Ich hoffe das ich jetzt nicht gegen das FAQ 1129 vestoße, aber ich versuche es einfach mal.
Ich bin in der Privatinsolvenz und ein großer Teil der Forderung geht auf meine Exfrau bzw. unsere Tochter (derzeit 16).
Die Inso läuft seit 3 Jahren und ich hätte die Chance die Inso durch einen Vergleich zu beenden. Dazu würde meine Exfrau und meine Tochter auf die Forderung verzichten. Die beiden Forderungen sind ohne Anspruch 3ter. Also beide Forderungen gehören zu 100% meine Exfrau bzw. bei der 2ten ist sie entsprechend die Rechtsvertretung.
Jetzt kommt das lustige. 2 Anwälte - unterschiedliche Meinung.
Beim einen geht es nicht, bzw. beim anderen es ist nicht möglich das die Forderung dass auf die 2te titulierte Forderung (meiner Tochter) verzichtet werden kann.
Dazu fehlt mir leider die Logik. Der Rechtsanspruch auf den Rückstand würde mit Ende der Inso verfallen, aber verzichten während der Inso kann sie nicht drauf. Wohl gemerkt, lediglich ein titulierter Rückstand. Der derzeit noch laufende Unterhalt ist davon ausgeschlossen, der steht auch nicht zur Diskussion.