Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage betreffend der 1%-Regelung für Unternehmer.
Wenn ein KFZ von privat gekauft wurde ist es doch bei der Aufnahme zum Betriebsvermögen nicht VSt-Abzugsberechtigt (?). Erfolgt in einem solchen Fall die Abschreibung mit dem Bruttobetrag?
Wenn nun für dieses KFZ die 1%-Regelung angewendet wird, muss dann USt abgeführt werden?
Für Eure Hilfe im Voraus Dank!
Grüße
Kris
Wie sollte denn bei Kauf von privat eine Vorsteuer überhaupt anfallen? *grübel*
KFZ von privat gekauft wurde ist es doch bei der
Aufnahme zum Betriebsvermögen nicht VSt-Abzugsberechtigt (?).
Ja, weil der Verkäufer nicht ust-pflichtig ist.
Erfolgt in einem solchen Fall die Abschreibung mit dem
Bruttobetrag?
Nein, weil es dann keinen Brutto- und keinen Nettobetrag gibt.
Abgeschrieben wird von den Anschaffungskosten, also von dem Betrag, der tatsächlich bezahlt wurde.
Wenn nun für dieses KFZ die 1%-Regelung angewendet wird, muss
dann USt abgeführt werden?
Ja, weil ja in den Kosten Vorsteuer enthalten ist.
Leuchtet ein…
Super, danke für die Hilfe/Antwort.
Viele Grüße
Kris