Guten Abend, Ich hätte da mal eine Frage zur GOÄ und ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen
Folgendes Problem:
Ein Privatpatient mit Chefarztbehandlung liegt auf Intensivstation. Die Intensivbehandlung wird unterbrochen, da operative oder invasive diagnostische Maßnahmen erforderlich sind und der Patient wird dazu in den OP gebracht
Kann man nun für den Zeitraum dieser Unterbrechung alle Leistungen (unter Angabe der Uhrzeiten) nach GOÄ abrechnen, auch wenn diese eigentlich unter die Enumierung der Nr. 435 fallen?
Der Patient erfüllt die in der Leistungslegende genannten Voraussetzungen für die Ziffer 435 ( intensivmedizinische Überwachung bzw. Behandlung und Aufenthalt auf der Intensivstation eines Krankenhauses) ja in dieser Zeit nicht.
Eigentlich kann man ja GOÄ 490 oder 272 neben der GOÄ 435 nicht abrechnen, aber in diesem Falle ist der Patient ja nicht in intensivmedizinische Überwachung…
Über baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen DANK