Stimmt es dass es eigentlich keinen grossen prinzipiellen Unterschied zwischen Privatinsolvenz/Offenbarungseid und Busse/Bekehrung (Evangelium) gibt ?
Zitat :
Mit dem Tod Jesu tritt das neue göttliche Insolvenzrecht bei Übersündung in Kraft
Wenn Menschen sich zuviele Sündenschulden angehäuft haben und sich nicht in der Lage sehen, diese kummulierte Sündenschuld gegenüber Gott aus eigener Kraft wieder tilgen zu können künftig, dann brauchen sie logischerweise ein Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht sieht vor, dass der Übersündete eine Bankrotterklärung abgibt (Herr ich habe gesündigt, sei mir Sünder gnädig) und anschliessend sich bereit erklärt einen guten Willen zu zeigen (möglichst keine weiteren Sündenschuld erzeugen = Enthaltsam der Sünde, entstandene Sündenschuld wiedergutmachen wo es geht, z.B. entschuldigen, Geklautes zurückgeben)
-> Wenn dies ernsthaft und korrekt ausgeführt wird, tritt das neue 2000 Jahre alte göttliche Insolvenzrecht in Kraft und man bekommt einen kompletten Sündenschulderlass, aber natürlich kommt man dann auch in die Datenbank der Sündenschuldauskunftsdatei so dass man, wenn man nochmal Sündenschuld machen will irgendwo, dies fast nirgendwo mehr akzeptiert wird weil man ja bereits eine Offenbarungsbusse getätigt hat
und somit formell juristisch vorbelastet ist und nur sehr schwer neue Sündenschuld erlaubt bekommt zu machen, die Dämonen lassen sich auf solche Offenbarungssünderbussleute die das Insolvenzrecht genutzt und in der Sündenschuldkartei stehen, nicht mehr gerne ein und gewähren ihnen demzufolge auch nur sehr ungerne neuen Sündenkredit :
Zitat:
Johannes 5,18 Wir wissen, daß jeder, der aus Gott geboren ist, nicht sündigt; sondern der aus Gott Geborene bewahrt sich, und der Böse tastet ihn nicht an.
Jakobus 4,7 Widersteht dem Teufel, so wird er vor euch fliehen!"
Das neue Insolvenzrecht gilt erst seit ein paar Jahren, das göttliche schon seit fast 2000 Jahren
Quelle : jesus.de.vu