Hallo,
bitte um eine Auskunft zu folgendem hypothetischen Fall:
Angenommen, Eltern geben Tochter/Sohn einen fremdüblichen Privatkredit um ihre/seine Schulden zurückzuzahlen. Diese/dieser zahlt den Kredit mit marktüblichen Zinsen an die Eltern zurück. Kann sie/er diese Zinsen in der Steuererklärung angeben bzw.absetzen ?
Danke u.Gruß Klaus
Hallo,
bitte um eine Auskunft zu folgendem hypothetischen Fall:
Angenommen, Eltern geben Tochter/Sohn einen fremdüblichen
Privatkredit um ihre/seine Schulden zurückzuzahlen.
Diese/dieser zahlt den Kredit mit marktüblichen Zinsen an die
Eltern zurück. Kann sie/er diese Zinsen in der Steuererklärung
angeben bzw.absetzen ?
Hallo,
wenn das Darlehen für ein Gewerbe / Selbständigkeit erforderlich ist, um damit Anschaffungen zu tätigen, ja, falls es ein Darlehen für private Zwecke ist, i.d.R. Nein.
Schönen Tag noch.
Danke u.Gruß Klaus
Die Eltern haben jedoch die erhaltenen Zinsen nach § 20 (1) Nr. 7 EStG als Einkommen aus Kapitalvermögen zu versteuern, es sei denn sie liegen mit ihren Einkünften aus Kapitalvermögen unter ihren Pauschbetrag von 801 EUR. Dies sollte man bedenken wenn man selber und die Eltern die Steuererklärung beim gleichen FA abgibt. Ist schon komisch wenn der/die Sohn/Tochter Darlehenszinsen absetzen will (geht i.d.R. nur bei gewerblicher Nutzung des Darlehen) und die Eltern das Einkommen aus den Darlehensvertrag nicht angeben.