Privatinsolvenz und Evangelium ist totalgleich?

Stimmt es dass es eigentlich keinen grossen prinzipiellen Unterschied zwischen Privatinsolvenz/Offenbarungseid und Busse/Bekehrung (Evangelium) gibt ?

Zitat :

Mit dem Tod Jesu tritt das neue göttliche Insolvenzrecht bei Übersündung in Kraft

Wenn Menschen sich zuviele Sündenschulden angehäuft haben und sich nicht in der Lage sehen, diese kummulierte Sündenschuld gegenüber Gott aus eigener Kraft wieder tilgen zu können künftig, dann brauchen sie logischerweise ein Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht sieht vor, dass der Übersündete eine Bankrotterklärung abgibt (Herr ich habe gesündigt, sei mir Sünder gnädig) und anschliessend sich bereit erklärt einen guten Willen zu zeigen (möglichst keine weiteren Sündenschuld erzeugen = Enthaltsam der Sünde, entstandene Sündenschuld wiedergutmachen wo es geht, z.B. entschuldigen, Geklautes zurückgeben)

-> Wenn dies ernsthaft und korrekt ausgeführt wird, tritt das neue 2000 Jahre alte göttliche Insolvenzrecht in Kraft und man bekommt einen kompletten Sündenschulderlass, aber natürlich kommt man dann auch in die Datenbank der Sündenschuldauskunftsdatei so dass man, wenn man nochmal Sündenschuld machen will irgendwo, dies fast nirgendwo mehr akzeptiert wird weil man ja bereits eine Offenbarungsbusse getätigt hat
und somit formell juristisch vorbelastet ist und nur sehr schwer neue Sündenschuld erlaubt bekommt zu machen, die Dämonen lassen sich auf solche Offenbarungssünderbussleute die das Insolvenzrecht genutzt und in der Sündenschuldkartei stehen, nicht mehr gerne ein und gewähren ihnen demzufolge auch nur sehr ungerne neuen Sündenkredit :

Zitat:

Johannes 5,18 Wir wissen, daß jeder, der aus Gott geboren ist, nicht sündigt; sondern der aus Gott Geborene bewahrt sich, und der Böse tastet ihn nicht an.
Jakobus 4,7 Widersteht dem Teufel, so wird er vor euch fliehen!"

Das neue Insolvenzrecht gilt erst seit ein paar Jahren, das göttliche schon seit fast 2000 Jahren

Quelle : jesus.de.vu

Guten Abend Magnusfe,

die Quelle, die Du für diesen Text angegeben hast, habe ich mir mal angesehen und festgestellt, daß als der Inhaber des Copyrights dieser Seite ebenfalls Magnusfe angegeben ist. Nun ist mir nicht ganz klar, was Du damit bezweckst, eine von Dir verantwortete Seite hier auf innere Logik, Richtigkeit, Überzeugungskraft überprüfen zu lassen.
Der Text, den Du hier zitierst, macht mir den Eindruck, als sei er aus dem Englischen (aber eher wohl dem Amerikanischen) übersetzt worden.

Nun ja: wir müssen, wenn wir die Gnade Gottes in der heutigen Zeit verkünden wollen, Beispiele aus der heutigen Zeit finden; niemand wird überzeugt, wenn ihm immer wieder die alten Formeln vorgesetzt werden. Insofern ist der Gedanke mit dem Privatinsolvenzrecht ein ehrenwerter Versuch, zumal auch die Begriffe, die das Neue Testament verwendet, zum Teil dem antiken Schuldrecht entnommen sind.
Ich bin mir allerdings noch nicht ganz im Klaren, warum er mich nicht überzeugt. Mag sein, daß es an der Sprache liegt: ich habe den (natürlich subjektiven) Eindruck, der Verfasser (die Verfasserin?) rede wie ein Prophet, der die Verwaltungsakademie besucht hat.

Und dann stimmt natürlich die Sache mit den Dämonen zum Schluß gar nicht: natürlich räumen der Teufel und die Dämonen Dir einen Überziehungskredit in beliebiger Höhe ein, damit sie Dich umso fester in der Hand haben und Du ihnen nicht mehr entkommst. In den Begriffen des Schuldrechts würde das wohl bedeuten, daß die Zwangsversteigerung eingeleitet wird. Und die Folge davon ist in der Regel, daß das Besitztum weit unter seinem wirklichen Wert verkauft wird. Was das für ein Leben bedeutet, kannst Du Dir selbst ausmalen.

