Privatinsolvenz und Vorstellungsgespräch

Hallo an alle "Personaler " und betroffene…

in den kommenden Tagen steht ein Vorstellungsgespräch an, bei dem es um eine Position direkt unterhalb der GF aber mit Budgetverantwortung geht. Das Problem und die Frage zugleich: der Bewerber befindet sich im letzten Jahr der Privatinsolvenz . Wann und wie soll er das seinem Gegenüber " beibringen " ?
Wie geht man am besten mit diesem Thema um ?

besten Dank für eure Antworten im Voraus !

makhl

Servus,

welchen Anlaß gibt es, das dem Gegenüber zu erzählen?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
das der neue Mitarbeiter im schlimmsten Fall wieder entlassen wird wenn es heraus kommt.
Ich würde es zum Ende des Gesprächs ansprechen, so hatte der Chef die Möglichkeit den Bewerber kennen zu lernen und sich ein Bild darüber zu machen. Für wichtig halte ich es auch das dem Chef genau ( in Monaten ) mitgeteilt wird wie lange es noch dauert bis die Insolvenz abgeschlossen ist denn so weiß er was auf die Firma und die Buchhalten zu kommt.
rauskommen wird es denn der Bewreber muß den Arbeitgeber ja angeben und wenn es erst im nachhinein heraus kommt ist es ein vertrauensbruch, gerade in einer höheren Position was eine Stufe unter dem Gf ja nun einmal ist.
Gruß SUnny

Hallo,

ich habe hierzu

denn so weiß er was auf die Firma und die Buchhalten zu kommt.:

eine Frage:

Inwieweit kommt auf die Firma oder die Buchhaltung was zu?
Ist es bei einer Privatinsolvenz nicht so, dass der Schuldner / Insolvente sein Konto z.B. selbst behält, aber Rechenschaft ablegen muss? Also einen bestimmten Betrag von seinen Einkünften abstottern… keine Ratenverträge abschließen usw.

Auf die Firma / Buchhaltung käme ja nur dann was zu, wenn es zu Lohnpfändungen käme. Ich dachte immer, das wäre im Fall der Privatinsolvenz halt nicht der Fall?

Danke für Info,
Shannon

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Auf die Firma / Buchhaltung käme ja nur dann was zu, wenn es
zu Lohnpfändungen käme. Ich dachte immer, das wäre im Fall der Privatinsolvenz halt nicht der Fall?

Ich glaube der Hintergrund ist ein anderer. Es stellt sich die Frage, ob ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der in so großen finanziellen Schwierigkeiten steckt, an die Firmen-Finanzen heranlassen will.

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So ist es auch.

Inwieweit kommt auf die Firma oder die Buchhaltung was zu?
Ist es bei einer Privatinsolvenz nicht so, dass der Schuldner
/ Insolvente sein Konto z.B. selbst behält, aber Rechenschaft
ablegen muss? Also einen bestimmten Betrag von seinen
Einkünften abstottern… keine Ratenverträge abschließen usw.
Auf die Firma / Buchhaltung käme ja nur dann was zu, wenn es
zu Lohnpfändungen käme. Ich dachte immer, das wäre im Fall der
Privatinsolvenz halt nicht der Fall?

So ist es auch Shannon.
Der Privatinsolvente unterliegt in der Wohlverhaltensphase keiner Zwnagsmaßnahmen. Er führt das sonst pfändbare Geld an den Insolvenzverwalter ab, der es dann an die Gläubiger verteilt. Jedenfalls im Normalfall, was hier bei Jemanden, der in der Position unterhalb des GF tätig wird, unterstellt werden kann, dass er mitwirkungsbereit ist und sich wohl verhält.

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Interessante Frage.
Ja. Aber die Frage ist, arbeitsrechtlich, ob der AN dies dem AG anzuzeigen hat. Normalerweise ist das nur bei strafrechtlichen Vergehen, Verurteilungen, der Fall. Und auch nur, wenn sie Tätigkeitsrelevant sind. Ein wegen Betrugs Verurteilter hat die Offenbarungspflicht wenn er als Buchhalter arbeiten, nicht aber wenn er Pförtner werden will.

Ist also die Insolvenz ebenso zu offenbaren?
Denn er hat sich ja keinen rechtwidrigen Vermögensvorteil verschafft, sondern ‚nur‘ seine Finanzen sind notleidend. Auch lebt er deshalb nicht in sog. ‚ungeordneten‘ Verhältnissen, denn die Insolvenz sorgt sehr wohl für die Ordnung der finanziellen Verhältnisse.

Also, sehr interessante Frage.

P.S. Lassen wir bei der Beantwortung mal weg, dass der AG möglicherweise sowieso den AN überprüft und ihn deshalb ablehnt oder in der Probeziet kündigt. Siehe Kik-Textildiscont.

Problematisch.

Hallo an alle "Personaler " und betroffene…
in den kommenden Tagen steht ein Vorstellungsgespräch an, bei
dem es um eine Position direkt unterhalb der GF aber mit
Budgetverantwortung geht. Das Problem und die Frage zugleich:
der Bewerber befindet sich im letzten Jahr der Privatinsolvenz
. Wann und wie soll er das seinem Gegenüber " beibringen " ?

Muss man es denn?

Wie geht man am besten mit diesem Thema um ?

