Privatkredit versteuern

Moin auch,

mal so aus Neugier wegen http://www.wer-weiss-was.de/geldanlagen/soll-ich-hie…: Wenn man da mit macht und für seinen Kredit Zinsen bekommt, werden die normal besteuert wie Zinsen aus einem Sparbuch? Und bei Verlust weil Kreditnehmer nicht zurückzahlt: Kann man die Verluste gegenrechnen?

Ralph

Hallo,
falls es Zinszahlungen geben sollte wären diese in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen, natürlich unter Abzug der Freibeträge.
Bei Verlusten können diese in der Einkommensteuererklärung nicht berücksichtigt und in Folge dessen auch nicht mit Steuerforderungen verrechnet werden, weil es sich hierbei nicht um eine gewerbliche Tätigkeit bzw. die Zinseinkünfte nicht aus Gewerbe stammt.

Es wäre ja zu schön, wenn man als Privatperson den Staat auch noch an Schuldzinsen beteiligen könnte.

Servus,

bei Ausfall eines Darlehens geht es nicht um Schuldzinsen, wie aus dem gehobenen nichttechnischen Dienst verlautet, sondern um Veräußerungsverluste (Mehrheitsmeinung) oder nachträgliche Anschaffungskosten (Minderheitsmeinung).

Grundsätzlich können Veräußerungsverluste hier ner noch mit Veräußerungsgewinnen aus anderen Beteiligungen/Anlagen verrechnet werden. Zu diesem Zweck sind sie unbeschränkt vortragsfähig.

Wie man so einen Verlust aus einer nicht durch eine Bank organisierten Beteiligung zur künftigen Verrechnung durch eine Bank kriegen kann, hab ich nicht recherchiert.

Schöne Grüße

MM

Moin auch,

Es wäre ja zu schön, wenn man als Privatperson den Staat auch
noch an Schuldzinsen beteiligen könnte.

Die Frage könnte an Brisanz gewinnen, wenn negative Einlagezinsen auf Tagesgelder etc. zum Standard werden.

Ralph

Richtig, bis dass aber beim Bundesfinanzhof landet, dauert das,…:wink:

Servus,

neugierhalber: Welcher Zusammenhang besteht zwischen der vorgelegten Frage und der Nichtabziehbarkeit privater Schuldzinsen?

Schöne Grüße

MM