ich hab grad von einer Privatperson bei Ebay etwas ersteigert. Heute kam es an, gefällt mir nicht so ganz.
Als einziger Satz stand in der Auktion:
„Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.“
Beinhaltet die Garantie auch das Rückgaberecht? Ich würde den Artikel gern zurückgeben, wenn möglich.
Und wenn das möglich ist, wie ist das mit den Versandkosten? Bei Shop-Käufen (auch ausserhalb von Ebay) übernimmt der Verkäufer die Rücksendungskosten ab einem Wert von 40 Euro. Müssen Privatpersonen das auch oder gilt das in diesem Fall nicht?
Als einziger Satz stand in der Auktion:
„Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich
damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende
Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie
nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.“
Beinhaltet die Garantie auch das Rückgaberecht?
Weder noch, gemeint ist hier die Gewährleistung - nur sehr laienhaft ausgedrückt (irgendwo ohne zu verstehen abkopiert). Denn es gibt keine gesetzl. Garantie für Gebrauchtwaren. Eine Garantie ist immer freiwillig (vom Hersteller) zu ihren Konditionen. http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
Was du meinst ist das Widerrufsrecht. Das gibt’s bei Privatverkäufen eh nicht. Muss also nichtmal erwähnt werden.
Das kann man so allgemein nicht sagen.
Bei Privatverkäuferin wurde in solchen Fällen im Falle eines Rechststreit vor Gericht meist das so gewertet, was der Verkäufer sagen wollte, auch wenns nicht 100% rechtlich korrekt formuliert war. Schließt er also Garantie ist, ist natürlich die Gewährleistung gemeint und das auch gültig. Aber das hängt eh immer vom Richter ab, da kann man auch eine Münze werfen.
Bei Ebay muss man aber mittlerweile durch ein Auswahlfeld explizit angeben, ob ein Artikel zurückgegeben werden darf. Das steht unter der Auktion, beispielsweise so:
"
Rücknahmebedingungen
Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.
"
Naja, also ich hab mich da oben vielleicht auch doof ausgedrückt.
Der Mantel ist laut Auktion WIE NEU gewesen, sie hätte ihn angeblich nur 2 Mal getragen. Als er hier ankam, sah er aber definitiv anders aus. Also vom Stoff her eher schon etwas verwaschen und hat fürchterlich nach Rauch - ja - gestunken. Und damit war ich dann nicht mehr so ganz zufrieden.
Aber ob sowas als Mangel zählt? Keine Ahnung.
Aber da sie ja eh geschrieben hat, dass sie den nicht zurücknimmt, kommt das wahrscheinlich eh nicht zum Tragen.
Hm, das wäre _wahrscheinlich_ ein Sachmangel. Ob die Sachmangelhaftung durch den Passus in der Auktion nun wirksam (!) ausgeschlossen wurde kann ich nicht beurteilen.
Ich würde die Verkäuferin freundlich, aber bestimmt, darauf ansprechen, dass die Ware nicht die beschriebenen Eigenschaften besitzt und die Sachmangelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Meiner Erfahrung nach gibts bei Ebay doch mehr ehrliche Leute als man befürchtet, und die sind dann auch für eine faire Einigung zugänglich.
Reagiert sie nicht musst selbst entscheiden, ob du weitere Maßnahmen ergreifst, dann bliebe nach der Eröffnung eines Streitfalles über Ebay (was ich erst mal machen und das Ergebnis abwarten würde) gaaaanz am Ende nur der Klageweg übrig. Und das ist immer viel Aufwand…
Also nun habe ich auch noch festgestellt, dass da eine Kapuze fehlt, da dort im Nacken ziemlich viele Knöpfe „ohne Befestigungsmöglichkeiten“ sind. In der Auktion hat sie geschrieben, dass der Mantel definitiv top in Ordnung ist und keine Mängel o.ä. hat.
Inzwischen hatte ich sie schonmal angeschrieben, aber sie sagte, dass sie ihn nicht zurücknehmen kann, weil sie üüüüüberhaupt keinen Platz mehr hat - es aber unter normalen Bedingungen machen würde.
Ich könne ihn weiterverkaufen und auch gern ihre Beschreibung und Bilder benutzen. Das Geld bekomme ich sicher zurück.
Nun gut - jetzt das Ding mit der Kapuze.
Nun habe ich sie nochmal angeschrieben… bleibt abzuwarten…