Privatkauf ohne Zahlung

Wenn man einen Artikel online in einer Tausch- und Verschenkbörse ergattert für 20 euro und diesen dann vorfindet in einem schlechten Zustand, wie einen Kühlschrank, aus dem eine undefinierbare Flüssigkeit herausquillt (mit der Nachbarin wird besprochen, was das sein könnte und einigt sich darauf, den Kühlschrank stehen zu lassen) und mit dem Verkäufer zu sprechen.

Nach mails von ihm er hätte mehrere Interessenten abgewiesen, weil man den Kühlschrank ja haben wolle (der Artikel wurde ein zweite Mal in der Tauschbörse angeboten, das zweite Mal für nur eine Schachtel Zigaretten) soll man die Entsorgungsfahrt (in usnserem Landkreis kostenlos, incl. Abholung durch Sperrmüllabfuhr) dafür zahlen. Es wurde eine Frist gesetzt von 10 Tagen und gedroht mit einem RA. Zitat: Ich habe die Zeit und eine Rechtschutzversicherung. Wie wäre in diesem Fall die Rechtslage?

Danke sehr für die Antworten

Guten Tag,

Um die Frage zu beantworten, sollten vorab diverse Fragen angeklärt werden:

1.) Haben Sie für den Kühlschrank 20€ bezahlt? Wenn ja, so ist dies schon mal ein kaufvertrag über einen Kühlschrank im Wert von 20€

2.) Haben Sie den Kühlschrank vor dem Kaufvertrag gesehen?
Wenn ja, so könnte schon mal gelten, „gekauft wie besichtigt/gesehen“)
Wenn nein, so könnten Sie den Kaufvertrag wg. offensichtlicher Mängel, oder verdeckter Mängel rügen und um Nachbesserung bitten.

Das beste wird jedoch sein, versuchen sich mit dem Verkäufer gütlich zu einigen !

Gruß Hitchhiker

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