Hallo,
Herr K hat sich gebraucht (übers Netz) einen PC gekauft. „Gaming PC für 680 €“. (ein paar Daten standen dabei).
u. a. „inkl. Windows 10“.
Der Verkäufer war mit dem Preisvorschlag von 600 € einverstanden. so kaufte Herr K den Rechner. Ein kurzer Test, dass er überhaupt startet (und ohne Passwort ist). Funktioniert.
Im Nachhinein kommen dem Käufer aber Zweifel, ob der PC tatsächlich das verspricht was auch 600 € rechtfertigt (wird noch geprüft detailiert).
Auf Nachfrage beim Verkäufer stellte sich jedoch dann noch heraus, dass das Windows KEINEN gültigen Lizenz-Schlüssel hat (sondern nur per Loader frei geschaltet wurde). Somit ist es eine illegale Windows-Version (im Falle eines Streites hätte ICH das Problem; nicht der Käufer). Der Verkäufer riet mir sogar, dass ich mir dann eben einen solchen Key noch besorgen könne (somit zusätzlich zu den 600 €).
Frage: da der Rechner (zumindest in diesem Punkt) NICHT mit der Beschreibung überein stimmt (und man darf wohl davon ausgehen, dass, wenn „Windows 10“ dabei steht, auch eine legale Version von Windows 10 drauf ist) … kann der Kauf rückgängig gemacht werden? Der Käufer wollte schließlich einen vollständigen „Gaming-PC“ kaufen.
Und wie sieht es aus, wenn - nach Internet-Recherche auch sich herausstellt, dass die Komponenten zb nur 500 oder 400 € Wert wären (der PC ist mind. 1 Jahr alt)? Kann man da auch noch was machen? Der Käufer ist da nicht wirklich firm darin, wie viel jetzt Grafikkarte x etc. nun kosten könnte und vertraut darauf, dass der Kaufgegenstand auch einen Gegenwert von 600 € hat.
Tobi@s