Das ist was anderes.
Grundsätzlich sehe ich das erstmal wie Herr May.
Hier mal ein paar andere Meinungen:
http://www.finanzfrage.net/frage/muss-oder-soll-man-…
http://www.123recht.net/Privatinsolvenz-im-Bewerbung…
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080…
Und hier
http://www.f-sb.de/forumneu/archive/index.php?t-4216…

Für eine reine Budgetverantwortung ohne direkte Geldflusszugriffsmöglichkeit (Griff in die Kasse oder Überweisungen ausführen) ist es nicht Jobrelevant.
Es sei denn der AG fragt direkt danach! Auch hat er die Möglichkeit den Bewerber/AN jederzeit zu überprüfen mit einem Abgleich mit allen Schuldnerverzeichnissen in D. Hiefür gibt es Dienstleister.

Die Frage ist, macht der das? Oder fragt danach?

Nächste Frage: Wendet sich der Insolvenzverwalter an den AG, zwecks Abführung des pfändbaren Einkommens? Oder zahlt der Betrefende freiwillig und legt alles offen.

Nach mehrheitlicher Meinung, lehnen AG solche Bewerber ab oder kündigen in der Probezeit.
Es gibt auch andere AG, die damit kein Problem haben und die Insolvenz besser ansehen als Schuldner ohne Insolvenz. Denn in der Insolvenz herrscht Ordnung, statt ständige Pfändungsbearbeitungen. Im Grunde ist der Arbeitsaufwand für einen AG mit der Insolvenz bei Pfändung/Abtretung und getrennter Überweisung überschaubar; ohne Pfändung ist es sogar überhaupt kein Aufwand.

Hier hilft also das Gespräch mit dem Inso-Verwalter, ob der pfänden will oder nicht, bzw. dem AG was mitteilen will? Ist eines davon zutreffend, macht es keinen Sinn die Sache zu verschweigen. Dann muss sie vorher auf den Tisch. Aber niemals am Anfang, dann wird der Bewerber i.d.R. aussortiert. Geht es auf die Entscheidung zur Einstellung/Vertragsunterzeichnung wird sich der Chef, wenn es ihm jetzt offenbart wird, überhaupt damit beschäftigen und den AN fragen wieso, warum, was?
Zu diesen Fragen kommt es am Bewerbungsanfang (wenns geht noch, gleich in die Bewerbungsmappe reingeschrieben) nie!

Grundsätzlich wird es als Makel angesehen. Als Jemanden, der nicht mit Geld umgehen kann, der deppert ist oder ein Idiot der sich hat reinlegen lassen.
Wenn offenbart wird, muss der Bewerber dazu die ‚Geschichte‘ liefern. Wenn der Chef während der 20 minütigen Lebensbeichte, immer wieder zum Taschentuch greifen muss, um sich die Tränen abzuwischen und am Schluss den Bewerber um die Schultern greift mit den Worten „…man Hansen, wie sie das alles angepackt haben, ich wünschte mir, nur die Hälfte meiner Führungskräfte hätte diese tatkräftige Einstellung…“
dann hast du den Job.

Hallo Nordlicht,

ok, das sehe ich natürlich ein.

Ich hatte mit „was auf Buchhaltung zukommt…“ mit wirklichem Arbeits- oder Geldaufwand verbunden. Aber damit hast du natürlich Recht.

Danke für deinen Hinweis!

Gruß
Shannon

Hallo und
danke für die Erläuterung.
Lag ich ja doch nicht so ganz daneben :wink: , war mir halt nicht ganz sicher.

Aber der Einwand von Nordlicht ist natürlich auch nicht von der Hand zu weisen! Wobei… ich denke, jemand der in der Privatinsolvenz ist, hat auch ein ernsthaftes Interesse daran, sein Leben in den Griff zu bekommen und (vielleicht ein wenig naiv von mir…) passt eventuell mehr darauf auf, keine Fehler zu begehen, die in der Wohlverhaltensphase irgendwelche Probleme mit sich bringen könnten.

Gruß
Shannon

Ich habe es mal erlebt, das ein Bewerber es bis in die Endrunde geschafft hat und es erst dann beim Vertragsabschluss VOR Leisten der gegenseitigen Unterschriften gesagt hat.

Auf diese Weise blieb der AN ehrlich, der AG hatte noch die Möglichkeit zum Rückzieher, am Ende wurde der Vertrag unterschrieben, da man ja von den Fähigkeiten des AN überzeugt war, daran änderte auch die Privatinsolvenz nichts.

Inli

Vorausgesetzt, es gibt keine Lohnpfändungen,

gehen den Arbeitgeber Deine -jetzt geordneten- finanziellen Dinge
nichts an.
Auch so kann man das Wort „Privat“-Insolvenz verstehen.

Ich sehe nicht, dass es sich bei einer eventuellen Frage nach
geordneten Verhältnissen um eine „zulässige Frage“ handelt.

Lt. Arbeitsrecht muss ein Bewerber nur bei sogenannten „zulässigen“
Fragen wahrheitsgemäß antworten.

Von alleine, ungefragt, muss man keinen Arbeitgeber auf irgendetwas
aufmerksam machen, was einen die Anstellung kosten würde.

So oder so. Vor die Wahl gestellt, evtl. zu lügen/zu verschweigen
und den Job zu bekommen oder
immer brav bei der Wahrheit bleiben und dafür weiter auf dem Sofa
zu Hause bleiben können, wüßte ich, was ich antworten würde.

Was kann im schlimmsten Fall passieren? Rausschmeissen wird er
Dich nur, wenn er nicht mit Dir zufrieden ist und nach einem
Grund sucht -wenn er es denn überhaupt erfahren würde-

Und selbst wenn er Dich rausschmeißt - dann bist Du wieder da, wo
Du heute bist, hast aber inzwischen Geld verdient und etwas in Deine
Renten- und Arbeitslosenversicherung bekommen.

Ich wünsch Dir, dass Du den Job bekommst. Ist auch gut fürs
Selbstbewußtsein.

Nur Mut!