Privatkonto / Geschäftskonto

Hallo,

Privatkonto oder Geschäftskonto bei einer Bank - gibt es dazu gesetzliche Regelungen (welche?) oder ist das durch die AGB der Bank bestimmt?

Stephanie

Hi,

das ist durch das Preismodell der Bank bestimmt und hängt im wesentlichen von der Anzahl der monatlichen Posten ab.
Je mehr Buchungen, um so eher ist es ein Geschäftskonto.

Grüße

Uwe

Hallo,

das ist durch das Preismodell der Bank bestimmt

Also gibt es dazu keinerlei Vorschriften durch Gesetze, Finanzämter etc. sondern nur durch die AGB der Bank?

und hängt im
wesentlichen von der Anzahl der monatlichen Posten ab.
Je mehr Buchungen, um so eher ist es ein Geschäftskonto.

Ein Konto mit 400 monatlichen Eingängen von 3 Euro könnte demnach ein Zwangs-Geschäftskonto sein, ein Konto mit 4 oder mehr Eingängen von 200 Euro monatlich wäre dagegen privat, obwohl der Endbetrag gleich ist?

Stephanie

Hi

Ein Konto mit 400 monatlichen Eingängen von 3 Euro könnte
demnach ein Zwangs-Geschäftskonto sein, ein Konto mit 4 oder
mehr Eingängen von 200 Euro monatlich wäre dagegen privat,
obwohl der Endbetrag gleich ist?

Zumindestens ist im ersten Fall die Wahrscheinlichkeit, daß es sich um ein Geschäftskonto sehr viel höher als im zweiten.

Gruß
Edith

Hi

sollte man das Privatkonto als Geschäftskonto nutzen und da ist ein Dispo drauf kann der gekündigt werden. Schufa platt …

LG
Mikesch

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Hallo,

sollte man das Privatkonto als Geschäftskonto nutzen und da
ist ein Dispo drauf kann der gekündigt werden. Schufa platt

Bitte erst mal keine Sonderfälle.

Ich würde gerne irgendwo die Bank AGB Passagen sehen, wo steht was ein Geschäftskonto von einem Privatkonto unterscheidet bezüglich der Geldeingänge, bzw. was für Verpflichtungen (Zwangsfirmenkonto?) für den Bankkunden bestehen.

Ich habe soweit zwei Bank AGB ausführlich bzw. kurz angesehen aber dazu nichts gefunden.

Sicher hat jede Bank eigene AGB aber einige Gemeinsamkeiten gibt es ja doch, daher hätte ich gerne ein Beispiel.

Stephanie

Hallo,

habe ich mich da unverständlich ausgedrückt?
das hängt mit den Preismodellen der Bank zusammen.
Dazu gibt es keine gesetzlchen Regelungen und das ist auch nicht in den AGB geregelt.

Einfach bei der Bank nachfragen.

Es würde mich auch wundern, wenn eine genaue Anzahl an Buchungen schriftlich festgehalten wäre, in der Regel entscheidet man das nach Art und MEnge der Buchungen ( Du hast täglich 3 Lastschrifteingänge oder 5 Überweisungen aus Ebay? Das ist sicherlich nicht mehr als Privatkono zu bezeichnen?
Bei dir geht Gehalt ein, 30 Lastschriftegn gehen im Monat für Einkäufe und Co ab, 5 Daueraufträge für Miete und Co? Das ist sicher noch im Rahmen Privakonto)

Grüße

Uwe

Hi,

400 monatlichen Eingängen von 3 Euro könnte

demnach ein Zwangs-Geschäftskonto sein, ein Konto mit 4 oder
mehr Eingängen von 200 Euro monatlich wäre dagegen privat,
obwohl der Endbetrag gleich ist?

Exakt.
denn im einen Fall haben wir 400 Posten, die Deine Bank irgendwas zwischen 200 und 400 € kosten, im anderen nur 4.

Und eine BUchung koset die Bank immer gleich viel, egal, ob es sich um einen Cent oder 10.000 Euro handelt.

Grüße

Uwe

Das gefährliche Halbwissen schlägt zu (owt.)
owt

owt

Hallo,

habe ich mich da unverständlich ausgedrückt?
das hängt mit den Preismodellen der Bank zusammen.
Dazu gibt es keine gesetzlchen Regelungen und das ist auch
nicht in den AGB geregelt.

Danke für die Rückmeldung, du scheinst dich ja damit auszukennen.

Einfach bei der Bank nachfragen.

Es würde mich auch wundern, wenn eine genaue Anzahl an
Buchungen schriftlich festgehalten wäre, in der Regel
entscheidet man das nach Art und MEnge der Buchungen

Aber wie unbefriedigend. Es wird einfach pie mal Daumen von irgendeinem Bankangestellten entschieden, ob der Bankkunde ein Privat- oder Geschäftskonto hat? Wobei letzteres ja einfach eine Gebührenerhöhung bedeuten dürfte? Und wie soll der Bankkunde da verschiedene Banken vergleichen können, wenn die genauen Konditionen und Abgrenzungen zwischen Privat und Geschäftlich nirgends schriftlich festgehalten sind?

