Privatkauf von KFZ und 1%-Regelung

Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage betreffend der 1%-Regelung für Unternehmer.

Wenn ein KFZ von privat gekauft wurde ist es doch bei der Aufnahme zum Betriebsvermögen nicht VSt-Abzugsberechtigt (?). Erfolgt in einem solchen Fall die Abschreibung mit dem Bruttobetrag?

Wenn nun für dieses KFZ die 1%-Regelung angewendet wird, muss dann USt abgeführt werden?

Für Eure Hilfe im Voraus Dank!
Grüße
Kris

Wie sollte denn bei Kauf von privat eine Vorsteuer überhaupt anfallen? *grübel*

KFZ von privat gekauft wurde ist es doch bei der

Aufnahme zum Betriebsvermögen nicht VSt-Abzugsberechtigt (?).

Ja, weil der Verkäufer nicht ust-pflichtig ist.

Erfolgt in einem solchen Fall die Abschreibung mit dem
Bruttobetrag?

Nein, weil es dann keinen Brutto- und keinen Nettobetrag gibt.
Abgeschrieben wird von den Anschaffungskosten, also von dem Betrag, der tatsächlich bezahlt wurde.

Wenn nun für dieses KFZ die 1%-Regelung angewendet wird, muss
dann USt abgeführt werden?

Ja, weil ja in den Kosten Vorsteuer enthalten ist.

Leuchtet ein…
Super, danke für die Hilfe/Antwort.

Viele Grüße
Kris