Privatparkplatz?

Hallo Forum,

ich habe heute Abend einen Freund besucht der in einem Mehrfamilienhaus wohnt. Davor ist ein ein Parkplatz, der als Privatparkplatz gekennzeichnet ist.
Die einzelnen Parkbuchten waren nicht als Reserviert gekennzeichnet. Auf diesem Parkplatz habe ich meinen Wagen abgestellt. Als ich wieder losfahren wollte, war ein Zettel an meiner Windschutzscheibe mit dem Hinweis, das dies ein Privatparkplatz sei und mein Wagen beim nächsten mal abgeschleppt wird.
Ich bin der Meinung, da ich einen Hausbewohner besucht habe, dürfte ich dort parken. Liege ich falsch?
Danke für Antworten.
Gruß
roland

Hallo roland

Die Frage kann Dir dein Freund wahrscheinlich besser beantworten. Er sollte doch wissen, wo die Besucherparkplätze sind. Vermutlich hat doch nur ein übereifriger Blockwart zugeschlagen. Gib doch den Zettel Deinem Freund, damit der mal den Blockwart zusammensch… kann, denn schliesslich wird wohl in der Miete ein Anteil für die „Dienstleistung Blockwart“ gezahlt.

Gruss
CrNiMo

Hallo,

dass muss kein „Blockwart“ gewesen sein. Vielleicht war es einfach nur derjenige, der diesen Platz für teueres Geld gemietet hat, und sich nicht so wahnsinnig gefreut hat, als er trotzdem auf Suche in der Nachbarschaft gehen durfte. Oft sind solche Parkplätze komplett an die Wohnungseigentümer und Mieter vermietet, und es gibt keine oder nur wenige „freie“ Besucherparkplätze.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moien!

Vergiß mal die Tipps eines anderen Herrn!

Privatparkplatz bedeutet, daß dies privates Eigentum ist - hört sich echt logisch an gelle ;o))
Dies bedeutet, daß du ohne Erlaubnis fremdes Eigentum benutzt hast und in diesem Sinne kannst du noch froh sein, denn sowas wurde auch schon anderes gehandhbat (Abschleppen, zuparken), was zwar auch nicht immer erlaubt ist, aber verständlich…

Was würdest du sagen, wenn du nach der Arbeit nach Hause kommst und jemand steht auf deinem Parkplatz???

Bernd

Morgen Bernd,

schon klar, aber ich hab mich da vielleicht falsch ausgedrückt.
Es war kein einzelner Platz, sondern ein PLatz mit mehreren Parkbuchten. Dieser betreffende war auch nicht so ausgeschildert, z.B. mit einem Kennzeichen, so das ich es hätte erkennen können.
In dem Fall ging ich davon aus, das es ein Parklplatz für Anlieger des Hauses sei und in dem Moment war ich ja einer.

Gruß
roland

Moien!

Unwissenheit schützt vor Schaden nicht ;o)))

Privat ist Privat und ohne Erlaubis darfst du es net…außer bei Hotels, usw…

Bernd

Hallo!

Der Satz heißt: Rechtsunkenntnis schützt nicht vor Strafe. Aber ich würde auch sagen, wenn das Grundstück als privat gekennzeichnet war, dann wird wohl der eine Parkplatz nicht gerade öffentlich sein.

Tom

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]