hallo!
angenommen eine Privatperson kauft bei einer Privatperson 2
einzelne Tischläufer (jeweils einzeln aufgeführt, da 2
verschiedenen Modelle und Farben).
Es wurde 2 mal einzeln Versand (2 x Großbrief € 2,20) bezahlt.
Beide Artikel kommen beim Käufer nicht an.
Der Verkäufer schwört, die Ware wurde versendet, aber auch
nach 2 Wochen ist noch nichts da.
Sicherlich glaubhaft,obwohl,wenn als 2 Briefe verschickt,2 Verluste würden die Statistik schon sehr bemühen.
Möglicherweise wurde als „Warensendung“ verschickt,das ist preiswerter,dauert aber länger und es gab/gibt ja zur Zeit Warnstreiks der Postler.
Liegt die Beweislast des Versandes beim privaten Verkäufer?
Ja. Es genügt das Absenden,das kann man sicherlich auf versch. Art und Weise dokumentieren,Einlieferungsbeleg(hier sicher nicht),Zeuge für Einwurf in Briefkasten,selbst eine entsprechende Versicherung abgeben.
Und das Risiko bei privaten Käufer?
Ja . Da es genügt die Ware abzuschicken,ist der mögliche Verlust leider Sache des Käufers!
Oder hat der Käufer das Recht das Geld zurück zu verlangen,
wenn der Verkäufer den Versand nicht nachweisen kann?
Im Grunde ja,aber siehe oben,der Versand kann auch anders als z.B. mit Einlieferungsbeleg(Einschreiben etwa) nachgewiesen werden.
Da Versandkosten stets der Käufer zahlt,sollte man als Eigenschutz am besten mit Nachweis verschicken. Dann ist man alle Sorgen los.
mfG
duck313