Hallo, meine Frage ist wie folgt:
Hallo!
Deine Frage mit dem Gewerbeschein kann ich nicht genau beantworten, so viel ich weiß, ist es nicht möglich, aber fpr diese Info möchte ich nicht die Hand ins Feuer legen.
Deine Frage nach den Einkommensgenzen bei Hartz IV stößt bei mir auf Unverständnis. Du sollst theoreisch so viel verdienen, um aus Hartz IV rauszukommen. Dein Ziel ist es Wohl nicht, unbedingt im Hartz IV - Bezug zu bleiben?!
Auch wenn du nicht genug verdienst und trotz deiner Arbeit Hartz IV - Lestungen beziehen musst, bleibt in deiner Tasche aufgrund der Freibeträge mehr Geld, als ohne Arbeit. Die Freibeträge sind abhängig von der Höhe des erzielten Einkommens, z.B. bei 400 € Einkommen hast du effektiv 160 € mehr in der Tasche.
Gruß
Hallo RASI, eben nochmal versuchen zu erklären: eben um aus Hartz IV rauszukommen, ein Kleingewerbe. Nur kann dann wegen der Privat-Insolvenz noch ein Problem aufkommen?
Aber schonmal MERCI für die Antwort, denn 160€ mehr haben ist schon eine Menge!
LG Anne
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Hallo RASI, eben nochmal versuchen zu erklären: eben um aus
Hartz IV rauszukommen, ein Kleingewerbe. Nur kann dann wegen
der Privat-Insolvenz noch ein Problem aufkommen?
Hallo Anne,
man sollte mit seinen Insolvenzverwalter drüber sprechen.
Alles was über der Pfändungsfreigrenze liegt ist diesem zu melden und abzugeben.
Tut man dies nicht, versagen einem die Gerichte in Lichtgeschwindigkeit (= 1 Woche!! selbst schon erlebt!) die Restschuldbefreiung und die ganze Insolvenz war für die Katz´, wobei zu bedenken ist, daß für die Schulden der laufenden Insolvenz keine weitere Insolvenz gemacht werden kann. Weitere Infos dazu:
http://www.schuldnerberatung-euregio.com/restschuldb…
grüße
dragonkidd
Dragokind, danke! Also denn sollte man wohl ersteinmal lostelefonieren! Merci! LG Anne
Hallo Anne,
man sollte mit seinen Insolvenzverwalter drüber sprechen.
Alles was über der Pfändungsfreigrenze liegt ist diesem zu
melden und abzugeben.
Tut man dies nicht, versagen einem die Gerichte in
Lichtgeschwindigkeit (= 1 Woche!! selbst schon erlebt!) die
Restschuldbefreiung und die ganze Insolvenz war für die Katz´,
wobei zu bedenken ist, daß für die Schulden der laufenden
Insolvenz keine weitere Insolvenz gemacht werden kann. Weitere
Infos dazu:http://www.schuldnerberatung-euregio.com/restschuldb…
grüße
dragonkidd
Hallo Anne,
mit einer Existenzgründung im Kleingewerbe, mit Gewerbeschein dürften keine Probleme auftreten.
Banken und andere Gläubiger sind an höheren Einkommensverhältnissen, egal ob als Angestellter oder als Gewerbler interessiert; aus deren Sicht besteht dann mehr Hoffnung die Gelder zurückzuerhalten.
Ich selber kenne einen Fall, wo eine 56 Jährige Schuldnerin, mit hohen Schulden im 6stelligen Bereich, - dennoch von einer Bank einen höheren Kredit erhalten konnte - um eben durch die Existenz und des höheren Einkommens die Schulden abzahlen zu können.
Damit will ich eigentlich nur sagen, dass es entgegen der allgemeingültigen Meinung - dennoch möglich gibt, trotz Insolvenz eine Existenz aufzubauen. - Wenn keine Gelder von Banken investiert werden müssen, oder keine Lieferantenforderungen notwendig sind - um so besser.
Wenn Sie Ihre Eigenbedarfsgrenze kennen - und insgesamt mit den Einnanhmen aus dem Gewerbe, mit dem was letzlich für Sie noch übrig bleibt, verrechnen, - und angenommen Sie erreichen den Satz Ihres Bedarfes, dann erhalten Sie keine Unterstützung mehr.Jeden Betrag den Sie zusätzlich verdienen müssen Sie quasi von Ihren Bedarfssatz abziehen. Der Staat hat dbzgl. ein Interesse daran, dass Sie kein HartzIV -Empfänger mehr sind.
Gruß Leo
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