Hallo ,
mal folgende situation:
Person A hat seit gut 3 Jahren einen Privatinsolvenz laufen. Die Person hat bei einem Versandhaus vor gut 1 Jahr angefangen auf raten zu kaufen. Da die Person jetzt 8 wochen einkünfte einklagen muß, kann es passieren das sie die raten nicht mehr zahlen kann.Was kann der person im schlimmsten fall passieren???
wenn ich mich nicht irre, ist es doch innerhalb der Privatinsolvenz nicht erlaubt neue Schulden zu machen. Die Person hätte meiner Ansicht nach den Ratenkauf nicht abschließen dürfen. Das ist ein Grund aus dem Insolvenzverfahren rauszufliegen.
Das war auch meine Meinung. Nun ist die Frage: was kann der Person im schlimmsten Fall passieren, ausser aus dem Insolvenzverfahren rauszufliegen?
Gruß
PV
erstmal: Es ist durchaus erlaubt, auch während einer Privatinsolvenz auf Raten einzukaufen (aus nicht pfändbarem Teil des Einkommens zu begleichen).
Was nicht passieren darf ist, dass der Schuldner erneut zahlungsunfähig wird und sich daraus ein neuer Titel ergibt.
Der Schuldner sollte sich mit dem Gläubigen umgehend in Verbindung setzen und ihm die Situation schildern (ausgefallenes Arbeitsentgelt (?), Klage läuft) und evtl. die Raten für 2 - 3 Monate stunden lassen oder so zu verringern, dass der Schuldner diese begleichen kann.
Betonung: Es darf kein neuer Titel bzw. Eintrag in die Schufa erfolgen, sonst ist die angepeilte Restschuldbefreiung mit ziemlicher Sicherheit dahin.
ist es nicht schon das Schlimmste, daß er nach drei Jahren der Wohlverhaltensphase aus der Insolvenz rausfliegen würde? Mir ist allerdings nicht bekannt, ob ihm seitens des Gerichts noch Kosten aufgebürdet würden (nach meiner unmaßgeblichen Meinung wäre das zu Recht, wenn man bedenkt, wie viel Kosten es verursacht hat und wie viele Menschen für ihn tätig waren, um ihm mit dem Verfahren zu helfen). Ansonsten hängt es vom Gläubiger ab: Betrugsanzeige oder Russenmafia?
Nein, im Ernst, am schlimmsten fände ich, daß diese Person offenbar nichts gelernt und die große Chance nicht erkannt hätte.
wenn ich mich nicht irre, ist es doch innerhalb der
Privatinsolvenz nicht erlaubt neue Schulden zu machen. Die
Person hätte meiner Ansicht nach den Ratenkauf nicht
abschließen dürfen. Das ist ein Grund aus dem
Insolvenzverfahren rauszufliegen.
An die Experten: Oder liege ich da völlig falsch?
Nun, das Insolvenzverfahren fliegt nicht auf, aber die gewünschte Restschuldbefreiung ist in Gefahr.
Während der Wohlverhaltensphase dürfen keine neuen Schulden gemacht werden - das ist Punkt eins.
Während dieser Zeit, darf kein Gläubiger bevorzugt werden. Alles Geld oberhalb der Pfändungsfreigrenze geht an den Treuhänder oder dem Insolvenzverwalter und der verteilt gleichmäßg nach Quote. Jede Bevorzugung eines Gläubigers kann die Restschuldbefreiung kosten - das ist Punkt zwei.
Wie gesagt, solange ordentlich bezahlt wird, ist das kein Thema.
Ach, was ich dabei vergessen habe: Hier ist selbstverständlich dabei davon auszugehen, dass die Schuld erst NACH Eröffnung der Insolvenz entstanden ist und es sich nicht um eine Schuld handelt, die zur Insolvenztabelle angemeldet ist. Aber ich hatte das auch so verstanden.
neue Schulden während der Wohlverhaltensphase funktionieren nur nach dem Motto: wo kein Kläger - da kein Richter.
Es dürfen keine Schulden gemacht werden. Werden aber oft „heimlich“ gemacht. So lange es nicht auffliegt und der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter es nicht mitbekommt kann es funktionieren.
Wenn man Schulden macht, obwohl man nur den pfändungsfreien Betrag hat, kann das locker vom Inso-Gericht als „unangemessene Schulden“ nach dem Antrag auf Restschuldbefreiung ausgelegt und die Restschuldbefreiung versagt werden.
Man soll sich ja in diesem Zeitraum „Wohl verhalten“ und nicht wieder in die gleichen Fehler wie vor dem Inso-Verfahren verfallen.
