Privatkredit wärend ALG II Bezug - wie soll es gestaltet werden?

Ich habe zu lange gezögert ALG II beantragen und bereits ca 9.000 € ins Minus gerutscht. ( Dispo u Kreditkarte - letzte mit dramatischem Zinssatz)
( Ich musste in eiem Rechtstreit ins zweite Instanz gehen und all das vorschießen.)
Um nicht alsbald Privatinsolvenz anmelden zu müssen wären einige Bekannten und Verwandte bereit mir mit einen Kredit auszuhelfen um nicht wegen der Zinsen pleite gehen zu müsse. Wie müssen wir es machen, dass dieser Kredit von Jobcenter nicht als Unterstützung angesehen werden kann.
Kreditvertrag versteht sich von selbst. Ich habe auch zwei Brüder die im Ausland leben. Sie wären auch Bereit ein Kredit zu gewären aber die können mir nicht mehrere Monate aushalten. Würden meine Bruder hier leben, wären Sie verpflichtet mir zu unterstützen? Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.

möchtest du sie auch mit ins "unglück"stürzen, denn wir möchtest du das vom ALg2 Tilgen?

mach Nägel mit köpfen, denn die jetzige Situation wird nur weiter nach hinten geshleppt.

  1. Die Bekannten werden einen Kredit für 1 Jahr geben. Mit 0 % Zinsen und ohne Ratentilgung.
  2. Es gibt diese Gerichtsverfahren im 2 Instanz. …
  3. Es gibt noch andere Sachen, die um 1 Jahr realisiert sein.

Schuldigung, aber du hast gar nicht auf die Frage geantwortet, sondern einen schweren Vorwurf gemacht.

Richtig, ein Wink mit dem AZaunpfahl aus Erfahrung.

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Rede mit dem Jobcenter. Ganz offen. Sag was passiert ist - sag wie Deine Bekannten Dich unterstützen wollen - und frag, wie Du das machen sollst.

Aber unter uns Betschwestern: 9000 Euro sind mit ALGII doch nicht zurückzuzahlen. Hey, ALGII reicht Dir zum Leben, aber nicht für ne Tilgung, insbesondere nicht bei „dramatischem Zinssatz“. Das heisst, eventuell wäre parallel zu der super-Hilfsbereitschaft Deiner Bekannten der Besuch bei einer Schuldnerberatung hilfreich. Das muss nicht gleich Privatinsolvenz sein, sondern erstmal um von „dramatischen“ auf „normale“ Zinsen zu kommen etc.

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  1. Die Bekannten werden mir einen Kredit für 1 Jahr geben. Mit 0 % Zinsen und ohne Ratentilgung.
  2. Es gibt diese Gerichtsverfahren im 2 Instanz. …(es geht um 35.000 )
  3. Es gibt noch andere Sachen, die innerhalb 1 Jahr realisiert werden.

Es ist mir bewust, daß aus der ALG II es nicht zurückgezalt werden kann. Ich kann hier in 10 Zelen doch nicht alle Umstände genau erläuten. Es geht darum ob es als Unterstützung (Einnahme, gegenrechnungsfächige Einkommen) angesehen wird.

Das ist sehr freundlich :slight_smile:

Und nur für den völlig absurden Fall, das Gericht entschiede sich gegen Dich, und es kämen keine 35k€ raus, was dann? Gibt’s einen Plan B. Du weisst, vor Gericht und hoher See…

Aha, das freut mich außerordentlich und ich wünsche gutes Gelingen!

Ja, und genau das schrieb ich bereits: frag sie! Was machste denn, wenn wir Dir hier einhellig sagen „nö, kein Problem“ und Dein Fallmänätscher sieht das anders und plötzlich ist das ein Problem?

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Nein wären sie nicht und dem Himmel sei Dank ist das auch so!
ramses90

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