Privatinsolvenz und noch nicht fälliger Sparvertrag

Hallo,
ich habe eben mit meiner Versicherung telefoniert, weil wir dort 3 Sparverträge für die Kinder laufen haben, die sind wohl auch gleichzeitig Unfallversicherung und laufen 18 Jahre. Sind somit noch lange nicht auszahlungsreif, also erst in 13 Jahren.
Ich hatte nachgefragt, ob wir die Verträge ruhigstellen können weil wir bald in Privatinsolvenz gehen. Da meinte sie, sie müsse nun einen Vermerk machen, dann wäre unser Geld, das ja noch nicht auszahlungsreif wäre weg. Aber sie wolle ein Auge zudrücken und hätte jetzt nicht gehört, das wir in Insolvenz gehen.
Heißt das also, das unsere Verträge komplett hinfällig sind? Irgendwie versteh ich gerade nix. Ist vielleicht auch noch zu früh am Tag…wer kann mir helfen?

LG

Guten Morgen!

Deine Versicherung ist arrogangt und dumm! Alles was zur Sicherung des Unterhaltes der Kinder notwendig ist kann man Dir nicht wegnehmen!
Trotzdem:

  1. Lasse den Sparanteil der Versicherung still legen so dass Du nur den Risikoantel bezahlen musst. Lass Dir das bestaetigen. Die Absicherung der Kinder ist wichtig. Sparen kannst Du immer noch in 6 Jahren.

Gruss Kurt

Hallo

wir sind gerade im insolvenzverfahren, und haben das schon alles durch. ja das ist leider so, die haben dann auf alles einsicht, auch auf versicherungsbeiträge und alles andere. bei uns ist sogar ein vermerk beim finanzamt gemacht , wegen einkommenssteuer, wenn wir da was zurückbekähmen,dürfen sie das nehmen, oder weihnachtsgeld vom betriebund sowas.ja so ist das, aber dann bist du in 6 jahren alles los. passt aber auf das ihr eine restschuldversicherung mit abschliesst, denn sonst seit ihr nach 6jahren die schulden nicht los, das ist ganz wichtig. einfach den insolvenzberater ansprechen.

gruss chrissi

Danke dir für die schnelle Antwort. Ich mach mich da jetzt schlau, wie das geht, denn stilllegen könnte ich es angeblich erst, wenn pro Vertrag 1000€ eingezahlt worden ist. Und einmal stillgelegt, könne man die Zahlung nicht mehr aufnehmen.

LG

Danke Chrissi, den Eintrag beim Finanzamt hab ich schon von einem Gläubiger. Und mit der Restschuldversicherung muß ich mir merken.
Bei uns duert es ja noch ein wenig, ich warte auf den Bescheid der Schuldnerberatung, das ich die Gläubiger alle anschreiben darf,das wir in Insolvenz gehen. Sind hier auf der Warteliste und das kann noch ein paar Monate dauern.

ja ich weiss das dauert, da müsst ihr noch lange warten, ich bin einen anderen weg gegangen. weil wir auch auf der warteliste standen, und dann machen die gläubiger irgentwann nicht mehr mit, und dann kommt es zur konto und lohnpfändung, haben wir alles durch. das war schlimm, musste dann beim amtsgericht einen beschluss beantragen damit das konto wieder aus der pfändung genommen wird, nun geh ich jeden monat an den bankschalter mit dem beschluss und hohl mir unser geld, denn dann kannst du rechnungen nur noch bar einzahlen.wir sind nun bei einem anwalt, und der macht mit uns eine schuldenregulierung so heisst das, wir zahlen jeden monat auf ein anderkonto so heisst das einen betrag, und der anwalt teilt diesen an alle gläubiger auf. dieser betrag richtet sich nach den einkommen was ihr habt. der anwalt setzt sich mit allen in verbindung und betreut euch die ganze zeit, und nach 6jahren ist alles vorbei. ihr bekommt über jeden schritt immer bescheid, zuvor musst du alle gläubiger unterlagen hinschicken ist aber eine gute sache, und auch seriös, seit dem kommen keine mahnungen und andre briefe mehr, und wenn was ist kann man immer anrufen die stehn ein immer zur seite.wenn du willst kann ich dir die anschrieft und telefonnummer schicken.

