Eine Bekannte von mir hat folgendes Problem: Vor einiger Zeit hatte sie die eidest. Vers. abgegeben und Privatinsolvenz aufgrund von Schulden, die ihr ein Ex-Freund vor Jahren aufgebürgt hatte. In ihrer letzten Beziehung hatte Ihr der Partner Geld sowie Güter augedrängt. Sie hatte Ihm Ihre Finanzlage klar gemacht, jedoch er ließ nicht locker und „beschenkte“ sie reichlich - machte aber selbst Schulden deswegen.
Jetzt ist die Beziehung vorbei und der Ex fordert 5000,- Euro + Zinsen von Ihr zurück und droht mit einem Mahnbescheid. Meiner Meinung nach lächerlich, da sie nie etwas unterschrieben hatte und es ihr aufgedrängt wurde. Da dieser Kerl zum Schluß etwas „psychopatische“ Anwandlungen zeigte, hat sie auch Angst er könnte in der Richtung brutal werden.
Was meint Ihr zu dem ganzen. Freue mich auf Antworten.
Beschenkte der „Ex“ sie mit Geld oder mit Waren?
Falls es um Waren geht, würde ich sie zurückgeben.
Falls es um Geld geht, wird es natürlich eng.
Sie muss sich jedoch nicht von ihm bedrohen und erpressen lassen.
Vielleicht wäre hier zunächst eine Anzeige bei der Polizei wegen Nötigung angebracht.
Bzgl. der Beurteilung, wer wem was schuldet wird hier wohl ein Gericht aktiv werden müssen, sofern die beiden sich nicht auf gütlichem Wege einigen können.
Vielleicht sollte die junge Dame eine Lehre daraus ziehen und sich das nächste mal ein wenig mehr Mühe bei der Partnerwahl machen…
Grüße,
Mathias
Eine Bekannte von mir hat folgendes Problem: Vor einiger Zeit
hatte sie die eidest. Vers. abgegeben und Privatinsolvenz
aufgrund von Schulden, die ihr ein Ex-Freund vor Jahren
aufgebürgt hatte. In ihrer letzten Beziehung hatte Ihr der
Partner Geld sowie Güter augedrängt. Sie hatte Ihm Ihre
Finanzlage klar gemacht, jedoch er ließ nicht locker und
„beschenkte“ sie reichlich - machte aber selbst Schulden
deswegen.
Jetzt ist die Beziehung vorbei und der Ex fordert 5000,- Euro
Zinsen von Ihr zurück und droht mit einem Mahnbescheid.
Meiner Meinung nach lächerlich, da sie nie etwas
unterschrieben hatte und es ihr aufgedrängt wurde. Da dieser
Kerl zum Schluß etwas „psychopatische“ Anwandlungen zeigte,
hat sie auch Angst er könnte in der Richtung brutal werden.
Was meint Ihr zu dem ganzen. Freue mich auf Antworten.
Also, wer eine EV abgibt ist ja nicht automatisch in der Privatinsolvenz. Die geht nur über einen Anwalt oder Schuldenberatung nach einem streng ablaufenden Muster. Das Problem für deine Bekannte ist, wenn Sie denn tatsächlich in der Privatinsolvenz ist, ob Sie schon in der „Wohlverhaltensphase“ ist. Die beträgt in der Regel 5 Jahre. In dieser Zeit darf Sie keine neue Schulden machen. Ansonsten kommt Sie nicht in den Genuß des Schuldenerlasses.
Schulden können natürlich auch von beschenkten Sachen sein. Wenn der vor Gericht glaubhaft machen kann, das Sie ihn „genötigt“ hat, extra Schulden zu machen, um Ihr was zu schenken, wird der Richter auf einen Vergleich hintendieren. Und futsch ist die Privatinsolvenz. Beispiel: Frau hochverschuldet. Neuen Partner gefundet. Sie in der Privatinsolvenz. Sie bestellt mit seinem Einverständniss Waren bei xy Firma. Anschließend „schenkt“ er ihr die Waren, weil ja der Gerichtsvollzieher kommt, um eventuell Geld und Waren einzufordern. Merkst du. Schenken ist nicht immer gleich schenken.
Jetzt kenn ich natürlich nicht die Hintergründe.
Wenn Er Ihr natürlich mal ne Kleinigkeit geschenkt hat (Bekleidung etc.) wird er vor Gericht keine Chancen haben, an sein „Geld“ heranzukommen. Hat er jedoch absichtlich Schulden gemacht, um Ihr Möbel, Fernseher und sonstige Luxusartikel zu schenken, wird es wohl auf einen Vergleich hinaus laufen.
Bezüglich der „Bedrohung“ hat Sie nur die Möglichkeit, die Polizei einzuschalten. Die wird allerdings nur dann was machen, wenn er ne Drohung oder ähnliches ausgesprochen hat. Nur wegen einem Gefühl wird diese nichts tun.
Hoffe dir was geholfen zu haben.
Gruß Marco
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Sie hatte Ihn keineswegs gedrängt Schulden zu machen. Im Gegenteil. Sie hatte von Anfang an reinen Tisch gemacht und gesagt, daß Sie erstens nichts von ihm möchte und wenn er es ihr doch gibt, dann könne sie es nur langfristig zurückzahlen, wegen ihrer finanziellen Situation. Daß er wegen ihr Schulden gemacht hatte, kam erst am Schluß der Beziehung raus. Sie wußte nix davon und hätte niemals den Zuwendungen eingewilligt. Auf jeden Fall kommt ihr Ex jetzt mit einer völlig dubiosen Summe daher und nötigt sie zu einer Abzahlung. Er würde sonst alle rechtlichen Mittel in Erwägung ziehen.
Gruß
Bernhard
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Falls es um Waren geht, würde ich sie zurückgeben.
Falls es um Geld geht, wird es natürlich eng.
Beides. Beschenken ist nicht das Wort. Aufdrängen trifft es eher. Er wußte über ihre finanzielle Situation bescheid und daß sie es mittelfristig nie zurückzahlen könnte.