Hallo Leute. Habe seit 1997 einen 30jahre geltende Titel i.d.Hand, wegen BETRÜGERISCHE HANDLUNGEN, gegen den Person, die mich jahrelang im Glauben gelassen hat, ich sei der Vater ihres Kindes. Nach mehrere Verfahren und Gutachter (Bluttests) wurde dies Bewiesen. Im Jahre 2003 hat sie mit amtliche Beschluß Insolvenzverwalterin bestellt. Diese Insolvenzverwalterin behauptet, im Jahre 2006 einen Gläubigeranschreiben an mich und an meine Prozessbevollmächtigten gesendet zu haben, damit ich die Forderung zur Tabelle anmelden kann. Tatsache ist; weder mein RA noch ich haben so ein Schreiben zu sehen bekommen. Deshalb schließe ich daraus, dass hier irgend etwas faul ist! Inzwischen wurde im Jahre 12/2009 für diesen Person einen Restschuldbefreiung erteilt. Meine Frage: Gilt meine Titel den eigentlich jetzt nicht mehr? Warum wollte man die Anmeldung meine Forderung zurTabelle nicht? Weil dies vielleicht eine Privatinsolvenz war und strafrechtliche Beschlüsse mit Titel hier nicht reingehören? Darf ich jetzt keine Inkasso mehr beauftragen zum Vollstrecken? Bitte antworten und stellt auch Fragen. Mir geht es allmählich nicht mehr um den Betrag über 10.000€, sondern um die Ehre, da ich als Geschädigter auch noch als eine Art „Lügner, Verläumder“ dargestellt werde und zwar von eine Kanzlei!!! Viele Grüße, aricih
Sofern die Forderungen auf kriminellen Handlungen beruhen, ist eigentlich eine Verjährung ausgeschlossen.
aber das muss ein Anwalt prüfen, ob diese Vorraussetzungen vorliegen.
Und wenn der Rechtsanwalt keine Post erhalten hat, gibt es hier ein unabhängigen Zeugen. Da würde ich versuchen, ob die haftung des Insolvenzverwalters nicht dafür einspringen muss.
Hallo.
Leider kann ich den Sachverhalt nicht so ganz verstehen, fürchte allerdings auch, dass ich da nicht der richtige Ansprechpartner bin und Dir leider wenig (bis gar nicht) helfen kann.
Mein Tipp: Wenn Du bereits anwaltlich vertreten wirst, befrage den Anwalt Deines Vertrauens - der sollte sich mit dieser Materie auf jeden Fall auskennen.
Viel Erfolg. MfG
Hallo!
Wenn diese Forderung nicht mit in die Privatinsolvenz hineingenommen wurde, besitzt er immer noch Gültigkeit. Das Schreiben von dem Anwalt müsste irgendwo in den Postausgangsbüchern dieser kanzlei zu finden sein. Falls dies nicht bewiesen werden kann, dann ist der Titel meiner Meinung gültig.
Hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
Dirk
danke dir michaeddorf 
sehr hilfreich, vielen dank, AlterMann 
danke dir trotzdem für die hilfsbereitschaft. 
Du hast Recht!
Strafen gehören nicht in die Restschuldbefreiungn Nimm Dir einen speziellen „Privatinsolvenz-Anwalt“ und lass Deine Forderung vollstrecken.
Viel Glück!
Du hast Recht!
Strafen gehören nicht in die Restschuldbefreiungn Nimm Dir
einen speziellen „Privatinsolvenz-Anwalt“ und lass Deine
Forderung vollstrecken.
Viel Glück!
Hallo [Edit: Name entfernt],
vielen Dank auch an dich für dein Antwort. Dies baut mich selbstverständlich noch mehr auf!!!
Inzwischen versuche ich an den Titel heranzukommen. Der von mir beauftragter Inkassodienst hat mein Zweitschrift in Original nicht zurückgegeben!! (Läuft zwischenzeitlich Anzeige diesen Inkassodienst, wegen Unterschlagung). Verstehe die Welt nicht mehr!! Wie wenn alle miteinander eine Verschwörung gegen mich haben!! Danke nochmal. Gruß, aricih
Hallo,
schwierig.
ich würde meinen, wenn Ihnen das Insolvenzverfahren gegen die „angebliche Mutter“ bekannt war, müssen Sie sich zurechnen lassen, Ihre Forderungen selbst anzumelden.
Ob ein nicht erhaltener Brief Grundlage sein kann, das Verfahren (Insolvenz-) hinterher für ungültig zu erklären möchte ich/ kann ich nicht beurteilen.
Dazu würde ich mich beim zuständigen Insolvenzgericht erkundigen.
mfg
Johann Schwenk