Stephanie

Hallo,

400 monatlichen Eingängen von 3 Euro könnte
demnach ein Zwangs-Geschäftskonto sein, ein Konto mit 4
Eingängen von 300 Euro monatlich wäre dagegen privat,
obwohl der Endbetrag gleich ist?

Exakt.
denn im einen Fall haben wir 400 Posten, die Deine Bank
irgendwas zwischen 200 und 400 € kosten, im anderen nur 4.

Und eine BUchung koset die Bank immer gleich viel, egal, ob es
sich um einen Cent oder 10.000 Euro handelt.

Davon habe ich noch nie gehört. Ich weiß, dass Banken bei einigen Kontomodellen dem Kunden pro Zahlung eine Gebühr abverlangen. Aber wieso kostet eine Zahlung denn die Bank Gebühren, insbesondere so hohe Gebühren wie 50 Cent oder 1 Euro pro Zahlung? Das scheint doch eigentlich alles von weitgehend automatisierten Datenbanken und PCs verwaltet zu werden.

Wieso muss da eine Bank für einen Zahlungseingang Gebühren zahlen und an wen?

Stephanie

Hi

Aber wie unbefriedigend. Es wird einfach pie mal Daumen von
irgendeinem Bankangestellten entschieden, ob der Bankkunde ein
Privat- oder Geschäftskonto hat? Wobei letzteres ja einfach
eine Gebührenerhöhung bedeuten dürfte? Und wie soll der
Bankkunde da verschiedene Banken vergleichen können, wenn die
genauen Konditionen und Abgrenzungen zwischen Privat und
Geschäftlich nirgends schriftlich festgehalten sind?

Der Kunde wird ja vermutlich wissen, wie viele Eingänge er pro Monat hat. Meist sind für die Kreditinstitute eher die Eingänge als die Ausgänge für die Entscheidung ob Privat- oder Geschäftskonto entscheidend.

Wenn diese Anzahl im hohen 2stelligen oder noch höheren Bereich sind (also statt 1 Gehaltseingang, 30 Eingänge von z.B. Ebaykäufern) dann kann er mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, daß er kein Privatkonto bekommen wird und daß er daher nur Geschäftskontenmodelle zu vergleichen braucht.

Gruß
Edith

Hallo,

das sind kalkulatorische Betriebskosten, keine Gebühren.
Die Bank muss irgendwann einmal ein Computersystem zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs entwickeln oder kaufen.
Schlimmer noch, dies muss ständig weiterentwickelt werden und auf dem neuesten Stand gehalten werden, denn Recht und Namen von Banken, Prozeduren usw. können sich ständig ändern und tun dies auch.
Das ist immens teuer (Entwicklungskosten, Lizenzen).
Die Programme müssen laufen, das heisst es muss ständig neue und leistungsfähige EDV zur Verfügung stehen.
Diese muss bedient werden, das heisst wir haben Personalkosten (Gehälter, Lohnnebenkosten, Kantine, Krankheitstage, Aus- und Fortbildung), Raumkosten (Bau, Wartung, Strom, Heizung, Reinigung) usw.

Nimm alle diese Kosten und teile sie durch die Anzahl der Buchungen, dann weisst du, was Dich eine Buchung im Schnitt kostet.
Der Zahlungsverkehr ist in der Tat das Teuerste im bankenbereich, in keinem Feld macht eine Bank mehr Verlust, als mit dem Bearbeiten von Zahlungen (und es gibt keine Bank, die am ZV verdient. Generell verdient die Bank am Girokonto null, sondern legt nur drauf, bietet es im Rahmen ihrer Mischkalkulation dennoch an, denn natürlich lassen sich weitere margenstärkere Produkte cross-sellen, wie zum Beispiel Dispokredite, usw.)

Das sind also keine Gebühren, sondern Betriebskosten wie in jedem anderen Unternehmen auch, da macht die Bank keine Ausnahme.

Grüße

Uwe

Hi

sollte man das Privatkonto als Geschäftskonto nutzen und da
ist ein Dispo drauf kann der gekündigt werden. Schufa platt

die hiesige SPK hat mir den Sachverhalt gerade bestätigt

Der Mikesch

LG
Mikesch

Hi,

das ist durch das Preismodell der Bank bestimmt und hängt im
wesentlichen von der Anzahl der monatlichen Posten ab.
Je mehr Buchungen, um so eher ist es ein Geschäftskonto.

Grüße

Uwe

Bankdeutsch Erklärung, Preisvergleich Geschäftskon
Hallo,

das sind kalkulatorische Betriebskosten, keine Gebühren.

Danke für die Ausführungen, das ist nachvollziehbar.

