1 %-Privatnutzung wurde vom Finanzamt anerkannt. Das Fahrtenbuch würde über 3 Monate (in 2007) geführt und der Nachweis erbracht, dass der Wagen zu über 50 % geschäftlich genutzt wird, denn alleine die Leerung eines Postfaches machte schon einige Kilometer aus.
Nun zu meiner allgemeinen Frage:
Kaufpreis PKW: 32.000 EURO (Netto)
Händlerrabatt: 6.000 EURO (BETTO)
Kaufpreis: 26.000 EURO (NETTO)
MWSt.: 4940 EURO
Bruttokaufpreis: 30.940 EURO
Nun zu meinen Fragen bei diesem angenommenen Fall:
- EÜR-Berechnung:
Soweit ich weiss, muss 1 % des Listenpreises versteuert werden,
also 32.000 / 6 Jahre = 5.333 EURO.
Muss ich dies als Einnahme buchen (zuzüglich UMSt) ?
Also als Umsatzeinnahme: 5.333 EURO
MWST: 1.013 EURO
In welchen Felder ist die in der EÜR einzutragen?
Ist es richtig, dass dies in die folgenden Felder eingetragen wird:?
Private Nutzung: 5333 EURO
MWST??? nicht bekannt
- Umsatzsteuererklärung:
Bei der Umsatzsteuer habe ich bei google nachgeschaut. Da sieht es so aus, dass ich
anscheinend folgendes
vermerken muss :
Seite 2 in der Umsatzsteuererklärung:
80 % aus 5.333 = 4.260 (Bemessungsgrundlage)
und rechts als Steuer 810,62 EURO
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Wenn das so richtig ist, wie berücksichtige ich die Umsatzsteuer in der EÜR ?
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Wie mache ich das bei Lexware Büro Easy???
Vielen Dank, aber nirgends bin ich bisher fündig geworden, überall stehen nur Teillösungen.