Privatnutzung PKW 1 % Buchung EÜR und Umsatzsteuer

1 %-Privatnutzung wurde vom Finanzamt anerkannt. Das Fahrtenbuch würde über 3 Monate (in 2007) geführt und der Nachweis erbracht, dass der Wagen zu über 50 % geschäftlich genutzt wird, denn alleine die Leerung eines Postfaches machte schon einige Kilometer aus.

Nun zu meiner allgemeinen Frage:
Kaufpreis PKW: 32.000 EURO (Netto)
Händlerrabatt: 6.000 EURO (BETTO)
Kaufpreis: 26.000 EURO (NETTO)

MWSt.: 4940 EURO
Bruttokaufpreis: 30.940 EURO

Nun zu meinen Fragen bei diesem angenommenen Fall:

  1. EÜR-Berechnung:
    Soweit ich weiss, muss 1 % des Listenpreises versteuert werden,
    also 32.000 / 6 Jahre = 5.333 EURO.

Muss ich dies als Einnahme buchen (zuzüglich UMSt) ?

Also als Umsatzeinnahme: 5.333 EURO
MWST: 1.013 EURO

In welchen Felder ist die in der EÜR einzutragen?

Ist es richtig, dass dies in die folgenden Felder eingetragen wird:?

Private Nutzung: 5333 EURO
MWST??? nicht bekannt

  1. Umsatzsteuererklärung:

Bei der Umsatzsteuer habe ich bei google nachgeschaut. Da sieht es so aus, dass ich
anscheinend folgendes
vermerken muss :

Seite 2 in der Umsatzsteuererklärung:

80 % aus 5.333 = 4.260 (Bemessungsgrundlage)
und rechts als Steuer 810,62 EURO

  1. Wenn das so richtig ist, wie berücksichtige ich die Umsatzsteuer in der EÜR ?

  2. Wie mache ich das bei Lexware Büro Easy???

Vielen Dank, aber nirgends bin ich bisher fündig geworden, überall stehen nur Teillösungen.

Hallo,

ja die Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung macht immer wieder Probleme. Aber so schlimm ist es gar nicht, wenn man mal weiß, wie es funktioniert.

Zuerst zu Deiner Bemessungsgrundlage: Die Privatnutzung wird vom Bruttolistenpreis der Erstzulassung ermittelt. Wenn Du schreibst, dass der Kaufpreis 32.000 Euro netto ausmacht, dann sagt das noch lange nicht, ob das auch der Bruttolistenpreis ist. Meist ist der viel höher. Hinzu kommt auch noch die Sonderausstattung, falls Du da was hast.

Und dann rechnet man nicht monatlich 1 % vom NETTO-Wert, sondern vom BRUTTO-Listenpreis!

Gehen wir mal davon aus, dass deine 32.000 Euro tatsächlich der Nettolistenpreis sind, dann haben wir einen Bruttolistenpreis von 38.080 Euro (119/100 x 32.000 Euro). Nun wird der Bruttolistenpreis auf volle hundert Euro abgerundet, also ist Deine Bemessungsgrundlage 38.000 Euro.

1 % von 38.000 Euro x 12 Monate = 4.560 Euro

Nun sagt der Gesetzgeber, dass hiervon nur 80 % mit Vorsteuer belastet sind, weil Du für das Auto ja auch Ausgaben hattest, die keinen Vorsteuerabzug hatten (z. B. Kfz-Steuer, Versicherung). Deshalb mußt Du nur 80 % dieses Privatanteils der Umsatzsteuer unterwerfen. also:

BMG 4.560 Euro
abzgl. 20 % - 912 euro
= umsatzsteuerpflichtig 3.648 Euro

Diese 3.648 Euro trägst du nun in Deine Umsatzsteuererklärung als Umsatz zu 19 % ein.
hierauf mußt du dann 693,12 Euro Umsatzsteuer über die
USt-Erklärung bezahlen.

Und nun zu Deiner EÜR:

Hier mußt Du als Einnahme wie folgt ansetzen:

Machen wir mal das Jahr 2009:
In 2009 hast Du für das gesamte Jahr eine Einnahme aus Privater Kfz-Nutzung in Höhe von:

Privatanteil 1 % Regelung: 4.560 Euro
zzgl. USt 19 % (aus 80%) 693,12 Euro
Gesamteinnahme 2009 5.253,12 Euro

Die Bezahlung der USt in Höhe von 693,12 Euro machst Du ans Finanzamt bei Abgabe deiner USt-Erklärung 2009, die du in 2010 dem Finanzamt abgibst. Also ist dir dieses Geld erst 2010 abgeflossen, somit hast Du in 2010 in der EÜR eine Ausgabe in Höhe von 693,12 Euro anzusetzen.

