Wenn man einen Artikel online in einer Tausch- und Verschenkbörse ergattert für 20 euro und diesen dann vorfindet in einem schlechten Zustand, wie einen Kühlschrank, aus dem eine undefinierbare Flüssigkeit herausquillt (mit der Nachbarin wird besprochen, was das sein könnte und einigt sich darauf, den Kühlschrank stehen zu lassen) und mit dem Verkäufer zu sprechen.
Nach mails von ihm er hätte mehrere Interessenten abgewiesen, weil man den Kühlschrank ja haben wolle (der Artikel wurde ein zweite Mal in der Tauschbörse angeboten, das zweite Mal für nur eine Schachtel Zigaretten) soll man die Entsorgungsfahrt (in usnserem Landkreis kostenlos, incl. Abholung durch Sperrmüllabfuhr) dafür zahlen. Es wurde eine Frist gesetzt von 10 Tagen und gedroht mit einem RA. Zitat: Ich habe die Zeit und eine Rechtschutzversicherung. Wie wäre in diesem Fall die Rechtslage?
Danke sehr für die Antworten