Privatparkplatz umbau Garten

Hallo,

Wie ist die Rechtslag in folgendem fiktiven Fall:

Ein Privatgrundstück hatte 4 Parkflächen vor dem Haus, die unentgeltlich von allen Anwohnern wechselweise genutzt wurden.
Haus wird verkauft und der neue Besitzer möchte das nicht mehr, er will seinen Garten als Vorgarten nutzen.
Also werden entsprechende Schilder aufgestellt eine Kette gespannt und jeder der dort Parkt wird ermahnt das Auto wegzubringen.

Nun hat der Hausbesitzer angenommen eines Abends ausreichend Zeit und Lust um auf seinem Grundstück mit den Arbeiten zu beginnen.

Muß er auf dort abgestellte Autos rücksicht nehmen, deren Besitzer die fremde Kestte abgehängt haben um sich dort zu parken oder darf der gute Mann anfangen sein Grundstückumzubauen un es ist das Problem der Autobesitzer wie sie ihr Auto wieder aus dem Vorgarten herausbekommen?

Angenommen, der Zaun würde am nächsten Tag bereits stehen oder zumindestesn das Loch für das Fundament währe ausgehoben und mit Beton gefüllt?

Das Auto würde nicht angefasst und dem Auto würde nichts passieren. Der Autobesitzer würde mehrmals persönlich darauf hingewiesen, das Bauarbeiten beginnen und ein großes Plakat teilt dies ebenfalls mit.

Oder müsste der Grundbesitzer hoffen, das er irgenwann einmal sein Grundstück Abends wenn er Zeit hat leer vorfindet?

Meines Erachtens kann dabei keine Nötigung vorliegen eine Freundin meinte das Gegenteil.

Hallo !

Braucht man dazu Gesetzestexte oder reicht dazu der gesunde Menschenverstand ?

Wenn das Wegnehmen der Stellplätze rechtlich OK ist,also nicht etwa mietvertraglich den Mietern angewiesen worden sind,dann kann der Eigentümer schon machen was er will. Er darf sie auch entfernen und als Garten nutzen.

Was er nicht darf,er darf nach Ankündigung der Bauarbeiten dort noch stehende PKWs „einmauern“ so das es ihnen später unmöglich ist,dort wegzukommen.
Dann könnte er ja schon eher sie kostenpflichtig entfernen lassen,wenn sie selbst nach Aufforderung nicht wegfahren.
Und schadenersatzpflichtig(etwa wartende Bauarbeiter,die nichts machen können,aber bezahlt werden wollen) machten sich die Besitzstörer auch.

MfG
duck313

Hallo,

ganz so einfach sehe ich das nicht.

Habe ich den Mietvertrag zu einer Wohnung unterschrieben und auf dem Anwesen waren reichlich Parkplätze für die Mieter vorhanden, dann kann der Eigentümer nicht einfach die Parkplätze ersatzlos streichen, denn sie waren implizit Bestandteil der gemieteten Sache.

Aber wo das genau geregelt ist weiß vielleicht wer anderes besser als ich…

Grüße
Lumpi

Hallo !

Ja,das sehe ich auch so.
Aber das schrieb ich ja „wenn es mietrechtlich OK“ wäre.

Aber das bloße Vorhalten von 4 Stellplätzen oder einfacher offener Fläche und die lange geduldete Nutzung durch Mieter-PKWs muss ja nicht für immer so bleiben,wenn dazu nichts im Vertrag gesagt wurde.
Auch „Gewohnheitsrecht“ greift da m.E. nicht.

Wenn ihm Vertrag nicht steht „Wohnung mit Stellplatz“,dann hat sie auch keinen,eine freiwillige eingeräumte Abstellgelegenheit kann man auch widerrufen.

MfG
duck313

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Servus Lumpi,

im Ursprungsposting war nur von Anwohnern die Rede, die die Parkplätze abwechselnd unentgeltlich genutzt haben.

Wenn nun beim neuen Besitzer des Grundstücks Anwohner einfach die Kette entfernen, um immer noch dort zu parken, kann er sie abschleppen lassen.

Gruß Manu

Hallo,

sooooorrryyyy.

Ich hatte den Satz „unentgeltlich von allen Anwohnern wechselweise genutzt“ geistig mit dort wohnenden Mietern übersetzt.

Wenn das Nachbarn und deren Besucher sind, dann ist das Entfernen der Kette und anschließende Parken sehr sehr nahe am Hausfriedensbruch.

Abschleppen und Unterlassungsklage klar gerechtfertigt.

Grüße
Lumpi

Danke Schon mal.
Aber wie währe es nun wenn z.B. Das Fundament einfach gegossen wird und der Falschparker dann eben mal warten müsste?
Bis der Beton getrocknet ist für den Grundbesitzer währe dies doch eifacher als die bauarbeiter warten zu lassen besonders wenn er selber der Bauarbeiter ist und somit wohl vor Gericht Probleme mit der Schadensersatzforderung hat.
Könnte der Autofahrer wegen Nötigung klagen wenn er mit dem Buß fahren muß und diesesmal er warten müsste oder nicht?

lg

Hallo !

Wenn die Baumaßnahme wirksam angekündigt wurde und der Parker davon auch Kenntnis hat,dann ist das keine Nötigung,wenn er nun warten muss bis die Arbeiten abgeschlossen sind.
Er hat es doch selbst verschuldet,weil Wagen nicht entfernt.
Hauptsache ist aber,der kann dann später noch problemlos wegfahren ohne den Wagen zu beschädigen.

Die Bauarbeiter dürfen aber auch das Fahrzeug nicht beschädigen,deshalb wäre das Abschleppen/Versetzen m.E. immer angebracht. Man muss ja vorhersehbare Schäden vermeiden.

mfG
duck313

Hallo

somit wohl vor Gericht
Probleme mit der Schadensersatzforderung hat.

Welcher Schaden?
„Ich habe auf einem fremden Grundstück geparkt und komme nun nicht an mein Auto.“ Spaßenshalber könnte man Grundstück auch durch Garage ersetzen.
Wenn das Auto abgeschleppt wurde hat er den selben „Schaden“.

Könnte der Autofahrer wegen Nötigung klagen wenn er mit dem
Buß fahren muß und diesesmal er warten müsste oder nicht?

http://de.wikipedia.org/wiki/Nötigung
Es fällt mir schwer eine Nötigung zu erkennen.

…mal am Rande

Lässt der Grundbesitzer das Fahrzeug abschleppen, muß er anschließend den Abschleppkosten hinterherrennen.
Hebt ein geeigneter Abschleppwagen das Fahrzeug über den Zaun/Zaunfundament sind die Kosten geringer und liegen beim Fahrzeugbesitzer.
Dies kann er dann ggf. vor Gericht einklagen.

MfG Frank