die Exfrau meines Mannes hat damals während der Scheidung Privatinsolvenz angemeldet. Grund hierfür war, dass eine Eigentumswohnung zwangsversteigert werden musste. Da sie zu diesem Zeitpunkt kein Einkommen hatte (nicht erwerbstätig) wurde die gesamte Restschuld nach Inkraftreten der Scheidung auf meinen Mann übertragen.
Jetzt wird grad eine wirtschaftliche Prüfung aufgrund Kindesunterhalt durchgeführt und die Mitarbeiterin vom Jugendamt glaubt meinem Mann nicht, dass die Schulden nicht 50/50 geteilt wurden. Mit dem Schreiben aus der Zwangsversteigerung und dem Kredit (gleicher Betrag) gibt sie sich nicht zufrieden.
Kann hier bitte jemand helfen, den entsprechenden $ ausfindig zu machen?
wenn dem so ist wie Sie schreiben, hat Ihr Mann doch alle relevanten Unterlagen vorgelegt.
Wenn das Jugendamt anderer Meinung ist, fordern Sie einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Denkbar wäre auch, dass sich das Jugendamt die notwendigen Angaben bein Insolvenzgericht der EX besorgt.
Gruss
Knauffi
gerade solche Problematiken gehen tief ins Detail und erfordern umfangreiches Wissen. Dies ist immer bei der Beantwortung zu berücksichtigen, da hier nur wenig Angaben gemacht wurden.
In der Regel wird ein Kredit-/Darlehensvertrag von zweien unterzeichnet, die BEIDE zu 100 % haften. Wenn einer von beiden das private Insolvenzverfahren durchläuft, bedeutet dies nicht für den anderen, dass dieser dann keine Schulden mehr hat, da er voll und ganz für die Schulden haftet, egal, wieviel darauf gezahlt wurde.
Von daher ist kein § aus dem Insolvenzrecht erforderlich sondern die AGB des Darlehensvertrages.
einen Paragraphen wird es nicht geben , allerdings wurde in den Scheidungsunterlagen die damalige Privatinsolvenz der Exfrau und die weiteren Vereinbarungen sicher schriftlich beim Anwalt erwähnt, Sie sollten falls diese Unterlagen bei Ihnen nicht mehr auffindbar sind, zu Ihrem damaligen Anwalt gehen und sich Kopien machne lassen. Das sollte der Dame vom Amt dann reichen.
Hier wäre eine Beratung eines Fachmannes/einer Fachfrau nötig.
Diese gibt es kostenlos bei der „Schuldnerberatung der Caritas“, die u. a. auch für Insolvenzen zuständig ist. Diese wird vom Bund finanziert wird. Hier erfahrt ihr bestimmt die Hilfe, die ihr benötigt. Die Beratung ist für euch kostenlos.
Im Internet findet ihr den Ansprechpartner mit Andresse und Telefon in eurer Nähe.
Ihr könnt dort alle Unterlagen vorlegen. Die Mitarbeiter setzen sich vielleicht dann sogar mit dem Jugendamt in Verbindung und klären die Angelegenheit für euch.
da kann ich leider nichts zu sagen.
Wenn’s nicht reicht, dann soll die vom Jugendamt doch sagen/schreiben, was fehlt. Andernfalls mal einen Anwalt fragen.
Da hat sich Ihr Mann ja richtig abziehen lassen. Natürlich hätten die Schulden 50 : 50 geteilt werden müssen.
Wenn Das Urteil rechtskräftig ist, ist es eben so.
Ihr Mann soll noch einmal im Urteil zur Scheidung nachschauen. Dort müsste dieses dann so geregelt sein. ( und auch nur das ist gültig).
Hallo, also leider kann ich hier nicht weiterhelfen; meines Erachtens müssten diese Unterlagen ausreichen. Vielleicht können Sie bei der Bank, wo die Schulden waren, noch Darlehensbestätigungen mit dem Tagessaldo von damals bekommen. Alles Gute und fröhliche Weihnachten!