Privatkauf PC

Hallo,

Herr K hat sich gebraucht (übers Netz) einen PC gekauft. „Gaming PC für 680 €“. (ein paar Daten standen dabei).
u. a. „inkl. Windows 10“.

Der Verkäufer war mit dem Preisvorschlag von 600 € einverstanden. so kaufte Herr K den Rechner. Ein kurzer Test, dass er überhaupt startet (und ohne Passwort ist). Funktioniert.

Im Nachhinein kommen dem Käufer aber Zweifel, ob der PC tatsächlich das verspricht was auch 600 € rechtfertigt (wird noch geprüft detailiert).
Auf Nachfrage beim Verkäufer stellte sich jedoch dann noch heraus, dass das Windows KEINEN gültigen Lizenz-Schlüssel hat (sondern nur per Loader frei geschaltet wurde). Somit ist es eine illegale Windows-Version (im Falle eines Streites hätte ICH das Problem; nicht der Käufer). Der Verkäufer riet mir sogar, dass ich mir dann eben einen solchen Key noch besorgen könne (somit zusätzlich zu den 600 €).

Frage: da der Rechner (zumindest in diesem Punkt) NICHT mit der Beschreibung überein stimmt (und man darf wohl davon ausgehen, dass, wenn „Windows 10“ dabei steht, auch eine legale Version von Windows 10 drauf ist) … kann der Kauf rückgängig gemacht werden? Der Käufer wollte schließlich einen vollständigen „Gaming-PC“ kaufen.
Und wie sieht es aus, wenn - nach Internet-Recherche auch sich herausstellt, dass die Komponenten zb nur 500 oder 400 € Wert wären (der PC ist mind. 1 Jahr alt)? Kann man da auch noch was machen? Der Käufer ist da nicht wirklich firm darin, wie viel jetzt Grafikkarte x etc. nun kosten könnte und vertraut darauf, dass der Kaufgegenstand auch einen Gegenwert von 600 € hat.

Tobi@s

Hallo günstig ist das gerade nicht und ohne den gültigen Lizenz-Schlüssel kann es passieren dass Windows irgendwann nicht mehr funktioniert . Dann muss man eine neue Windows 10 Version kaufen .
viele Grüße noro

Hallo,

ich antworte mit technischem, NICHT rechtlichem Hintergrund.

Eine Recherche sollte man vor einer Anschaffung durchführen.

Gerade wenn man in einer Sache nicht bewandert ist, kann man jemanden um Hilfe bitten. (Oder einfach nur zum Großmarkt seines Vertrauens gehen. - Diese sind auch nicht (immer) preisgünstig, aber da kann man auch als Laie ohne all zu viel Gewese ggf. ein Kulanzregelung herbeiführen.)

Rein rechtlich wird es wohl schwer, diese Sache zu beurteilen, da dazu die exakte Artikelbeschreibung vorliegen sollte.

Ro

Eigentlich sprechen nur Monarchen von sich in der Dritten Person.

Tobiasse fallen da nicht drunter.

Hi,

ein neuer PC ist schon zu dem Zeitpunkt veraltet zu dem man ihn kauft.
Daher ist das mit Gebraucht-PCs immer so eine Sache.

Zum Preis:
Ich würde den Preis des PCs um die Kosten einer gültigen Windows 10 Lizenz minimieren, Wenn der Verkäufer wegen der Windows 10 Lizenz nicht einlenkt, vom Kauf zurücktreten. Hier kommt es auch noch darauf an, was für eine Lizenz es ist (Home, Professional? etc)

Man kann die aktuellen Preise der verbauten Komponenten vielleicht herausfinden, aber den Zusammenbau muß auch jemand machen ;).

Schwierig wird es, wenn es ein PC bestimmter Marken ist, die verbauen oft Komponenten, die man so nicht im Handel bekommt - z.B. bei PCs von Aldi (Medion). Da ist evtl. das Motherboard anders bestückt oder die Grafikkarte extra konzipiert usw. Da wird es wichtig, alle Treiber für die Hardware zu haben.

