Hallo,
Ein Rentnerehepaar, (61 und 65 Jahre) mit zusammen 1200 Rente und einem 450 Euro Job ist vom eigenen Sohn(41 Jahre) betrogen worden. Dieser hat über Jahre auf Namen und Rechnug der Eltern eingekauft. Da beide Patreien in einem Haus gelebt haben und der Sohn keiner Arbeit nachgeht hat er auch alle Post abgefangen und ‚endsorgt‘.
Nach eine Erbschaft ist das Ehepaar nun in ein anderes Haus gezogen. Innerhalb eines 3/4 Jahres ist alles aufgeflogen und da Ehepaar hat, auf anraten eines Schuldnerberaters Privatinsolvenz angemeldet. Wegen den Enkeln wissen Sie noch nicht, ob sie den Sohn anzeigen. Wir haben das gestern erfahren und fragen uns, was mit dem Haus wird? Soweit ich es nachgelesen habe, ist das Einkommen der Rentner so gering, das nichts gepfändet wird. Aber die Gläubiger wollen ja verständlicher weise wenigstens Teile Ihres Geldes wiederhaben. Besteht die Gefahr, das sie das Haus verkaufen müssen? Wenn Ja, können sie die Privatinsolvenz zurücknehmen und mit einer Anzeige den tatsächlichen Verursacher in die verantwortung nemen?
Danke
Hallo,
nicht, ob sie den Sohn anzeigen. Wir haben das gestern erfahren und fragen uns, was mit dem Haus wird?
Bei einer Insolvenz wird nicht nur laufendes Einkommen zur Schuldentilgung herangezogen (wenn es denn möglich ist), sondern berechtigtermaßen auch das vorhandene Vermögen, hier: das Haus.
wiederhaben. Besteht die Gefahr, das sie das Haus verkaufen müssen?
Das würde ich so sehen.
Wenn Ja, können sie die Privatinsolvenz zurücknehmen und mit einer Anzeige den tatsächlichen Verursacher in die verantwortung nemen?
Eine Anzeige bewirkt die strafrechtliche Verfolgung. Um den Sohn zu Begleichung der aufgelaufenen Schulden heranzuziehen, bedarf es einer zivilrechtliche Verfolgung. Wenn der Sohn weder Einkommen noch Vermögen hat, wird diese fruchtlos bleiben.
Das Rentnerpaar sollte sich schleunigst von einem Anwalt dahingehend beraten lassen, ob sie überhaupt für die Schulden des Sohnes aufkommen müssen.
Gruß
Nordlicht
Wenn Ja, können sie die Privatinsolvenz zurücknehmen und mit einer Anzeige den tatsächlichen Verursacher in die verantwortung nemen?
Eine Anzeige bewirkt die strafrechtliche Verfolgung.
richtig.
Um den
Sohn zu Begleichung der aufgelaufenen Schulden heranzuziehen,
bedarf es einer zivilrechtliche Verfolgung.
richtig.
Wenn der Sohn
weder Einkommen noch Vermögen hat, wird diese fruchtlos
bleiben.
kann sein, wer weiß?
aber völlig egal: das ist das problem der gläubiger! die rentner haben mit den schulden DES SOHNES genau gar nichts zu schaffen! anderes müssen DIE GLÄUBIGER beweisen!
ich kann nicht verstehen, was der schuldnerbetrater und die rentner hier eigentlich für eine nummer abziehen. falsche scham? oder komplette unkenntnis? oder fehlen hier in der geschichte einige wichtige fakten?
aber völlig egal: das ist das problem der gläubiger!
die rentner haben mit den schulden DES SOHNES genau gar nichts zu
schaffen!
Wieso? Die Gläubiger wenden sich verständlicherweise an den, dessen Liefer- und Rechnungsadresse angegeben wurde.
Dass das die Bestellungen des Sohnes waren und somit dessen Schulden, müssten die Eltern doch erst einmal beweisen, oder?
Dass sie keine Strafanzeige gestellt und vielleicht sogar die Lieferungen angenommen haben, würde sie nicht gerade entlasten.
anderes müssen DIE GLÄUBIGER beweisen!
Die Gläubiger brauchen m.E. nichts beweisen, denn dass auf „auf Namen und Rechnug der Eltern“ bestellt wurde ist ja wohl unstrittig.
Danke erstmal.
Ja, der Sohn hat auf Namen und Rechnung der Eltern bestellt. Er hat auch (nachweislich) die Unterschrift der Mutter gefälscht. Die Mutter hat eine ganz andere Unterschrift. So wie wir sie gestern verstanden haben ist nicht mal sicher, das Sie mit einer Anzeige gegen den Sohn aus der Sache rauskommen. (lt. dem Anwalt, der die Insolvenz beantragt hat). Leider wollen sie ‚Das eigene Kind‘ nicht anzeigen. Aber wenn Sie das Haus verlieren, währe es eine totale Katastrophe. (Suizidgefahr) Vielleicht können wir ihnen diese Gefahr noch einmal erläutern. Angeblich bleibt Ihnen das Haus, da Sie es selber bewohnen. Danke!
Hi,
Na mit einer Anzeige kann sie wohl auch kaum rauskommen, der Fehler war, durch den Insovenzantrag die Schuld (en) zuzugeben und auf sich zu nehmen, (wozu auch immer, da es das Problem mit dem Sohn ja nicht beseitigt), also bitte zu einem ordentlichen Anwalt gehen!
Die Frage ist, ob es glaubhaft ist, dass Sie nicht in der Absicht dass Ihnen nichts genommen werden kann, dem Clan etwas „finanziert“ haben.
Also deshalb anstatt der jungen Generation in Insolvenz gehen wollten, da kam aber dann die Erbschaft dazwischen…
Irgendwo müssen die bestellten Waren ja verblieben sein.
OL
Hallo,
eine Privatinsolvenz bedeutet, sich vollkommen von allen Vermögen und Werten zu trennen.
Natürlich gehört auch ein eigenes Haus dazu.
Da das Ehepaar schon einen Schuldnerberater in Anspruch genommen hat, sollte es diesen eigentlich bekannt sein.
Wie traurig.
Selbstverständlich kann das Ehepaar zivilrechtlich gegen Ihren Sohn vorgehen.
Dieser scheint ja nun garkein Unrechtsbewusstsein zu haben.
Aber die Justiz arbeitet ja bekanntlich langsam.Hoffentlich ist bis dahin das Haus nicht schon weg.
Mit freundlichen Gruß