Privatinsolvenz

Wird Privatinsolvenz auch eröffnet bei folgenden Kriterien: Rentner 78 Jahre, Grundsicherungsbezieher, kein Vermögen (kann nicht den geringsten Betrag bezahlen). Forderungen sind vor ca. 25-30 Jahren entstanden (Selbständigkeit). Einige mit Gerichtsentscheid. Bisher wurde laufen die Eidestattliche Versicherung abgegeben. Die meisten Gläubiger haben sich seit Jahren nicht mehr gemeldet. Der Rentner erträgt die laufenden Besuche des Gerichtvollziehers nicht weiter.
Hat jemand einen Rat?

Hallo!

In der geschilderten Situation bietet eine Insolvenz den geeigneten Ausweg. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben die Gerichtsvollzieherbesuche sofort ein Ende.

Gruß
Wolfgang

Das glaubst aber nur du-gestern grad gesehen Kabel1 ,der Gerichtsvollzieher kommt alle 3 Monate wieder und es kann sogar ein Haftbefehl ausgestellt werden

Nee, er weiß es.

Genau, die hebeln mal grad die ZPO aus. Im Übrigen ist Kabel 1 nicht wirklich das Maß aller Dinge, wenn es um Wissensvermittlung geht.

Der liegt schon lange vor, wenn eine EV (Vermögensauskunft) abgegeben wurde.

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Hallo!

Aha :- )

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens greift ein striktes Vollstreckungsverbot. Das Vollstreckungsverbot ist umfassend, gilt während der gesamten Wohlverhaltensphase und sogar für Forderungen, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden (solche Forderungen fallen nur nicht unter die Restschuldbefreiung).

Wegen Schulden gibt es grundsätzlich keinen Haftbefehl. Schulden sind kein Straftatbestand (andernfalls hätten wir das Problem, genug Haftanstalten für einen beträchtlichen Teil unserer Bevölkerung zu bauen). Ein (zivilrechtlicher) Haftbefehl kann gegen Schuldner nur zur Erzwingung der Offenbarung der Vermögensverhältnisse vollstreckt werden. Solcher Haftbefehl ist sofort erledigt, wenn der Schuldner die Formulare zur Offenbarung seiner Vermögensverhältnisse ausfüllt und unterschreibt. Ein Gläubiger wird sich hüten, einen Haftbefehl gegen einen offenkundig dauerhaft mittellosen Schuldner zu beantragen, weil der Gläubiger dann nämlich vorhersehbar nicht nur seine Forderung abschreiben kann, sondern auch noch auf den Kosten der Haft sitzen bleibt. Nicht starrsinnige, aber erfahrene Gläubiger wissen ziemlich genau, wie weit sich ihre Spielchen treiben lassen. Aber solche Aktionen finden mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner ein abruptes Ende. Dann wird überhaupt nichts mehr vollstreckt, der Schuldner muss sich weder mit Gläubigern noch mit Gerichtsvollziehern oder Zollamtsmenschen beschäftigen. Wer Forderungen hat, wird an den Insolvenzverwalter verwiesen.

Früher gab es bei überschuldeten Menschen furchtbar viel Elend. Eine ganze Advokatenkaste lebte von Honoraren hartleibiger Gläubiger, die mittellose Leute jahrzehntelang verfolgten. Zwar konnten auch Privatleute schon immer Konkurs (so hieß die Insolvenz früher) anmelden, aber viele Schuldner konnten die Verfahrenskosten nicht bezahlen - ohne gedeckte Verfahrenskosten kein Insolvenzverfahren. Aber seit längerer Zeit gibt es die Möglichkeit, die Verfahrenskosten stunden zu lassen. Der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten wird zweckmäßig gleich mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Erst mit Einführung der Stundungsmöglichkeit der Verfahrenskosten eröffnete sich für viele Menschen ein Weg aus aussichtsloser Verschuldung. Wegen der Verfahrenskosten wird niemand mehr an der Insolvenz gehindert. Bei erkennbar dauerhaft mittellosen Menschen werden zwar nach wie vor akribisch die Verfahrenskosten erfasst, aber irgendwann erlassen.

Mit der Insolvenz überschuldeter Menschen tun wir uns in D nach wie vor schwer. Wir lieben es, tote Pferde zu reiten und hilflosen Zeitgenossen zu zeigen, wo der Bartel den Most holt. Schön lange stigmatisieren und möglichst keine zweite Chance ist das bevorzugte Rezept - schön viel Bürokratie, vollkommen nutzlos, alles zum Schaden der Volkswirtschaft und angeblich abschreckend. Das Insolvenzrecht mancher EU-Länder ist da schon deutlich weiter, klüger und schneller. Was wirtschaftlich nicht tragfähig ist, hat die Betroffenen schlauer gemacht. Es ist ziemlich dämlich, die schlau gewordenen Leute für lange Zeit auszubremsen und zu stigmatisieren.

Ansonsten empfehle ich speziell Dir, als Informationsquelle zum Insolvenzrecht nicht Kabel 1 zu nutzen. Entweder Du hast etwas in den falschen Hals bekommen und/oder die Kabel1-Leute haben keine Ahnung.

Gruß
Wolfgang

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