Liebe/-r Experte/-in,
ich habe hier eine knifflige Angelegenheit in punkto Gebrauchtwagenkauf.
Mein Lebensgefährte hat einen Gebrauchtwagen von einem Privathändler gekauft. Mit roten Nummern des Verkäufers wurde eine Probefahrt gemacht, der Wagen lief einwandfrei. Im Kaufvertrag, wenn man das denn so nennen kann, wurde geschrieben, dass der motor probleme macht und der wagen als bastlerfahrzeug verkauft wird und dass keine garantie übernommen wird…
so aber wenn die uns eine probefahrt machen lassen, heißt es doch, dass sie den wagen als fahrbereit verkaufen, oder? den ganzen tag lief der wagen super, bis er abends aufgab…der wagen überhitzte in kürzester zeit und nahm kein gas mehr an, fuhr also nicht mehr… haben wir ein recht auf rückgabe? denn soweit ich weiß ist auch zwischen garantie und rückgaberecht zu unterscheiden und es wurde nur eine garantie ausgeschlossen im vertrag… und das auto wurde uns als fahrbereit verkauft, rührt sich aber nun keinen centimeter mehr… über eine schnelle antwort würden wir uns sehr freuen. vielen dank
Hi, das ist zu kniffelig, da brauchst du einen Rechtsanwalt.
LG
Dietmar Schleifenbaum
Hallo,
viel weiß ich nicht. Ich denke aber, wenn das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug mit evtl. Schäden verkauft wird, er Euch das sagte, dann wußtet Ihr es auch. Ich denke, Ihr könnt das Fahrzeug nicht zurückgeben. Evnetuell fragst Du einen RA.
Hallo Unpredictable,
meine Fachgebiete sind das Sozialhilferecht sowie das Betreuungsrecht, sodass ich leider nicht qualifiziert bin, hier fachgerecht zu antworten.
Im Internet habe ich auf die Schnelle ein paar Links gefunden, die weiterhelfen könnten:
http://www.juraforum.de/verkehrsrecht/bastlerfahrzeu…
http://www.ford-forum.de/showthread.php?t=91492
http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/zgs04_75.htm
Notfalls kann man sich auch für wenig Geld, bzw. kostenlos im Rahmen von Beratungskostenhilfe von einem Anwalt beraten lassen, was ich in diesem Fall raten würde. Es gibt aber auch im Internet ganz viele Ergebnisse hierzu. Einfach mal bei Google die passenden Stichworte eingeben (z.B.: fahrzeug vom händler als bastlerfahrzeug verkauft gewährleistung)
Viele Grüße und viel Erfolg,
Stollentrollo
Hallo,
der unterschriebende Kaufvertrag ist meines Erachtens bindend und wenn dort die Probleme bezüglich des Motors aufgeführt sind und Sie das unterschrieben haben,wussten Sie somit davon und daher kann im nachhinein keine Garantie geltend gemacht werden und da hat eine Probefahrt, welche wohl anstandslos gelaufen ist, nichts damit zu tun oder wurde das Problem mit dem Motor nicht vom Händler erwähnt und Sie haben das im Kaufvertrag auch nicht gelesen bzw. der Händler Sie nicht darauf hingewiesen oder blind unterschrieben?Denn dann wäre der Fall anders.
Am besten einen Anwalt zum Rat fragen, wenn Sie beim ADAC sind und auch im Allgemeinen ist ein Beratungsgespräch frei.
Hoffe, konnte wenigstens ein bissel helfen.
DAZU MÜSSTE MAN DEN SOG. VERTRAG (DER VIELLEICHT GAR KEINER IST?) KENNEN. Wenn das wirklich ein Vertrag mit Garantieausschluss ist, dann hast du schlechte Karten.
Im
Kaufvertrag, wenn man das denn so nennen kann, wurde
geschrieben, dass der motor probleme macht und der wagen als
bastlerfahrzeug verkauft wird und dass keine garantie
übernommen wird…