nehmen wir mal an, dass die Freundin (x) eines Verwandten einen Menschen (y) in drei Notlagen angepumpt hat.
Da es sich ja mehr oder weniger um Verwandtschaft gehandelt hat, wurde nichts schriftlich fixiert.
Jetzt hat Person y erfahren, dass im Zuge eines Aufenthalts von x in einer psychiatrischen Klinik von den Therapeuten geraten wurde, die Privatinsolvenz einzuleiten, da Bankschulden im fünfstelligen Bereich bestehen, was y aber nicht wusste.
Frage: Sieht y jetzt sein Geld nie wieder, da er nicht als Gläubiger auftreten kann?
ein mündlicher Darlehens-/Kreditvertrag ist auch ein Vertrag auch wenn er schwieriger zu beweisen ist.
Wenn nun diese Schulden bei der Privatinsolvenz ordnungsgemäß eingetragen werden, werden diese y natürlich erlassen wenn die Insolvenz vorbei ist.
Allerdings wird während der Privatinsolvenz ja alles über einem gewissen Betrag gepfändet. Aus diesen Beträgen könnte x tatsächlich Auszahlungen erhalten und erhält somit zumindest teilweise Geld zurück.
Ein kleiner bis mittlerer 5stelliger Betrag könnte sogar komplett abbezahlt werden sofern die Person berufstätig ist oder es wieder wird sofern sie hoffentlich wieder gesund ist.
MFG
PS: Privatpersonen machen so etwas oft unter der Hand in wie weit das sinnvoll ist mag ich nicht beurteilen.