A stellt einen Artikel auf einer Internetplattform ein für 100 €. Als B dieses Angebot sieht, schreibt er den Verkäufer A an und unterbreitet ihm ein Angebot von 80€. Am nächsten Tag antwortet A mit einem okay. A sendet ihm also die Bankdaten zu worauf B den Kaufbetrag + Versandkosten überweist wie vereinbart. Als B am nächsten Tag dem A eine Mail schreibt, dass das Geld bereits überwiesen wurde schreibt A ihm darauf zurück,
dass es ihm leit tuhen würde da seine Frau den Artikel ohne sein wissen am tag zuvor bereits verkauft hat. A möchte nun das Geld zurück überweisen. Welche Rechtsansprüche hat nun B gegebüber A.
das Geld zurück überweisen. Welche Rechtsansprüche hat nun B gegebüber A.
Wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, hat B einen Anspruch auf Lieferung durch A.
Ob ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, kann ich nicht beurteilen.
der anspruch auf leistung (übereignung der ware) ist (wohl) wegen unmöglichkeit entfallen, § 275 bgb. entsprechend entfällt auch die gegenleistungspflicht, § 326 bgb. folgende (nicht abschließende) rechte bestehen:
b kann vom vertrag (ohne frist) zurücktreten und das geleistete geld ersetzt verlangen, § 326 V iVm § 346 I bgb.
b kann von a verzinsung des geldbetrages für diesen zeitraum verlangen, § 346 I bzw. 347 I bgb.
b hat einen anspruch auf schadensersatz, wenn er einen schaden hatte. beispielsweise sind die mehrkosten zu ersetzen, wenn b den gleichartigen gegenstand bei einem dritten erwirbt, §§ 280, 283 bgb. anstelle des schadensersatzes statt der leistung kann b aufwendungen, die er im vertrauen auf den erhalt der sache gemacht hat, ersetzt verlangen, § 284 bgb.