Privatinsolvenz

Hallo,ich habe im Oktober beim Gericht einen Privatinsolvenzantrag gestellt,jetzt ist gestern ein Schreiben vom Gericht gekommen das der Schlusstermin am 1 Juli war. Leider kann ich denn Rechtsanwalt der mit mir den Antrag gestellt hat nicht mehr fragen da er zwischenzeitlich verstorben ist.Ist mit dem Schreiben die Privatinsolvenz abgeschlossen und ich bin in der Wohlverhaltensphase oder was bedeutet das schreiben…

Ja.

Erkundige dich mal bei der Anwaltskammer, welcher Anwalt die Akten des verstorbenen Anwaltes übernommen hat.

MfG
duck313

na ja…der Anwalt war im Ruhestand und hat mir das so neben bei gemacht…also nix ofizielles

Hallo,
der richtige Ansprechspartner ist der Insolvenzverwalter.
Gruß Michael

Servus,

jein.

Da Du nicht schreibst, was genau in dem „Schreiben“ steht, lässt sich dazu nichts sagen. Die „Wohlverhaltensphase“ gehört zum Verfahren der Restschuldbefreiung, das sich an das (abgeschlossene) Insolvenzverfahren anschließt. Wenn dieses Verfahren der Restschuldbefreiung losgeht, erhältst Du einen Gerichtsbeschluss, in dem drinsteht, das dieses Verfahren losgeht und dass Du dich wohlzuverhalten hast, wenn Du die Restschuldbefreiung erreichen willst.

Jetzt gibt es drei Möglichkeiten: Entweder dieser Gerichtsbeschluss ist in dem „Schreiben“, das Du leider nur sehr vage beschreibst, bereits enthalten, und Du hast es nicht gemerkt, oder Du erhältst ihn noch separat, oder es ist aus welchem Grund auch immer kein Restschuldbefreiungsverfahren eingeleitet.

Schöne Grüße

MM