Privatkonkurs nicht möglich - Was dann?

Hi!

Ist Privatkonkurs nach österreichischem Recht immer möglich, auch wenn kein kostendeckendes Vermögen vorhanden ist?

Wenn nein, was passiert dann mit diesen Menschen? Sie haben ja dann nichts mehr zum Leben. Alles was sie möglicherweise verdienen, kann gepfändet werden (bis aufs Existenzminimum oder überhaupt alles?).

Was passiert in so einem Fall?

lg JOhnny

Hallo!

Ist Privatkonkurs nach österreichischem Recht immer möglich,
auch wenn kein kostendeckendes Vermögen vorhanden ist?

Insolvenzverfahren ist auch dann möglich, wenn kein kostendeckendes Vermögen vorhanden ist, wenn ein lfd. Einkommen gegeben ist. Details siehe Insolvenzordnung.

Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung ist nicht durcheinander zu bringen! - also nicht jedes Insolvenzverfahren führt zur Restschuldbefreiung.

Wenn nein, was passiert dann mit diesen Menschen? Sie haben
ja dann nichts mehr zum Leben. Alles was sie möglicherweise
verdienen, kann gepfändet werden (bis aufs Existenzminimum
oder überhaupt alles?).

…bis aufs Existenzminimum

Was passiert in so einem Fall?

Was soll denn passieren? Pfändung bis aufs Existenzminimum und die Verwertung des gesamten der Exekution unterworfenen Vermögens. Mehr passiert nicht, wobei ein Betroffener in diesen Situationen immer aufpassen muss, sich nicht strafbar zu machen (v.a. Betrug, aber auch Kridadelikte kommen da in Betracht).

Gruß
Tom

Ich habe jetzt in der Konkursordnung §§ 182 bis 216 gefunden, dass fehlendes Vermögen kein Hinderungsgrund ist. Statt dessen ist Stundung möglich. In der Zwischenzeit werden die Kosten durch Amtsgelder beglichen. So richtig?

lg Johnny

Eine weitere Frage: Es existiert sowohl die Konkurs- als auch die Insolvenzordnung. Wo besteht der Unterschied zwischen Insolvenz und Konkurs?

lg Johnny

Hallo!

Seit 1.7.2010 gibt es statt der KO nur mehr eine IO.

Gruß
Tom

Ich bedanke mich im Rahmen dieses Threads mal für deine Hilfe! Sehr nett und kompetent!

lg Johnny