Problematisch.
Hallo an alle "Personaler " und betroffene…
in den kommenden Tagen steht ein Vorstellungsgespräch an, bei
dem es um eine Position direkt unterhalb der GF aber mit
Budgetverantwortung geht. Das Problem und die Frage zugleich:
der Bewerber befindet sich im letzten Jahr der Privatinsolvenz
. Wann und wie soll er das seinem Gegenüber " beibringen " ?
Muss man es denn?
Wie geht man am besten mit diesem Thema um ?
Das ist was anderes.
Grundsätzlich sehe ich das erstmal wie Herr May.
Hier mal ein paar andere Meinungen:
http://www.finanzfrage.net/frage/muss-oder-soll-man-…
http://www.123recht.net/Privatinsolvenz-im-Bewerbung…
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080…
Und hier
http://www.f-sb.de/forumneu/archive/index.php?t-4216…
Für eine reine Budgetverantwortung ohne direkte Geldflusszugriffsmöglichkeit (Griff in die Kasse oder Überweisungen ausführen) ist es nicht Jobrelevant.
Es sei denn der AG fragt direkt danach! Auch hat er die Möglichkeit den Bewerber/AN jederzeit zu überprüfen mit einem Abgleich mit allen Schuldnerverzeichnissen in D. Hiefür gibt es Dienstleister.
Die Frage ist, macht der das? Oder fragt danach?
Nächste Frage: Wendet sich der Insolvenzverwalter an den AG, zwecks Abführung des pfändbaren Einkommens? Oder zahlt der Betrefende freiwillig und legt alles offen.
Nach mehrheitlicher Meinung, lehnen AG solche Bewerber ab oder kündigen in der Probezeit.
Es gibt auch andere AG, die damit kein Problem haben und die Insolvenz besser ansehen als Schuldner ohne Insolvenz. Denn in der Insolvenz herrscht Ordnung, statt ständige Pfändungsbearbeitungen. Im Grunde ist der Arbeitsaufwand für einen AG mit der Insolvenz bei Pfändung/Abtretung und getrennter Überweisung überschaubar; ohne Pfändung ist es sogar überhaupt kein Aufwand.
Hier hilft also das Gespräch mit dem Inso-Verwalter, ob der pfänden will oder nicht, bzw. dem AG was mitteilen will? Ist eines davon zutreffend, macht es keinen Sinn die Sache zu verschweigen. Dann muss sie vorher auf den Tisch. Aber niemals am Anfang, dann wird der Bewerber i.d.R. aussortiert. Geht es auf die Entscheidung zur Einstellung/Vertragsunterzeichnung wird sich der Chef, wenn es ihm jetzt offenbart wird, überhaupt damit beschäftigen und den AN fragen wieso, warum, was?
Zu diesen Fragen kommt es am Bewerbungsanfang (wenns geht noch, gleich in die Bewerbungsmappe reingeschrieben) nie!
Grundsätzlich wird es als Makel angesehen. Als Jemanden, der nicht mit Geld umgehen kann, der deppert ist oder ein Idiot der sich hat reinlegen lassen.
Wenn offenbart wird, muss der Bewerber dazu die ‚Geschichte‘ liefern. Wenn der Chef während der 20 minütigen Lebensbeichte, immer wieder zum Taschentuch greifen muss, um sich die Tränen abzuwischen und am Schluss den Bewerber um die Schultern greift mit den Worten „…man Hansen, wie sie das alles angepackt haben, ich wünschte mir, nur die Hälfte meiner Führungskräfte hätte diese tatkräftige Einstellung…“
dann hast du den Job.