Privatliquidation GOÄ 435

Guten Abend, Ich hätte da mal eine Frage zur GOÄ und ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen

Folgendes Problem:

Ein Privatpatient mit Chefarztbehandlung liegt auf Intensivstation. Die Intensivbehandlung wird unterbrochen, da operative oder invasive diagnostische Maßnahmen erforderlich sind und der Patient wird dazu in den OP gebracht

Kann man nun für den Zeitraum dieser Unterbrechung alle Leistungen (unter Angabe der Uhrzeiten) nach GOÄ abrechnen, auch wenn diese eigentlich unter die Enumierung der Nr. 435 fallen?

Der Patient erfüllt die in der Leistungslegende genannten Voraussetzungen für die Ziffer 435 ( intensivmedizinische Überwachung bzw. Behandlung und Aufenthalt auf der Intensivstation eines Krankenhauses) ja in dieser Zeit nicht.

Eigentlich kann man ja GOÄ 490 oder 272 neben der GOÄ 435 nicht abrechnen, aber in diesem Falle ist der Patient ja nicht in intensivmedizinische Überwachung…

Über baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen DANK

Guten Abend, Ich hätte da mal eine Frage zur GOÄ und ich hoffe
jemand kann mir weiterhelfen

Folgendes Problem:

Ein Privatpatient mit Chefarztbehandlung liegt auf
Intensivstation. Die Intensivbehandlung wird unterbrochen, da
operative oder invasive diagnostische Maßnahmen erforderlich
sind und der Patient wird dazu in den OP gebracht

Kann man nun für den Zeitraum dieser Unterbrechung alle
Leistungen (unter Angabe der Uhrzeiten) nach GOÄ abrechnen,
auch wenn diese eigentlich unter die Enumierung der Nr. 435
fallen?

Ja kann man, kannst Du hier nochmal nachlesen:
http://www.bda.de/downloads/goae_c_7.pdf

Finde ich auch nachvollziehbar und würde das nicht anzweifeln.

Grüße, Bernhars

Hi
vielen Dank Bernhard. Ich hab mir schon gedacht, daß das evtl. gehen könnte, aber hatte bislang keinen belegbaren Text dazu, falls die Kasse da Schwierigkeiten macht.