Wenn ein Mitarbeiter von seiner Firma für die auswärtige Arbeit Fahrgeld und Verpflegungszuschuss erhält, wird dies vom Insonvenzverwalter gepfändet?
Wenn ein Mitarbeiter von seiner Firma für die auswärtige
Arbeit Fahrgeld und Verpflegungszuschuss erhält, wird dies vom
Insonvenzverwalter gepfändet?
Hallo,
Fahrgeld und Auslösung bzw. Verpflegungszuschuss, dass ist Mehraufwand für den Arbeitsplatz, kann auf keinen Fall genommen werden.
Es gibt eine gestaffelte Tabelle vom Insolvenzverwalter was man behalten darf d.h. ein Alleinstehender darf ca.1.000,-- € behalten plus Fahrkosten u. Verpflegungsaufwand bekommt man für weiteren Einsatzort, dass ist ein Mehraufwand.
Wenn man mit dem Insolvenzverwalter redet, sieht dieser
es auch ein.
Ich hoffe ich habe damit weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüssen
Candra 2010
Wenn ein Mitarbeiter von seiner Firma für die auswärtige
Arbeit Fahrgeld und Verpflegungszuschuss erhält, wird dies vom
Insonvenzverwalter gepfändet?
Hallo,
meines Wissens nach ist das nicht pfändbar. Voraussetzung: Es ist klar und deutlich als Aufwandsentschädigung deklariert worden. Falls das nicht der Fall ist, den Arbeitgeber darauf hinweisen.
Gruss
Unpfändbar sind:
Aufwandsentschädigungen, also Aufwendungsersatz für Fahrtkosten, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand oder Übernachtungskosten, Auslösungsgelder und soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen (§ 850a Nr. 3 ZPO).
Wenn ein Mitarbeiter von seiner Firma für die
auswärtige
Arbeit Fahrgeld und Verpflegungszuschuss erhält, wird
dies vom
Insonvenzverwalter gepfändet?
Hallo,
Fahrgeld und Auslösung bzw. Verpflegungszuschuss, dass
ist
Mehraufwand für den Arbeitsplatz, kann auf keinen Fall
genommen werden.
Es gibt eine gestaffelte Tabelle vom Insolvenzverwalter
was
man behalten darf d.h. ein Alleinstehender darf
ca.1.000,-- €
behalten plus Fahrkosten u. Verpflegungsaufwand bekommt
man
für weiteren Einsatzort, dass ist ein Mehraufwand.
Wenn man mit dem Insolvenzverwalter redet, sieht dieser
es auch ein.Ich hoffe ich habe damit weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüssen
Candra 2010
Herzlichen Dank
Unpfändbar sind:
Aufwandsentschädigungen, also Aufwendungsersatz für
Fahrtkosten, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand oder
Übernachtungskosten, Auslösungsgelder und soziale Zulagen
für
auswärtige Beschäftigungen (§ 850a Nr. 3 ZPO).
Herzlichen Dank
Wenn ein Mitarbeiter von seiner Firma für die
auswärtige
Arbeit Fahrgeld und Verpflegungszuschuss erhält, wird
dies vom
Insonvenzverwalter gepfändet?
Hallo,
Fahrgeld und Auslösung bzw. Verpflegungszuschuss, dass
ist
Mehraufwand für den Arbeitsplatz, kann auf keinen Fall
genommen werden.
Es gibt eine gestaffelte Tabelle vom Insolvenzverwalter
was
man behalten darf d.h. ein Alleinstehender darf
ca.1.000,-- €
behalten plus Fahrkosten u. Verpflegungsaufwand bekommt
man
für weiteren Einsatzort, dass ist ein Mehraufwand.
Wenn man mit dem Insolvenzverwalter redet, sieht dieser
es auch ein.Ich hoffe ich habe damit weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüssen
Candra 2010
Herzlichen Dank.
Unpfändbar sind:
Aufwandsentschädigungen, also Aufwendungsersatz für
Fahrtkosten, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand oder
Übernachtungskosten, Auslösungsgelder und soziale Zulagen
für
auswärtige Beschäftigungen (§ 850a Nr. 3 ZPO).
Herzlichen Dank.
Unpfändbar sind:
Aufwandsentschädigungen, also Aufwendungsersatz für
Fahrtkosten, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand oder
Übernachtungskosten, Auslösungsgelder und soziale Zulagen
für
auswärtige Beschäftigungen (§ 850a Nr. 3 ZPO).
Herzlichen Dank…
Wenn ein Mitarbeiter von seiner Firma für die auswärtige
Arbeit Fahrgeld und Verpflegungszuschuss erhält, wird dies vom
Insonvenzverwalter gepfändet?
Fahrgeld und Verpflegungszuschuss sind Zahlungen für Mehraufwendungen. Andernfalls kann die Arbeit nicht ausgeführt werden. Diese Geld muss, nach meiner Meinung, dem Schuldner belassen werden.
Wenn ein Mitarbeiter von seiner Firma für die auswärtige
Arbeit Fahrgeld und Verpflegungszuschuss erhält, wird dies vom
Insonvenzverwalter gepfändet?
hallo,
ich denke nicht.mein mann, in pi, war für 4 wochen beruflich im ausland. die auslösung durfte er im vollen umfang behalten
Nein,
das sind erstattungen für betriebliche Aufwendungen, kein Einkommen
Hallo!
Der Verpflegungszuschuss und das Fahrgeld dürfte eigentlich nicht gepfändet werden, da er zur Ausübung der Tätigkeit dient.
Libe Grüße Dirk
Wenn ein Mitarbeiter von seiner Firma für die auswärtige
Arbeit Fahrgeld und Verpflegungszuschuss erhält, wird dies vom
Insonvenzverwalter gepfändet?
Hallo, nein, diese Vergütungen werden nicht gepfändet. Ich war 2008 auch bei ner Zeitarbeit und damals konnte ich meine Fahrtkosten und Verpflegungsaufwand ausbezahlt bekommen. Dies hat die Firma immer sehr genau berechnet. Ob dies allerdings in jeder Höhe der Fall ist, das weiß ich nicht. Es könnte ja sein, daß man mit dem Arbeitgeber ne Vereinbarung trifft, daß dieser etwas Gehalt auch als Fahrtkosten auf der Abrechnung ausweist - so daß man monatlich mehr zur Verfügung hätte. Ganz blöd wird der Inso-Verwalter auch nicht sein. Bei mir war damals alles ganz legal. Ich hatte zwar nachgefragt, aber mein Arbeitgeber hat sich darauf nicht eingelassen. Auch Überstunden-Zuschläge wurden teilweise ausbezahlt. Darüber kann ich aber auch nur sagen, daß ich dieses nie nachkontrollieren konnte, denn die Berechnung war wirklich sehr kompliziert. Dies ist eben bei Zeitarbeitsfirmen so. Zur Zeit arbeite ich direkt bei einer Firma, jedoch hab ich mir schon manches Mal überlegt, für die Dauer der Insolvenz wieder über Zeitarbeit zu arbeiten. Denn da könnte man netto mehr in der Tasche haben als so - vorausgesetzt, man bekommt eben Fahrtgeld und Verpflegungsgeld.