Privatinsolvenz vs Todesfall in der Familie

Hallo,

DU WILLST ES NICHT BEGREIFEN!!!

In Deinen Link´s steht alles da. Und es ist wurscht, wer die Kosten zu tragen hat. Vorrangig zählt das Bestattungsrecht der Länder und der daraus resultierenden Pflicht aus der Bestattungsrangfolge.

Aus Deinem Link!!!
_ Kostenerstattung nach Landesbestattungsgesetzen
Da die Beerdigung aus nachvollziehbaren Gründen keinen Aufschub duldet kann und muss nach den Bestattungsgesetzen der Länder u.U. die zuständige Behörde selbst die Beerdigung veranlassen. Die Behörde kann per Leistungsbescheid die erstattungsfähigen Kosten von dem oder den Bestattungspflichtigen einfordern. Bestattungspflichtig nach den Landesbestattungsgesetzen sind “die Angehörigen”, d.h. Ehegatten, Kinder, Enkelkinder und die Eltern._
und hier fehlen noch einige ANGEHÖRIGE, die auch DU im Bestattungsgesetz nachlesen kannst!!!

Und aus einem weiteren Link von Dir:
_Dies Ergibt sich auch aus dem Thüringer Bestattungsgesetz. Danach haben für die Bestattung in dieser Reihenfolge zu sorgen:

  1. der Ehegatte,
  2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  3. die Kinder,
  4. die Eltern,
    5.die Geschwister,
    6.die Enkelkinder,
    7.die Großeltern,
    8.der Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft._

Ja das ist von Dir ein beliebtes Spiel. Hat ich ja oben schonmal erwähnt. Herauslesen was einem passt, Zusammenhänge ignorieren nur um Recht haben zu wollen. Notfalls im Kreise solange drehen, bis man wieder zum Ausgangspunkt gekommen ist.

Bitte sehr, Du hast Recht und ich meine Ruhe.
Denn „was nutzt der Baum der Erkenntnis, wenn das Blatt der Erfahrung fehlt!“
Viel Spaß noch :smile:))

VG René

Du hast den Satz aus meinem letzten Post nicht gelesen?

DU WILLST ES NICHT BEGREIFEN!!!

Doch, im Gegensatz zu Dir, begreife ich sehr wohl.

In Deinen Link´s steht alles da.

Eben.

Und es ist wurscht, wer die
Kosten zu tragen hat.

Hä?

Vorrangig zählt das Bestattungsrecht der

Länder und der daraus resultierenden Pflicht aus der
Bestattungsrangfolge.

Hä?

Aus Deinem Link!!!
_ Kostenerstattung nach Landesbestattungsgesetzen
Da die Beerdigung aus nachvollziehbaren Gründen keinen
Aufschub duldet kann und muss nach den Bestattungsgesetzen der
Länder u.U. die zuständige Behörde selbst die Beerdigungs
veranlassen. Die Behörde kann per Leistungsbescheid die
erstattungsfähigen Kosten von dem oder den
Bestattungspflichtigen einfordern.
Bestattungspflichtig
nach den Landesbestattungsgesetzen sind “die Angehörigen”,
d.h. Ehegatten, Kinder, Enkelkinder und die Eltern._

*Seufz* womit wir wieder bei der Bestattungspflicht wären. Zudem sind die hier aufgeführten Angehörigen allesamt in gerader Linie verwandt und einander zu Unterhalt verpflichtet.

und hier fehlen noch einige ANGEHÖRIGE, die auch DU im
Bestattungsgesetz nachlesen kannst!!!

Und aus einem weiteren Link von Dir:
_Dies Ergibt sich auch aus dem Thüringer
Bestattungsgesetz. Danach haben für die Bestattung in
dieser Reihenfolge zu sorgen:

  1. der Ehegatte,
  2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  3. die Kinder,
  4. die Eltern,
    5.die Geschwister,
    6.die Enkelkinder,
    7.die Großeltern,
    8.der Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen
    Lebensgemeinschaft._

Womit wir wieder bei der Bestattungspflicht wären…

Ja das ist von Dir ein beliebtes Spiel. Hat ich ja oben
schonmal erwähnt. Herauslesen was einem passt, Zusammenhänge
ignorieren nur um Recht haben zu wollen. Notfalls im Kreise
solange drehen, bis man wieder zum Ausgangspunkt gekommen ist.

Du irrst, im Gegensatz zu Dir habe ich eine rechtliche Ausbildung. Da sich seit der Zeit dieser Ausbildung aber einiges geändert hat, lese ich vorsichtshalber meist noch einmal nach, wie auch hier geschehen und dort steht das, was in sämtlichen Links nachzulesen ist, nämlich die Kostenpflicht besteht für diejenigen der dem Erblasser zu Unterhalt verpflichtet wäre

Bitte sehr, Du hast Recht und ich meine Ruhe.

Nochmal ein Zitat aus einem von mir verlinkten Artikel:

Hinweis:
Die Pflicht, die Bestattung zu regeln, hat grundsätzlich nichts damit zu tun, die Bestattung auch zu bezahlen. Wer die Bestattung bezahlt, ist im BGB geregelt, nämlich der Erbe bzw. der unterhaltspflichtige Angehörige.

Eindeutiger geht es doch kaum mehr.

Denn „was nutzt der Baum der Erkenntnis, wenn das Blatt der
Erfahrung fehlt!“

Leider bist Du nicht bereit etwas zu lernen, schade…

Ich habe Dir genügend Beweise für meine Aussage gebracht, von Dir kam nicht ein Beleg. Wäre dem so, wie Du es schreibst, müsste Du es auch belegen können. Stattdessen zitierst Du immer wieder die Bestattungspflicht.

Wir drehen uns im Kreis. Ich hoffe, daß sich die UP von Dir nicht durcheinanderbringen läßt und sich die Links in Ruhe durchliest um sich dann eine eigene Meinung zu bilden.

Gruß
Tina