Privatinsolvenz und notarielles Schuldanerkenntnis

Hallo,

bei einem Bekannten ist eine Privatinsolvenz in Vorbereitung(Gläubiger anschreiben und Schuldenermittlung). Nun möchte ein privater Gläubiger, bevor er Aufstellung zum Anwalt schickt, dass mein Bekannter ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschreibt. Geht das und kann das notarielle Schuldanerkenntnis mit in die Insolvenzmasse einfliessen und ist das dann auch nach der Wohlverhaltensphase mit in der Restschuldbefreiung
erledigt? Oder greift das danach trotzdem noch? und zu guter letzt, was muss beachtet werden, wenn ein solches Schuldanerkenntnis unterschrieben wird?
Ich danke schon im Voraus für Eure Antworten.

Für Insolvenrecht hatte ich mich n i c h t registriert.
H.G.

Hallo,

der Bekannte muss die Schulden des privaten genauso in die Schuldenermittlung mit aufnehmen, wie alle anderen auch! Er darf um Gottes Willen keinen Gläubiger anders behandeln und vor allem nicht bevorteiligen!! (kann verursachen, dass eine Restschuldbefreiung NICHT erteilt wird!!)
Im außergerichtlichen Verfahren kann dieser Bekannte einen Vergleich ebenso ablehnen wie jeder andere Schuldner auch. Sollte es dann somit zum Eröffnungsverfahren kommen, ist dieser Schuldner mit in der Forderungstabelle.

Warum ein "SCHULD"anerkenntnis? Wenn die Forderung aus einer Straftat besteht, ist sie nicht von der Insolvenz abgedeckt!! Sie kann auch danach noch beigetrieben werden. Diese Forderung erlischt erst dann, wenn ein Titel nicht mehr gültig ist.

LG

Hallo,

vielen Lieben Dank für deine Antwort. Heisst das dann, wenn die Schuld nicht aus einer Straftat ist, dass diese dann mit in die Privatinsolvenz geht und somit nach der Wohlverhaltenphase erlischt und der Gläubiger nichts mehr machen kann mit dem Schuldanerkenntnis??

Grüße,

Ray

Hallo Ray,

Ihr Bekannter kann das notarielle SA ruhig unterschreiben. Es dient lediglich dazu, dass der private Gläubiger bei Ihrem Bekannten schneller vollstrecken kann und nicht den (teuren) Umweg über das Gericht (Titel erwirken,Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher)gehen muss.

Ihr Bekannter sollte auf keinen Fall eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, die ER nicht bedienen kann.Auch die Zahlung von sogenannten „Kleinstraten“ sollte ER vermeiden.

Ein notarielles SA sollte aber auf keinen Fall vorschnell abgegeben werden, soweit der ihm zu Grunde liegende Rechtsgrund , wahrscheinlich ein Darlehensvertrag, zweifelhaft ist.

Egal wie ER sich entscheidet, es fliesst sowieso in die Insolvenzmasse, wie schon oben richtig erwähnt, hat aber keinen Einflus auf die Wohlverhaltensphase.

Trotzdem mein Rat: Bitte alles mit der Schuldnerberatung/Rechtsanwalt besprechen also mit jenen Personen, die auch die PI „vorbereiten“.

Gruss
Knauffi

Hallo Knauffi,

vielen Lieben Dank für deine Antwort. Was meinst du damit, dass das Schuldanerkenntnis keine Auswirkung auf die Wohlverhalténsphase hat? Meinst du damit, dass es sich nicht negativ auswirkt? Und wie ist das mit dem Schuldanerkenntnis nach der Wohlverhaltensphase?? Hast das dann noch Gültigkeit?

Danke und Grüße,

Ray

Hallo Ray,

Genau, es geht ja um die Schulden, die in die PI einfliessen, also VOR der PI entstanden sind!!

Da die Sculden ja in die Masse mit einfliessen, ist die sache erledigt.

Der Gläubiger will ja nur bezwecken, dass er vor der Eröffnung des PI (Datum des gerichtlichen Beschlusses) eventuell noch zu Geld kommt.

Träume sind ja nicht verboten!!

Gruss
Knauffi

Hallo,
auf keinen Fall irgend ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Damit kann der Gläubiger 30 Jahre abgreifen.

Gruß
Lucy

hallo,

wenn ihr bekannter eine privatinsolvenz beantragt, muß er alle gläubiger nennen und auflisten. fehlende forderungen/verbindlichkeiten können zu einem versagen der restschuldbefreiung führen.

also: wenn der gläubiger in der liste ist, wird er behandelt, wie alle - wenn er nicht in der liste ist, findet seine forderung keine berücksichtigung bei der verteilung. er könnte dann aber auf das versagen der restschuldbefreiung hinwirken und hätte weiterhin rechte aus der schuldanerkenntnis.

am besten noch mit dem rechtspfleger beim amtsgericht oder einem anwalt sprechen.

mfg

johann schwenk

Hallo,

selbstverständlich will der Gläubiger das, da er sich das meiste der Masse sichern will. Ich bin in der PI u. habe selbstverständlich vor der Eröffnung des Verfahrens NICHTS einem Gläubiger unter´schrieben. Man darf nämlich keinen Gläubiger bevorzugen, wenn man die Restschuldbefreiung will. Die Vertreilung der Masse (Vermögen) übernimmt nach der Eröffnung des Verfahrens der Treuhänder. Deinem Bekannten sei zu raten, sich eine Schuldnerberatung zu suchen u. mit deren Hilfe das Verafhren zu eröffnen. Denn die PI ist kompliziert u. man darf keine Fehler machen. Gute Tipps kriegt man auch in dem Forum: Pleite-was-nun. Kostenlos natürlich:smile:

LG
Maria

Kann ich nicht genau sagen. Würde ich aber nicht machen. Durch Angabe beim Insolvenzverwalter wird die SChuld ja angegeben.
Außerdem kostet der Notar gebühren

Sorry,mit Schuldanerkenntnis kenne ich mich nicht aus.

Hallo,

bei einem Bekannten ist eine Privatinsolvenz in
Vorbereitung(Gläubiger anschreiben und Schuldenermittlung).
Nun möchte ein privater Gläubiger, bevor er Aufstellung zum
Anwalt schickt, dass mein Bekannter ein notarielles
Schuldanerkenntnis unterschreibt. Geht das und kann das
notarielle Schuldanerkenntnis mit in die Insolvenzmasse
einfliessen und ist das dann auch nach der Wohlverhaltensphase
mit in der Restschuldbefreiung
erledigt? Oder greift das danach trotzdem noch? und zu guter
letzt, was muss beachtet werden, wenn ein solches
Schuldanerkenntnis unterschrieben wird?
Ich danke schon im Voraus für Eure Antworten.