „Beschreibung“ des Unternehmens ist zu entnehmen, dass hier lediglich die Schulden aufgelistet werden und dann, irgendwann, ein Rechtsanwalt mit der Durchführung des Inso-verfahrens beaufgtragt werden soll.
Hier dürfte m.E. gegen etliche Regelungen des Rechtsberatungsgesetztes verstoßen werden.
Die ersten Raten, welche der Schuldner bezahlt, dienen ausschließlich zur Verrechung der vereinbarten Honorare,…schon alleine aufgrund der „Vermittlung“ an einen Rechtsanwalt etc. könnte von einem sittenwidrigen Vertrag ausgegangen werden, ohne die weiteren Inhalte des Vertrages zu kennen.
Tip: Das Inso dauert 7 Jahre und man muss dem Inso-Verwalter über alles Auskunft erteilen; der Auslandsaufenthalt macht dies nicht einfacher.
Pfängund von Rente: wenn die mtl. Rente 999,99 € beträgt, wären gerade einmal 3,40 € pfändbar,…darunter geht nichts,…
An den Inso-Verwalter müsste sowieso der pfändbare Betrag der Rente abgeführt werden,…also sowieso immer das „Existenzminimum nach der Pfändungstabelle“.
einige Verbindlichkeiten des Schuldners können in einem Inso-Verfahren überhaupt nicht aufgenommen werden,…
Warum geht man nicht direkt zu einem RA vor Ort, der macht das auch und man zahlt nicht einige Tausend € an Gebühren für ein nicht sehr „offenes“ Unternehmen.
Frage 2: Kann der Sohn evt. für die Schulden des Vaters
belangt werden
Wenn der Sohn nichts unterschrieben habt, nein
und scheitert evt. die Privatinsolvenz.
Die müsste doch erst beantragt werden und das obige Unternehmen kann es selber nicht, sondern nur ein Rechtsanwalt,… da werden vermutlich derzeit nur die „vereinbarten Vertragskosten“ abkassiert und nichts weiter, denn der zu beauftragende Rechtsanwalt möchte zumindest ein „paar Hundert Euro“ als Vorkasse, und wer bezahlt die?
Schönen Tag noch,