Person A hat von Person B privat ein Gerät gekauft. Person A hat angezahlt und 2 weitere Raten vereinbart. Eine weitere Rate wurde beglichen. Die letzte Rate konnte Person A aufgrund besonderer Umstände nicht zahlen. Hat das Person B gesagt, doch die lässt sich auf nichts ein, möchte die vereinbarte Rate haben.
Nun hat Person A das Geld z. Z. nicht und hat Person B angeboten, das Gerät wieder zurückzunehmen, das bereits gezahlte Geld zurückzahlen. Somit hätte Person B die Möglichkeit, das Gerät erneut zu verkaufen. Es wurde von Person A noch nicht genutzt.
Aber auch darauf lässt sich Person B nicht ein. Es wurde ein formloser Vertrag aufgesetzt.
Person B droht nun Person A mit Rechtsanwalt. Es würde nicht gehen, daß man eine Ware einfach wieder zurückgeben kann, gekauft wäre gekauft.
Ist das so, auch wenn Person A die Interessen von Person B im Kopf hat, da ja die nächsten 2 Monate aufgrund besonderer Umstände nicht gezahlt werden kann. (Umstände waren nicht vorhersehbar)
Person B droht nun Person A mit Rechtsanwalt. Es würde nicht
gehen, daß man eine Ware einfach wieder zurückgeben kann,
gekauft wäre gekauft.
Ist das so, auch wenn Person A die Interessen von Person B im
Kopf hat, da ja die nächsten 2 Monate aufgrund besonderer
Umstände nicht gezahlt werden kann.
Dass das „nicht angehen“ kann, finde ich übertrieben. Es steht B natürlich frei, den Kauf rückabzuwickeln. Einen Anspruch darauf hat A aber nicht. Verträge sind einzuhalten. „Geld hat man zu haben“, sagen Juristen zu der Tatsache, dass man sich seiner Zahlpflichten nicht entledigt, indem man pleite geht.
juristisch gesehen ist Person B natürlich im Recht, und Person A in Verzug. Person B kann deshalb auch zu einem Anwalt gehen, den Person A bezahlen müsste. Deshalb ist es für Person A wohl das Beste, wenn sie sich mit Person B irgendwie einigen könnte.
Sie könnte ja vielleicht anbieten, den gekauften Gegenstand zurückzugeben und nur die Hälfte des bereits gezahlten Geldes zurückzubekommen. Es ist natürlich Verhandlungsgeschick, wie weit man gehen muß, damit die Sache für Person B lukrativ wird. Sie sollte auf jeden Fall versuchen, den Gang zum Anwalt zu vermeiden, denn dann wird es teuer.
Vielen Dank für eure Antworten. Person A ist reingefallen. Sie hat das Gerät bei Person B angehabt, um zu sehen, ob es auch geht, aber eben nur kurz. Nachdem sie Person B angeboten hat, das Teil für die Hälfte wieder zurückzunehmen und dies auch fehlschlug, wurde sie mißtrauisch und wollte das Gerät benutzen. Es geht nur kurz und dann ist es vorbei. Person B will trotzdem die Rate, hat ja einen Vertrag und erklärt, daß bei ihr das Gerät voll in Ordnung war.
Nun hat Person A keine Garantie, keine Gewährleistung und eine Menge Geld für ein kaputtes Gerät bezahlt.
Aber sie hat was draus gelernt.