Wenn Du eine solche alte Vorstellung in eine neue transponieren willst, mußt Du zuerst einmal gründlich analysieren: was ist gleich, was ist verschieden? Was ist die Invariante, will sagen: worin besteht die Kernaussage, die bei einer solchen Transponierung nicht verändert werden darf? Du hast in der Tat richtig erkannt: das ist der Schuldenerlaß. Aber das Privatinsolvenzrecht gibt dem Schuldner sieben Jahre, in denen er sich wohlverhalten und seine Schulden (mindestens teilweise)in vorher festgelegter Höhe tilgen muß. Das wirst Du im Verhältnis zu Gott nicht übernehmen wollen. Schließlich kommt mit der Privatinsolvenz so eine Art Vertrag zustande, der, wenn beide Seiten ihn einhalten, am Ende einen neuen Anfang möglich macht. Aber ein Vertrag mit Gott? Ist der neue Anfang nicht sofort möglich? Hat Christus nicht „für meine Schulden vollkömmlich bezahlet“ (Heidelberger Katechismus)?

Oder anders gesagt - und daran messe ich immer die Predigten, die ich höre -: wenn schon das nicht stimmt, was ich nachprüfen kann, warum sollte ich dann das glauben, was ich nicht nachprüfen kann?

Deswegen also ist vorher diese genaue Analyse nötig, damit das, was die Hörer oder Leser nachprüfen können, auch stimmt!

Aber ehrenwert ist dieder Versuch allemal!

Gruß - Rolf

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Naja
Hallo,
Dein Vergleich … nunja … humpelt auf vier Beinen.

Stimmt es dass es eigentlich keinen grossen prinzipiellen
Unterschied zwischen Privatinsolvenz/Offenbarungseid und
Busse/Bekehrung (Evangelium) gibt ?

Wenn Du unbedingt willst, kannst Du ja die 6-jährige Wohlverhaltensphase mit dem Fegefeuer gleichsetzen … nicht jeder kommt durch.
Ciao R.

Mit dem Tod Jesu tritt das neue göttliche Insolvenzrecht bei
Übersündung in Kraft

bei allen Sünden ja

Wenn Menschen sich zuviele Sündenschulden angehäuft haben und
sich nicht in der Lage sehen, diese kummulierte Sündenschuld
gegenüber Gott aus eigener Kraft wieder tilgen

Keiner kann es aus eigener Kraft gegenüber Gott machen. Die bibel spricht hier Klartext

zu können
künftig, dann brauchen sie logischerweise ein Insolvenzrecht

genau, trifft auf alle zu. Verfolge das Gespräch von Jesus mit Nikodemus

Das Insolvenzrecht sieht vor, dass der Übersündete eine
Bankrotterklärung abgibt (Herr ich habe gesündigt, sei mir
Sünder gnädig) und anschliessend sich bereit erklärt einen
guten Willen zu zeigen (möglichst keine weiteren Sündenschuld
erzeugen = Enthaltsam der Sünde, entstandene Sündenschuld
wiedergutmachen wo es geht, z.B. entschuldigen, Geklautes
zurückgeben)

Ja, dass nennt man Busse tun, oder im besseren Deutsch Umkehr.

-> Wenn dies ernsthaft und korrekt ausgeführt wird, tritt
das neue 2000 Jahre alte göttliche Insolvenzrecht in Kraft und
man bekommt einen kompletten Sündenschulderlass,

Ja

aber
natürlich kommt man dann auch in die Datenbank der
Sündenschuldauskunftsdatei so dass man, wenn man nochmal
Sündenschuld machen will irgendwo, dies fast nirgendwo mehr
akzeptiert wird weil man ja bereits eine Offenbarungsbusse
getätigt hat
und somit formell juristisch vorbelastet ist und nur sehr
schwer neue Sündenschuld erlaubt bekommt zu machen,

Das stimmt nicht. Jeder wird wieder sündigen und jedem wird mittels ehrlicher Busse wieder die Sünde erlassen!!

Johannes 5,18 Wir wissen, daß jeder, der aus Gott geboren ist,
nicht sündigt; sondern der aus Gott Geborene bewahrt sich, und
der Böse tastet ihn nicht an.

Besser ist die Übersetzung, dass jeder Neugeborene kein Sünder mehr ist (da er frei ist). Dies heisst aber nicht, dass er nicht mehr wündigen wird.

Jakobus 4,7 Widersteht dem Teufel, so wird er vor euch
fliehen!"

Eben, dies bestätigt das obgesagte. Der Neugeborene soll und muss immer noch dem teufel widerstehen, sonst sündigt er wieder. Und da wir alles nur menschen sind, gelingt uns dies nicht immer.