Guten Tag,ich habe eine Frage: Ein Ehepaar hat mit Privatkredit letztes Jahr die Bank gewechselt.Sie haben beide für unterschrieben,die Frau als 2. Kreditnehmer.Er hat auch immer die Raten getilgt, da er der Hauptverdiener war und sie nur einen 400 Euro Job hatte und ELternzeit genommen hat. Jetzt leben diese in Scheidung und er hat Privatinsolvenz angemeldet und kann somit die Raten nicht mehr tilgen. Somit tritt die Bank jetzt an die Frau ran.Da sie aber alleinerziehend von 2 Kindern ist und somit auch nur geringfügig beschäftgt ist, kann diese diese ebenfalls nicht tilgen.Jetzt meine Frage: Ist es richtig, dass die Bank die Frau nicht als 2. Darlehensnehmer hätte nehmen dürfen, da diese keinen Vollzeitjob hatte? Hatte gehört, dass damit der Kreditvertrag der Frau gegenüber nichtig wäre? Oder bleibt nur der Weg zur Privatinsolvenz?
tja, drum prüfe, wer sich ewig bindet (gilt auch für kreditverträge!)… also, mal n bißl in meinem altbankerwissen gekramt:
es ist völlig normal und grds. auch legitim, wenn banken den ehepartner mit in „haftung“ nehmen. schließlich gehen ja alle erstmal davon aus, daß der hauptschuldner seine schulden begleicht. tut er aber oft genug nicht.
jetzt kommt´s drauf an, ob die dame des hauses den vertrag als „gleichrangige“ oder als nachrangige schuldnerin unterschrieben hat. wenn gleichrangig, dann haften beide ehepartner gesamtschuldnerisch. heißt: wenn er nicht zahlen kann, geht die bank an sie (quasi wie eine bürgschaft). der bank ist dann nämlich wurscht, von wem das geld kommt.
haftet sie nachrangig, muß die bank erstmal alles erdenkliche tun, um an sein vermögen ranzukommen (all die winkel und ecken mit gütergemeinschaft, ehevertrag etc.pp. laß ich hier mal komplett raus, wird zu komliziert).
aber wie ich´s auch drehe und wende: wenn ich dich richtig verstanden habe, dann ist die frau in der haftung. ob sie zum damaligen zeitpunkt überhaupt als schuldnerin hätte haften dürfen (ob also ihre unterschrift rechtsgültig ist oder nicht), hängt von den gesamtumständen ab - wie hoch ist die kreditsumme? wie hoch die kreditrate? wie wurde seinerzeit beraten bei der bank? wie hat sich die ehefrau geäußert (nur übergangsweise mit minijob oder dauerhaft?) etc.pp. hier ist, wie üblich, auf den individuellen einzelfall abzustellen. so pauschal kann man nicht sagen, daß die frau gar nicht in die pflicht hätte genommen werden dürfen.
was ich empfehlen würde, wenn ich´s dürfte: 1. zu einem kundigen und versierten anwalt zu gehen und mir eine erstberatung zu holen (die kost´nicht die welt und ist das geld allemal wert (eventuell helfen hier auch verbraucherschutzzentralen) 2. mit der bank reden und die verhältnisse klar benennen.
gruß, boris