Hallo,
DU WILLST ES NICHT BEGREIFEN!!!
In Deinen Link´s steht alles da. Und es ist wurscht, wer die Kosten zu tragen hat. Vorrangig zählt das Bestattungsrecht der Länder und der daraus resultierenden Pflicht aus der Bestattungsrangfolge.
Aus Deinem Link!!!
_ Kostenerstattung nach Landesbestattungsgesetzen
Da die Beerdigung aus nachvollziehbaren Gründen keinen Aufschub duldet kann und muss nach den Bestattungsgesetzen der Länder u.U. die zuständige Behörde selbst die Beerdigung veranlassen. Die Behörde kann per Leistungsbescheid die erstattungsfähigen Kosten von dem oder den Bestattungspflichtigen einfordern. Bestattungspflichtig nach den Landesbestattungsgesetzen sind “die Angehörigen”, d.h. Ehegatten, Kinder, Enkelkinder und die Eltern._
und hier fehlen noch einige ANGEHÖRIGE, die auch DU im Bestattungsgesetz nachlesen kannst!!!
Und aus einem weiteren Link von Dir:
_Dies Ergibt sich auch aus dem Thüringer Bestattungsgesetz. Danach haben für die Bestattung in dieser Reihenfolge zu sorgen:
- der Ehegatte,
- der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- die Kinder,
- die Eltern,
5.die Geschwister,
6.die Enkelkinder,
7.die Großeltern,
8.der Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft._
Ja das ist von Dir ein beliebtes Spiel. Hat ich ja oben schonmal erwähnt. Herauslesen was einem passt, Zusammenhänge ignorieren nur um Recht haben zu wollen. Notfalls im Kreise solange drehen, bis man wieder zum Ausgangspunkt gekommen ist.
Bitte sehr, Du hast Recht und ich meine Ruhe.
Denn „was nutzt der Baum der Erkenntnis, wenn das Blatt der Erfahrung fehlt!“
Viel Spaß noch ))
VG René