Kontopfändung haben wir auch, aber unser Geld ist 7 Tage freigegeben, da wir Hartz IV beziehen. Da kann ich ganz normal über das Konto verfügen die 7 Tage lang, ausser das ich das Geld am Schalter abholen muß. Wir haben einen Anwalt an der Hand, der kümmert sich auch um die Insolvenz einer Bekannten. Den werde ich wohl jetzt auch aufsuchen, da die Schuldnerberatung wirklich ewig auf sich warten lässt. Selbst telefonische Anfragen sind schwierig. Wir sind von der ARGE dahin geschickt worden und im Moment scheints da echt mehr als voll zu sein.

Bei einer Privatinsolvenz wird alles verwertbare Vermögen veräußert.
Sofern die Sparverträge auf Ihren Namen laufen,
müssen Sie die dem Insolvenzverwalter melden und
der wird diese dann verwerten und das Geld den Gläubigern zukommen lassen.
Auch verwertbarer Schmuck. Lebensversicherungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden veräußert.

Insofern hat die Mitarbeiterin recht

Hallo.
Tja, das ist erst mal eine gute Frage. Mit Versicherungen kenne ich mich leider nicht soo gut aus. Ich kann nur berichten, dass ich eine Risiko-LV hatte, welche nun mitten im Insolvenzverfahren auslief und die rund EUR 300,- wurden vom Insolvenzverwalter nicht einbehalten. Bevor meine Insolvenz anfing, hatte meine Bank damals eine normale LV als Sicherheit und kurzum aufgelöst. Eine Unfallversicherung habe ich aber hingegen derzeit auch noch laufen. Da wurde bei mir seinerzeit nichts gesagt.
Ich schätze, das liegt auch ein klein wenig am Insolvenzverwalter, bzw. inwieweit die Auflösung eines Vertrages nur ein Tropfen auf den heißen Stein bedeutet oder ob dadurch ein nicht unwesentlicher Teil der Schulden getilgt werden können.

Ich fürchte da kann ich leider nicht wirklich zuverlässig helfen. Ich würde zu einem Beratungsgespräch mit der Schuldnerberatung oder ggf. mit einem Fach-Anwalt raten (Prozesskostenbeihilfe beantragen).

Viel Glück. onLeine

Also da hatte - so wie es oben geschildert ist - jemand von der Versicherung überhaupt gar keine Ahnung! Wenn die Versicherungen tatsächlich auf die Kinder laufen, kann in Eurem Verbraucherinsolvenzverfahren dort nichts passieren; erst recht nicht, wenn die Versicherung zustimmt und die Zahlungen aussetzt!
Zur Vorsicht aber noch einmal die AGB der Versicherung zu den Verträgen lesen, ob dort im Falle einer „Verbraucherinsolvenz“ etwas geregelt ist. Jedoch selbst wenn dort eine entsprechende „Klausel“ steht, muss die nicht unbedingt wirksam sein. Dies wäre dann aber durch einen Fachanwalt zu prüfen.

LG
Lunajane

Hallo!
Jetzt stellt sich die Frage, ob Ihr die Verträge weiter laufen lassen wollt, oder nicht. Bei Kündigung bekommt Ihr den Wert, der bisher in den Versicherungen angespart wurde zurück (Jahresauszug!).
Eine Stilllegung geht meist nur für ein Jahr, dann muss man wieder für ein Jahr Beiträge zahlen.
Mein Vorschlag: Geld auszahlen lassen und nur eine Unfallversicherung abschliessen, ohne Sparbetrag (lohnt sich meist so wie so nicht). Bei drei Kindern sind das ungefähr 15 bis 20 € im Monat insgesamt.
Das müsste zu packen sein, auch bei Insolvenz.
Hoffe, ich konnte helfen.
Liebe Grüße Dirk

Hallo,

bitte entschuldigen Sie, daß ich mich erst heute melde.

Ich hoffe, daß Sie inzwischen nicht schon die Privatinsolvenz angetreten sind, ohne ihre Sparverträge vorher in Sicherheit zu bringen.

Denn leider hat ein Insolvenzverwalter ziemlich viele Rechte (auch wenn das wirtschaftlich nicht immmer sinnvoll oder richtig oder gar gerecht erscheint), d.h. er kann/könnte dann auch sie Sparverträge auflösen und zu Geld machen. Dann wäre das Geld weg.

Falls Sie die Privatinsolvenz noch nicht bantragt haben, würde ich Ihnen raten, die Sparverträge entweder aufzulösen oder auf jemand anderen (als Vertragsinhaber - egal wer bespart oder irgenwann bzugsberechtigt ist - umschreiben zu lassen.

mfg

Johann Schwenk