Allgemein:
Für alle Fälle würde ich zumindest eine Dokumentation für die verbaute Hardware einfordern. Installationsmedien und Treiber werden vielerorts nicht mehr ausgeliefert, die kann man sich oft nur noch im Netz herunterladen (sofern verfügbar).

Sollte die Dokumentation (z.B. vom Motherboard) nicht vorhanden sein - wegen Mängel ebenfalls vom Kauf zurücktreten. Wenn man nicht weiß, welche Hardware verbaut ist, wird es mit der Wartung des Systems ebenfalls schwierig (Treiberupdates. Speicherbelegung, etc).

Viel Glück,
vordprefect

Es ist nicht verboten, ein schlechtes Geschäft zu machen. Auch wenn das immer wieder in den Raum gestellt wird. Solange man dich nicht im rechtlichen Sinne betrügt, also einen Irrtum bei Dir über den Wert der Sachen verursacht, ist die Sache OK. Und bei „Irrtum“ geht es natürlich nicht darum, dass Du Anspruch auf den allerbesten Preis hättest, sondern nur darum, dass sich der Preis in einem noch irgendwie nachvollziehbar akzeptablen Rahmen bewegt.

Was hingegen nicht geht, ist die nicht lizenzierte Windows-Version. Wenn Du das Gerät mit Windows erworben hast, hast Du Anspruch auf eine ordnungsgemäß lizenzierte Version. Diesbezüglich kannst Du nachfordern, oder eine angemessene Preisminderung geltend machen, um dir selbst eine saubere Lizenz besorgen zu können.

EIGENTLICH sollte hier jeder Fragesteller in der dritten Person - bzw. nicht in der ersten - sprechen:

„Hinweis
Dein Beitrag wird gelöscht, wenn er gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt. Bitte stelle deine (steuer-) rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form. Nur abstrakt dargestellte Sachverhalte dürfen aus rechtlichen Gründen diskutiert werden.“

Mich wundert, dass noch kein absahnmahnfreudiger Anwalt auf die Sache aufmerksam geworden ist…

Gruß,

Kannitverstan

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Das kannst du auch gleich bleiben lassen !
Der Wert der internen Teile kann 50 € betragen, das wäre egal.
Auch ob man vergleichbare PC für z.B. 400 € kaufen könnte.

Du hast eben für 600 € gekauft. Er war es dir doch wert.

Du kannst nur verlangen das die zugesagten Eigenschafften und Ausstattungen (deine Details) vorhanden sind.

Der einzige Punkt für einen Ansatz, Rückgabe oder Preisreduzierung ist die illegale (?) Software Windows 10.
Man darf bei " inkl. Win 10" davon ausgehen es handelt sich um eine offizielle Version von Mikrosoft die voll nutzbar ist.

MfG
duck313

Hallo Tobias!

Der „Wert“ eines Gegenstands ist genau der Preis, den jemand zu zahlen bereit ist. Du warst bereit, 600 € zu bezahlen - daran ist hinterher nichts mehr zu rütteln. Hättest Du noch ein paar Hunderter mehr bezahlt, wäre auch das in Ordnung. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (z. B. ladenneue Bücher, Tabakwaren) gibt es keine festgelegten Preise. Es spricht auch nichts dagegen, Gegenstände nach vielen Jahren Nutzung für einen sehr viel höheren Preis zu verkaufen, als man selbst einst dafür bezahlte. So starb Vincent van Gogh als armer Teufel, erzielte zeitlebens für seine Malerei nur Kleckerbeträge, während dafür heute Millionen erzielt werden. Hinterher beschwert sich kein Käufer, zu viel bezahlt zu haben, weil der ursprünglich vom Maler erzielte Erlös nicht mal für die Miete reichte. Wenn aber keiner mehr einen van Gogh haben will, mutieren seine Werke zu farbverschmierter Leinwand und wären wertloser Abfall. Wenn Du heute für 2.000 €/m² Wohnraum bauen lässt und ganz ohne Dein Zutun treten Umstände ein, die Käufer 10.000 €/m² bezahlen lassen, ist daran nichts zu beanstanden. Kaufte jemand Mitte der 50er einen Mercedes W198 (das Ding mit den Flügeltüren) für 29.000 DM und Du bietest heute mit dem Euro-Umrechnungskurs 14.500 €, darfst Du Dich einmal hinein setzen, wenn Du höflich bittest, aber zum Mitnehmen musst Du 2 Nullen mehr bieten. Ein T-Shirt sehr ordentlicher Qualität kostet im Laden 20 €, aber in der Boutique in HH-Milchstraße kostet der Fummel 200 €. Dafür wird noch ein Kaffee serviert. Soll heißen: Trenne Dich von Deinen Vorstellungen zum Wert einer Ware.

