Ich habe hier zwar schon einiges über dieses Thema gelesen, aber noch nicht alle Antworten gefunden die ich brauche.
Es ist so, dass von meinem Partner die Noch-Frau eine Privatinsolvenz aufgrund des Verkaufs einer Eigentumswohnung beantragt hat. Nun wird es ja so sein, dass er auf den Kosten sitzen bleibt, was ich aber nicht ganz hinnehmen kann. Ist sie nicht auch verpflichtet, wenigstens einen Teil der Schulden zu übernehmen? Die beiden haben 2 Kinder (4 und 6) die beide bei ihr wohnen. Ist sie dehalb trotzdem verpflichtet Arbeit in der „Insolvenz-Zeit“ anzunehmen? Bisher ist es wohl so, dass sie bis das jüngste Kind eine weiterbildende Schule besucht NICHT verpflichtet ist zu arbeiten.
Die Eigentumswohnung wurde nun verkauft und ihr Insolvenzverwalter hat dem Verkauf nur zugestimmt, in dem er sich von dem Erlös der Wohnung Geld für seine Arbeit eingestrichen hat. Sie hat dem natürlich zugestimmt ohne meinen Partner zu fragen. Darf sie das überhaupt?
Und meine wichtigste Frage… Was ist danach??? Ist sie wirklich nach den 6 Jahren Schuldenfrei und kann überall wieder Kredite, EC-Karten und Ratenkäufe beantragen? Wenn ja, wieso wird es den Leuten so einfach gemacht??
falsches Brett und falsch formuliertes Problem
Hi Sindy,
Ich habe hier zwar schon einiges über dieses Thema gelesen,
aber noch nicht alle Antworten gefunden die ich brauche.
Die wirst du auch passend auf deinen konkreten Fall bekommen. Denn hier ist das Brett Inlandspolitik und im Brett allgemeine Rechtsfragen gilt die FAQ 1129. Konkrete Rechtsberatung ist schlichtweg verboten.
Ich habe hier zwar schon einiges über dieses Thema gelesen,
aber noch nicht alle Antworten gefunden die ich brauche.
Die wirst du auch nicht passend auf deinen konkreten Fall bekommen.
Denn hier ist das Brett Inlandspolitik und im Brett allgemeine
Rechtsfragen gilt die FAQ:1129. Konkrete Rechtsberatung ist
schlichtweg verboten.
Wenn man die Privatinsolvenz durchhat,
verpfilchtet man sich keine neuen Schulden
aufzunehmen und alle darzulegen die man bis dahin hat.
Für den Zeitraum von 7 Jaren verpflichtet man sich das
Einkommen von oberhalb 900 euro etwa den Gläubigern
zu geben.
Danach hat man keine Schulden mehr, und alle Titel sind erloschen sofern man sie seinerzeit angegeben hat.
Ob man danach noch eine EC-Karte kriegt ist eine andere Sache.
Der Gesetzgeber arbeitet zumnindest an eine Girokonto für alle.
Die geamtschuldnerische Haftung, die der andere Partner eingegangen
ist, ist davon nicht betroffen. Sofern der andere Partner nicht auch Privatinsolvenz hat, haftet er voll für den Ausfall.
Sag ich mal so.
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In dem heutigen AZ Artikel hörte sich das aber konkteter
und aktueller und weitgediehender an.
An ein gesetz denke man aber noch nicht, wenns nicht klappt
würd man aber eins machen.
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Nun, man sieht einen Teufekskreis, der es nachhaltig verhindert,
dass Menschen wieder zu Beitrags- und Steuerzahlern werden.
Letzendlich haben die Banken auch wieder mehr von den Leuten,
wenn sie wieder auf die Beine kommen.
Allerdings kann man an so einem Konto erstmal nicht viel verdienen,
es ist nicht zu erwarten dass sich diese Kunden (mit risiko,
kontopfändung) gleichmässig auf die Banken verteilen.
Es ist auch nicht zu erwarten, dass nun bei einem Konto der Teufelskreis weg ist, der Arbeitgeber muss sich
auch vor Lohnpfändungen schützen, so stellt er so Leute auch
nicht gerne ein.
Das muss ja irgendwie bearbeitet werden, zwar zahlt’s
die Bank und der AG nicht selber, das Personal dafür muss
man aber einstellen, wie man die Kosten dafür wieder rauskriegt,
ist aber nicht klar.
Die Kfw sollte das irgendwie übernehmen, sie übernimmt ja auch
Studentenkredite unabhängig vom Studienfach, das ist ja
in vielen Fällen gleichbedeutend mit Privatinsolvenz.
Auf jeden Falls muss der Staat die Banken und Arbeitnehmer vor
dem Berabeitungsaufwand durch Restgläubiger (auch das Finanzamt) schützen, bzw ihn erstatten.
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