Ich hoffe, es ist nun klarer geworden.

Viele Grüße, Moni

Antworten:

  1. Zu versteuern ist der Bruttolistenpreis, d.h. in deinem Fall 1 % von 32.000,- € zzgl. Umsatzsteuer

auf diesem Wert kommt als Einnahme noch die Umsatzsteur i.H.v. 19 %

Wo du das eintragen musst = müsste ich erst in den Vordruck sehen (z.Zt. keine Ahnung)

Umsatzsteuererkärung = 1% vom Bruttolistenpreis x 12 x 80 % = der anzugebende Umsatz, rechts davon = 19 %

Lexware Büro Easy kenn ich auch nicht

Sorry, wenig Zeit, daher nur kurzer Hinweis.

Die Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis,
ausgehandelte Rabatte finden keine Berücksichtigung.

1% vom Bruttolistenpreis kommt in die EÜR.
80% des Betrages werden mit 19% USt belegt, dieser Betrag wird in der USt-JE berücksichtigt.

Umsatzsteuer wird in der EÜR als gezahlte/erhaltene Umsatzsteuer berücksichtigt.

Das ist nur eine Mitteilung, wie ich für mich selbst verfahre, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Viel Erfolg
A.

Vielen Dank Moni für die ausführliche Hilfe.

Nun habe ich aber noch eine Frage:

Was ist denn mit der AFA? Die AFA müsste ja in diesem Beispiel dann auch noch abzusetzen sein; wenn ich richtig weiss sind das bei 6 Jahren dann

pro ganzem Jahr 1/6 aus dem NETTO-Zahl-betrag??

Oder wie hoch wäre denn dann die AFA?

Hallo,

jawohl! Du bekommst natürlich auch eine Abschreibung als Betriebsausgabe. Du kannst 1/6 pro Jahr des Netto-Kaufpreises abschreiben.

Allerdings, wenn Du das Fahrzeug unterjährig, also z. B. zum 01. August kaufst, bekommst Du die Abschreibung für das erste Jahr nur zeitanteilig. August - Dezember = 5 Monate, also bekommst du im ersten Jahr von den 1/6 nur 5/12 als Abschreibung.

Viele Grüße, Moni

hallo,

war eine weile verreist.
leider kann ich deine frage nicht beantworten.

mfg
jan schaarschmidt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

leider kann ich zu diesem Thema keine Auskunft geben. Ich verstehe auch nicht wieso ich hierfür ausgewählt wurde. Tut mir leid das ich nicht weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Scarabol

1 %-Privatnutzung wurde vom Finanzamt anerkannt. Das
Fahrtenbuch würde über 3 Monate (in 2007) geführt und der
Nachweis erbracht, dass der Wagen zu über 50 % geschäftlich
genutzt wird, denn alleine die Leerung eines Postfaches machte
schon einige Kilometer aus.

Nun zu meiner allgemeinen Frage:
Kaufpreis PKW: 32.000 EURO (Netto)
Händlerrabatt: 6.000 EURO (BETTO)
Kaufpreis: 26.000 EURO (NETTO)

MWSt.: 4940 EURO
Bruttokaufpreis: 30.940 EURO

Nun zu meinen Fragen bei diesem angenommenen Fall:

  1. EÜR-Berechnung:
    Soweit ich weiss, muss 1 % des Listenpreises versteuert
    werden,
    also 32.000 / 6 Jahre = 5.333 EURO.

Falsch! Es heißt BRUTTOLISTENPREIS. Also bitte auch vom Brutto berechnen.

Muss ich dies als Einnahme buchen (zuzüglich UMSt) ?

Also als Umsatzeinnahme: 5.333 EURO
MWST: 1.013 EURO

das 1% wird 20/80 aufgeteilt. 20% ohne Steuer - 80% mit Steuer

In welchen Felder ist die in der EÜR einzutragen?

kann ich grad nicht sagen. steht dort aber gut beschrieben drin

Ist es richtig, dass dies in die folgenden Felder eingetragen
wird:?

Private Nutzung: 5333 EURO
MWST??? nicht bekannt

  1. Umsatzsteuererklärung:

Bei der Umsatzsteuer habe ich bei google nachgeschaut. Da
sieht es so aus, dass ich
anscheinend folgendes
vermerken muss :

Seite 2 in der Umsatzsteuererklärung:

80 % aus 5.333 = 4.260 (Bemessungsgrundlage)
und rechts als Steuer 810,62 EURO

  1. Wenn das so richtig ist, wie berücksichtige ich die
    Umsatzsteuer in der EÜR ?

  2. Wie mache ich das bei Lexware Büro Easy???

Vielen Dank, aber nirgends bin ich bisher fündig geworden,
überall stehen nur Teillösungen.