Hallo,
bei einem Bekannten ist eine Privatinsolvenz in Vorbereitung(Gläubiger anschreiben und Schuldenermittlung). Nun möchte ein privater Gläubiger, bevor er Aufstellung zum Anwalt schickt, dass mein Bekannter ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschreibt. Geht das und kann das notarielle Schuldanerkenntnis mit in die Insolvenzmasse einfliessen und ist das dann auch nach der Wohlverhaltensphase mit in der Restschuldbefreiung
erledigt? Oder greift das danach trotzdem noch? und zu guter letzt, was muss beachtet werden, wenn ein solches Schuldanerkenntnis unterschrieben wird?
Ich danke schon im Voraus für Eure Antworten.