Privatinsolvenz und Häusle

Hallo

Ein Bekannter lebt in Scheidung von seiner psych. kranken, erwerbsunfähigen Frau.
Anscheinend hat sich das Sozialamt von ihr irgenwelche finanziellen Rechte an ihrer Haushälfte übertragen lassen. Das Haus ist aber über Wert verschuldet (WErt ca 40 000-50 000 Euro).
Der Mann (alleinerziehend, zwei Mädels), hat jetzt alle Zahlungen eingestellt (da er auch noch mehr Steuern zahlen darf etc) und Privatinsolvenz angemeldet.
Für ihn wäre es interessant zu wissen, wie lange er jetzt voraussichtlich noch in dem Haus wohnen kann und was ihm wann droht.
Er hatte nämlich eigentlich vor für seine Töchter im Dachboden zwei Zimmer zu bauen (selbst, ist Schreiner - keine kosten), da die älteste jetzt in die Pubertät kommt und ein bischen Platz für sich bräuchte.
Lohnt sich das denn noch?
Wie lange braucht es denn bis ein Haus wirklich Zwangsversteigert wird (das ist doch was passieren wird, oder?)?

Leider kann ich jetzt nichts genaueres über die Situation Schildern, aber vielleicht gibt es doch ein paar Tips die ich ihm weitergeben kann.

Vielen DAnk

Andrea

Hallo

Auch Hallo!!

Ein Bekannter lebt in Scheidung von seiner psych. kranken,
erwerbsunfähigen Frau.
Anscheinend hat sich das Sozialamt von ihr irgenwelche
finanziellen Rechte an ihrer Haushälfte übertragen lassen. Das
Haus ist aber über Wert verschuldet (WErt ca 40 000-50 000
Euro).
Der Mann (alleinerziehend, zwei Mädels), hat jetzt alle
Zahlungen eingestellt (da er auch noch mehr Steuern zahlen
darf etc) und Privatinsolvenz angemeldet.

Den abtrag für das Haus sollte er weiter zahlen, wenn der Wert nur 50 T€ beträgt, wird er woanders voraussichtlich mehr Miete zahlen,
das sollte er aber mit dem Insolvenzverwalter, oder einer Schuldenberatung durchsprechen, allgemiene Tipps helfen ihm da wenig.

Für ihn wäre es interessant zu wissen, wie lange er jetzt
voraussichtlich noch in dem Haus wohnen kann und was ihm wann
droht.

Mit zwei Kindern wird man ih nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen.

Er hatte nämlich eigentlich vor für seine Töchter im Dachboden
zwei Zimmer zu bauen (selbst, ist Schreiner - keine kosten),
da die älteste jetzt in die Pubertät kommt und ein bischen
Platz für sich bräuchte.

Keine Kosten ist völliger Quatsch, Baumaterial ist teuer, auch wenn er selbst ausbau, das kostet ein paar Euros, und die scheint er nicht zu haben.

Lohnt sich das denn noch?
Wie lange braucht es denn bis ein Haus wirklich
Zwangsversteigert wird (das ist doch was passieren wird,
oder?)?

Leider kann ich jetzt nichts genaueres über die Situation
Schildern, aber vielleicht gibt es doch ein paar Tips die ich
ihm weitergeben kann.

Er sollte wirklich dringend mit einer Schuldenberatung bzw. mit dem Insolvenzverwalter reden. Hat er am Gericht private Insolvenz beantragt, wird ihm doch da jemand zur Seite gestellt. Mit dem sollte er alles schnellstens klären, bervor er sich hier weiter reinreitet.

Vielen DAnk

Andrea

Bitte elmore

Hi,

Er sollte wirklich dringend mit einer Schuldenberatung bzw.
mit dem Insolvenzverwalter reden. Hat er am Gericht private
Insolvenz beantragt, wird ihm doch da jemand zur Seite
gestellt. Mit dem sollte er alles schnellstens klären, bervor
er sich hier weiter reinreitet.

Er ist bei der Schuldnerberatung, deshalb macht er das ganze ja, aber die scheinen ihm nicht zu sagen wie das weiterläuft (zeitlich). Er ist da jedenfalls ziemlich verunsichert.

Ich meinte auch zu ihm, dass er so schnell wohl nicht rausgeschmissen werden kann, aber wirklich fundiert wissen tu ich das nicht. Und ich will ja nicht, dass er sich durch meine Aussage zu etwas verleiten läßt was ihm dann schadet.

Gruß

Andrea

Hallo Andrea,

hat er denn schon die Nummer/Aktenzeichen von seinem Inso-Verfahren oder ist er noch in der Vorbereitung?

Auch ein Inso-Verfahren muss „vorbereitet“ werden. Vergleichsvorschläge an alle Gläubiger und erst wenn mindestens ein Gläubiger diese Vorschläge ablehnt, wird das Inso-Verfahren eröffnet.

Ab Eröffnung des Inso-Verfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter (wird vom Gericht bestellt und ist meist ein Anwalt) alles was von Wert ist - auch das Haus.

Dieser wird dann versuchen einen Käufer für das Haus zu finden. Findet er keinen (ist meist so - die Inso-Verwalter sind nicht besonders "fleißig) lässt er das Haus evtl. versteigern. Der Insoverwalter (notfalls auch die Gläubigerversammlung) kann evtl. auch entscheiden, ob der Vater und die Töchter noch weiter in dem Haus bis zur Versteigerung wohnen bleiben darf.

Allerdings können Gläubiger die im Grundbuch eingetragen sind (die Hypothekenbank, Sozialamt - falls es eine Zwangssicherungshypothek gibt und wer halt sich sonst noch im Grundbuch verewigt hat)und das Finanzamt (auch wenn es nicht eingetragen ist) trotz Insoverfahren die Zwangsversteigerung betreiben.

Bei einer Zwangsversteigerung muss erst ein Wertgutachten über das Haus gemacht werden. Danach geht es dann beim Gericht weiter. Es kann Dir niemand sagen, wie lange das dauern wird.

Der eine Gutachter ist mit seinem Gutachten schnell fertig, der andere braucht lange und genauso unterschiedlich schnell bzw. langsam arbeiten die Rechtspfleger an den Gerichten. Gibt es einen Versteigerungstermin oder mehrere usw.

Wenn es aber versteigert ist, muss man SOFORT ausziehen. Der Ersteigerer wird sofort - anders als beim Hauskauf - Besitzer der Immobilie.

WICHTIG: Bei einem Inso-Verfahren NIE einen Gläubiger BEVORZUGEN!!! Alles Geld über der Pfändungsfreigrenze incl. des Erlöses vom Haus und sonstiger WErtgegenstände bekommt der Insolvenzverwalter und der verteilt es nach Quote an die Gläubiger.
Eine EXTRAZAHLUNG (Ausnahme ist die laufenden Unterhaltszahlungen) an einen vom Schuldner bevorzugten Gläubiger KOSTET (verhindert) DIE RESTSCHULDBEFREIUNG!!!

Ein weiter Ausbau des Hauses lohnt nach meiner Einschätzung nicht.

Gruß
Ingrid

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