Fehlende Win10-Lizenz: An der Stelle muss der Verkäufer nachbessern. Wenn er das nicht einsehen will, hast Du zwar recht, aber es lohnt nicht, dafür ein Fass aufzumachen. Besorge eine Windows-Version mit Lizenz und gut ist’s.

Aber mutmaßlich geht es Dir gar nicht um Win10. Vielmehr suchst Du einen Grund, den Deal rückgängig zu machen, weil Du glaubst, zu viel bezahlt zu haben. Wird nix, musst Du unter Lehrgeld buchen.

Gruß
Wolfgang

:grinning: FAQ1129

1 Like
  1. wie bereits gesagt, steht das bereits in der FAQ, somit habe ich mich völlig korrekt verhalten
  2. hilft das überhaupt nicht, das Problem zu lösen
  3. mein Nachname ist König. Von daher darf ich das erst recht :stuck_out_tongue_winking_eye:
  4. geht es ja nicht um mich, sondern um einen fiktiven Herrn K :blush:

Hallo,

danke für die Antwort.
Herr K hat sich mal mit den Komponenten auseinander gesetzt und - naja - scheint nicht ganz unrealistisch zu sein :smile:

Lizenz - es ist eine Windows 10 Pro 64-bit installiert.
Nur ist bei der Lizenz die Frage: was für einen Preis kann man da ansetzen? Microsoft und Media-Markt möchten 259 € (inkl. DVD), Conrad für eine OEM-Version 150 €.

Natürlich gibt es auch diese Lizenzschlüssel-Geschichten für 20 € oder weniger (auch bei amazon. Wird aber auch teilweise abgeraten in den Bewertungen). Aber da hatte Herr K schon mal einen Reinfall, da dieser nur auf DELL-PCs zum Laufen gebracht werden konnte und ihm absolut nichts nutzte. Und das will ernatürlich absolut nicht noch einmal erleben.
Kann man den Verkäufer dann verpflichten, eine „normale“ Lizenz (zb Conrad) zu kaufen (bzw. dem Käufer das Geld zu geben, dann kauft er es selbst)?

MfG
Tobi@s

ja klar. War Herr K ein wenig zu schnell und vertrauensselig (scheint aber insoweit doch fast zu passen).

Lizenz - schrieb ich schon bei vordprefect als Kommentar, dass es ja viele (un) seriöse Angebote gibt. von wenigen Euros bis 260 €.

Danke für die Antwort.

Herr K hat bisher nicht wirklich was im Netz dazu gefunden (außer den § 437/439 BGB wegen Nacherfüllung) wegen „nicht legal lizensierter Software“ (Der Verkäufer hat ja selbst ausgesagt, dass das Windows mit einem Loader aktiviert wurde. von daher kann er sich da nicht rausreden.
Ansonsten mal bei meinem Kommentar zu „vordprefect“ hier schauen.

beides :smile:
da Herr K Unterhalt zahlt, sind für ihn 600 € schon viel Geld. Von daher sieht Herr K das nicht ein, dass er dann für etwas bezahlen muss, was eigentlich bereits in dem Rechner sein müsste.
Der Verkäufer kann ja problemlos das Geld dazu überweisen, dann besorgt Herr K sich das Windows selbst.

Zu den Lizenzen schrieb ich auch was bei der Antwort von „vordprefect“.