Hallo Ingrid,
ich werde natürlich jetzt nicht einen Beitrag aus einem anderen Forum hier reinstellen.
Aber lesen sollte man schon, was ein Jurist dazu zu sagen hat: http://www.gutefrage.net/frage/ist-es-erlaubt-in-der…
ob dieser Rolfe ein Jurist ist? Die anderen User in diesem Forum waren einhellig anderer Meinung als dieser Rolfe. Ich habe schon öfters Juristen gesehen, die unrichtige Behauptungen als Wahrheit verkauft haben.
Trotzdem, ein Bekannter von mir war im Inso-Verfahren.
Sein Treuhänder hat ihn davor gewarnt, offen auch nur 50 Euro von jemanden zu leihen.
Es kommt hier stark auf das Inso-Gericht an. Wenn jemand mit einem pfändungsfreien Betrag von ca. 1.100 Euro leben muss und sich dann auf Raten etwas kauft, kann es schnell vom Gericht als „unangemessene“ Schulden (§ 290 InsO ?) ausgelegt werden.
Kann zwar jeder Richter anders sehen, was unangemessen ist, aber eine Ratenvereinbarung ist es mit ziemlicher Sicherheit.
Gerüchte, Legenden und Insolvenzordnung
Hallo Patrick,
die Sache mit dem unerlaubten Schuldenmachen ist eine der hartnäckigsten Fehlinfos über die Insolvenz (wenn auch eine der sinnvollsten). Neue Schulden haben mit dem Insolvenzverfahren gar nichts zu tun. Der neue Gläubiger nimmt nicht am Insolvenzverfahren teil und kann dort auch nichts bewirken. Er nimmt eben auch nicht an der Restschuldbefreiung teil, die neuen Schulden bestehen dann also weiter.
Was kann der person im schlimmsten fall passieren???
Dass nun der Gläubiger Schritte einleitet, die Kosten verursachen, ganz normale Inkassogeschichte also. Nichts anders als ohne Insolvenz.
Das einzige, womit man als Insoschuldner ein bisschen aufpassen muss ist, dass eine Betrugsanzeige eher kommen kann, wenn man neue Schulden macht, bei denen klar ist, dass man sie nicht zurückzahlen kann.
Daher kann/muss ich Dir mitteilen, dass die in den übrigen Beiträgen mitgeteilten Auffassungen vielleicht moralisch passen, aber juristisch nicht haltbar sind.
ich hab nur mal ne kleine Anmerkung zu den ganzen Sachen mit den Richtern. Das Insolvenzverfahren wird fast ausschließlich durch Rechtspfleger bearbeitet. Der Richter ist nur für die ganzen Entscheidungen vor der eigentlichen Eröffnung zuständig. Also zum Beispiel für die Anordnung einer vorläufigen Verwaltung und natürlich für die Eröffnung an sich.
Zur ursprünglichen Frage kann ich nur sagen, dass der neue Gläubiger erstmal einen Antrag auf Versagung der RSB stellen muss, da sonst gar keiner was macht. Es ist daher auch durchaus möglich, aber unsinnig und gefährlich, neue Schulden zu machen. Der Antrag kann auch vom Treuhänder kommen, wenn die Vergütung, sollte keine Stundung bewilligt worden sein, nicht bezahlt wird.
Zu den Kosten muss ich sagen, dass der Schuldner diese ja auch, in den meisten Fällen, nur gestundet bekommt. Das Gericht prüft ja auch noch 4 Jahre nach Erteilung der RSB die Einkommensverhältnisse. In der Praxis wird das meist so gemacht, dass den Schuldnern geraten wird, einen kleinen Geldbetrag monatlich an den Treuhänder zu zahlen um dann die Mindestvergütung davon bezahlen zu können.
Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Zur ursprünglichen Frage kann ich nur sagen, dass der neue
Gläubiger erstmal einen Antrag auf Versagung der RSB stellen
muss,
Und genau das kann er nicht, weil er nicht am Verfahren teilnimmt.
Der Antrag kann auch vom Treuhänder kommen, wenn
die Vergütung, sollte keine Stundung bewilligt worden sein,
nicht bezahlt wird.
Dasn stimmt, aber erstens nur in der Wohlverhaltensphase und zweitens gilt die 10-Jahres-Sperre für einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung nicht, wenn die Restschuldbefreiung so versagt wird. Bei dem Antragsrecht des Treuhänders geht es wirklich auch nur darum, dass der Schuldner nach mehreren Aufforderungen nicht die €100,00 + USt für das Vorjahr (der Treuhänder geht also in Vorleistung) nicht zahlt.