Bei einer Privatinsolvenz und Ablauf der Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren wird man dann vom zuständigen Amtsgericht schriftlich in kenntnis gesetzt ?
Danke im Voraus für eine kurze Info
Hallo!
Das Verfahren endet nicht „einfach so“.
Das Gericht muss es förmlich beschließen. Dazu sollte sich der Insolvenzverwalter rechtzeitig kümmern. Oder man hakt dann selbst nach, bei ihm oder beim Gericht.
Lies selbst : http://www.frag-einen-anwalt.de/Privatinsolvenz-Wohl…
MfG
duck313
All das steht im Beschluss der Insolvenzeröffnung. Das Insolvenzgericht erlässt nach Beendigung der Wohlverhaltensphase einen Beschluss, der Dir auch zugestellt wird. Vorab werden die Gläubiger darüber informiert und denen wird die Möglichkeit gegeben, Versagungsgründe einzureichen. Ist alles ok, ergeht der Beschluss vom Insolvenzgericht. Alle Veränderungen in Deiner Inso - Angelegenheit kannst Du im Netz nachlesen. Aktuelle Veränderungen bleiben hier ca. 14 Tage stehen…