Privatinsolvenz und Flohmarkt ?

Guten Tag,

wenn man in der Privatinsolvenz auf dem Flohmarkt einige alte Dinge verkauft muss dies an den Ins.verwalter abgeführt werden oder kann man sowas behalten?

Hi,

das ist mit dem zuständigen Inso-Verwalter vorher abzuklären.
Es kommt hierbei auf die voraussichtliche Höhe der Einnahmen an. Gilt auch für Verkäufe bei Amazon oder ebay.

Sollte man es auf gut Glück machen under Verwalter trifft einen auf dem Flohmarkt, kann man sich ja mal sehr gut überlegen, was man da sagen will.

Besser keine Experimente machen, sonst ist die Restschuldbefreiung weg!

LG

Hi.

Also grundsätzlich gilt das Inoslvenzverfahren nur über das Vermögen des Schuldners selbst. Zum Vermögen des Schuldners gehören Grundstücke, Rechte an Grundstücken,
bewegliche Sachen ( Waren und Autos ), Forderungen, Versicherungsansprüche, Steuererstattungsansprüche … NICHT zum Insolvenzvermögen gehört der - ACHTUNG: gewöhnliche !!! - Hausrat ( § 36 III Inso in Verb. § 812 ZPO ) und das Vermögen von Ehefrau und Kindern.
Soweit also Stücke aus dem eigenen Hausrat auf dem Flohmarkt angeboten würden, dürften diese auch verkauft werden. In der Regel stellt sich diese Frage jedoch nicht, denn gewöhnlicher Hausrat sollte nicht wertvoll sein ( die Vase von Tante Hilde aus Asien war doch mehr wert, ein Sammler bietet hohen Betrag - vermutlich in diesem Moment kein gewöhnlicher Hausrat mehr )
Das Vermögen der Ehefrau und der Kinder dürfte man jedoch verscherbeln - dabei ist es auch unerheblich, wer es auf dem Flohmarkt anbietet - solange er dafür kein Einkommen erhält und ob dies die in der Regel doch etwas negativ eingestellten anderen Insolvenzgläuiger auch wissen… die alle ein Recht zum Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung haben… ggf. macht man sich da nur noch mehr Ärger.