Meine nächste Schwierigkeit ist bankdeutsch zu verstehen, ich bin nicht ganz sicher was folgende Begriffe bedeuten und finde sie bei Wikipedia nicht gelistet:

Belegloser Zahlungsverkehr / Beleghafter Zahlungsverkehr: Heißt das mit oder ohne Papier? Z. B. Überweisung auf Papier versus online Überweisung?
Buchungsposten?
Arbeitsposten?
Gutschrift ist genereller Zahlungsempfang?
Buchung – das ist jeder Zahlungseingang oder Zahlungsausgang?

Wo gibt es gute Preisvergleiche für Geschäftskonten?
Ich habe online einen Test gefunden, der war aber von 2004
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/test/-Ge…

Ich habe auch noch gefunden
http://www.modern-banking.de/girokonto_unternehmen.htm
Fände aber einen Preisvergleich in Tabellenform übersichtlicher

Sehe ich das richtig, dass selbst bei den billigen online Geschäftskonten wohl mindestens 9 Cent Gebühren pro Buchung anfallen (z. B. Commerzbank), zuzüglich monatlicher Grundgebühren?

Stephanie

Aus der Sicht des Praktikers:
Privatkonto: f. unselbstständige Erwerbstätige im Rahmen einer „normalen“ (ja, was ist normal und was abnormal…) Geschäftsbeziehung - soll heissen => Gehalt + Nebengeräusche wie staatliche Zuschüsse (Kindergeld usw) und stehen Ausgaben gegenüber - Miete, Einkauf blabla - meistens eine Art Flatfee f. die Kontogebühren

Geschäftskonten: juristische Personen, selbstständig Erwerbstätige, Vereine usw - Verrechnung anhand der Anzahl der Buchungen, Dispo, Kreditrahmen usw.

Ebayfanatiker, Briefmarkensammlungsauflöser und andere Lästkrammeln werden idR aktiv auf den erhöhten Arbeitsaufwand hingewiesen und entweder ein separates (Geschäfts)Konto (oder Konto mit Einzelverrechnung) für den Nebenerwerb eröffnet. Wird das nicht akzeptiert, steht es dem Kunden frei zu gehen (oder wird gegangen).

Banken sind nicht die Heilsarmee, Recht auf ein Girokonto gibt es zum Glück in Österrland nicht. Wenn eine Kundenbeziehung nicht kostendeckend ist - warum beibehalten? Das steht weder in AGB´s, Gesetzen oder Orientierungsleitfäden - zum Verschenken hat NIEMAND was.

Hugh!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Privatkonto oder Geschäftskonto bei einer Bank - gibt es dazu
gesetzliche Regelungen (welche?) oder ist das durch die AGB
der Bank bestimmt?

Stephanie

Aja, eins noch - mit Kleingewerbetreibenden verdienen die wenigsten Vollbanken mit einem dementsprechenden Apparat was - insofern ist auch keiner sonderlich heiss auf die - wenn dann zB noch ein Konditionengeier dasteht … den Zahlungsverkehr soll ruhig eine Online-/Direktbank anbieten.

Hi,

ich kann mir schon vorstellen, was Du meinst. Allgemein richtig ist es dennoch nicht, auch wenn das Deine Sparkasse in einem Einzelfall so gehandhabt hat.

Mein Kommentar bezog sich darauf, dass ich glaube, Du verstehst den Zusammenhang nicht richtig, zumindest lässt Dein Satz „Wer sein PK als GK nutz und einen Dispo hat, kann diesen gekündigt bekommen und dadurch ist die Schufa platt“, dies zu.

Denn: Einen Dispositionskredit bekommst Du nur als Privatkunde.
auf einem Geschäftskonto gibt es so etwas ähnliches, nämlich die Kontokorrentlinie, bzw. den Kontokorrentkredit.

Folge: Der Dispokredit wird gestrichen, und durch eineen Kontokorrentkredit ersetzt, sofern der Kunde dafür gut ist und der Betrag den Aufwand rechtfertigt.

Einen negativen Schufaeintrag bedeutet das noch lange nicht. Der wird nur generiert, wann man dem Kunden unterstellen kann, er habe absichtlich die Bank fehlinformiert, um sich dadurch Vorteile zu verschaffen.

Dein Beispiel mag also für Kleinstbeträgs und Kunden geringer Bonität so abgelaufen sein, ist aber nur ein Teilbereich der Wahrheit, denn es gibt durchaus potente Kunden und Kunden mit interessanten Salden.

In Hausmeistersprache umgesetzt:

„Wenn ich auf den Lichtschalter drücke, stirbt jemand“ ist auch nur dann richtig, wenn gerde mein Kollege mit dem Daumen im Lampensockel barfuß auf der gut geerdeten Leiter steht, der FI versagt und der Körperwiderstand des Kollegen aufgrund der zugenommenen Speisen und Getränke ideal ist, den Strom durch sein Herz zu leiten.

In 99,9% aller Fälle hat eber keiner den Daumen in der Lampe, wenn ich auf den Schalter drücke.

Kurzum: Was du da beschreibst ist ein absoluter Sonderfall und auch noch fehlerhaft hergeleitet und begründet.

Grüße

Uwe

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