Privatinsolvenz

Bei einer Privatinsolvenz und Ablauf der Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren wird man dann automatisch von Seiten des Gerichts benachrichtigt ?

Bei einer Privatinsolvenz und Ablauf der Wohlverhaltensperiode
von sechs Jahren wird man dann automatisch von Seiten des
Gerichts benachrichtigt ?

Hallo,

ist die regelmäßige Abtretungsfrist von sechs Jahren ohne eine vorzeitige Beendigung verstrichen, so entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters, des Treuhänders und des Schuldners selbst durch Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 InsO).

Da kommt also auf alle Fälle noch Korrespondenz vom Gericht zwecks Anhörung.

lG

Nachdem die Insolvenzgläubiger benachrichtigt wurden und keine Versagungsgründe der Restschuldbefreiung bestehen, ergeht der Beschluss des Insolvensgericht. Der Beschluss wird Dir zugeschickt. Du kannst jede Veränderung in der Insolvenzangelegenheit im Internet nachlesen.

www.insolvenzbekanntmachungen.de

LG, Frank