Privatkredit bei Privatinsolvenz

Hallo,

es liegt folgendes Problem vor:
Eine Person ist seit 2008 in der Privatisolvenz.
Sie ist seit 2009 selbstständig und in der Seniorenbetreuung tätig. Hierzu wird ein PKW benötigt, der auch als Mietwagen zur Personenbeförderung angemeldet ist. Der PKW ist also Erwerbsgrundlage, um a) zu den Kunden zu gelangen und b) Kunden zu Ärzten o.ä. zu befördern. Wäre kein Fahrzeug mehr vorhanden müsste die Selbständigkeit aufgegeben werden.

Der Leasingvertrag für das Fahrzeug läuft am 28.02.2011 aus. Es besteht das Angebot, dass ein Verwandter der Betroffenen einen PKW mit Hilfe eines Privatkredites finanzieren würde, welcher durch die Betroffene zurückgezahlt würde.
Frage: Ist während der Privatinsolvenz erlaubt?

Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße!

Hallo,

ja, das ist erlaubt. Wer in Privatinsolvenz ist kann mit den Mitteln, die ihm dann trotzdem noch zur Verfügung stehen natürlich machen was er will. Ob sich dadurch am Betrag der „nicht pfändbaren Einkünfte“ etwas ändert, sollte mit dem Insolvenzverwalter besprochen werden.

mfg

Johann Schwenk

Vielen Dank für die rasche Antwort.
Nun habe ich noch die Frage, können sich dadurch die pfändbaren Einkünfte verringern oder erhöhen können?
Viele Grüße!

Hallo!
Wenn die Rückzahlung des Privatkredits aus dem pfändungsfreien Teil geschieht, kein Problem. Es sollte nur vermieden werden, dass der Insolvenzverwalter es erfährt (Auto auf den Darlehensgeber zulassen!) und keine regelmäßigen Abbuchungen vom Konto zu sehen sind (Barrückzahlung mit Quittung!).
Dann ist alles im grünen Bereich.
LG Dirk

Hallo,

von Bedeutung könnte sein, in welchem Stadium der Insolvenz man sich befindet. Ist es noch das Verfahren oder bereits die Wohlverhaltensperiode.

In diesem Fall würde ich jedoch keine Probleme sehen, da ein Leasingfahrzeug ja noch gar nicht im Eigentum steht. Dies ist zumeist erst dann der Fall, wenn die letzte Rate bezahlt und der Fahrzeugbrief überschrieben ist. Vorher passiert gar nichts. Zum Erwerb ist ein PKW während des Verfahrens ebenfalls o. k. Es sollte lediglich „angemessen“ sein. Einen Porsche würde der IV wohl eher einziehen :wink:

HOffe, konnte ein wenig weiterhelfen.

LG

hallo,leider kann ich dir nicht viel zu sagen.meine meinung nach müste es gehen so lange sie in den freibetrag bleibt den sie zur verfügung hat.wird nur nicht gern gesehen.fragt doch den insolvensberater der müste es eigendlich genau wissen.mit frdl.gruß kalle64

Hallo,
normalerweise sollte es möglich sein, dass das Fahrzeug "Fremdfinanziert"wird. Das wichtigste dabei ist alles mit dem Insolvenzverwalter abzusprechen. Er kann im Endeffekt darüber entscheiden, ob die Sache so zulässig bzw für ihn vertretbar ist.

Eigentlich ist keine neuen Schulden in der Wohlverhaltensphase erlaubt.
Im Rahmen zur Sicherung des Einkommens ist dieses nicht entgültig entschieden.
Tipp:
Sie können für Ihr unternehmen eine UG ( haftungsbeschränkt), umgangssprachlich 1 Euro GmbH gründen.
Diese übernimmt das Geschäft und den Kundenstamm.
diese Gesellschaft darf sich Geld leihen.
Tipp 2:
Vor der unterzeichnung des Darlehnsvertrages
beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen( formlos).
An dieser Entscheidung ist der Treuhändler gebunden