Privatparkplatzmarkierung

Liebes Forum,

1.Wenn man einen Privatparkplatz in einer Tiefgarage käuflich erworben hat, darf man, innerhalb der Markierung so parken wie man möchte, oder muß man so weit weg von der Markierung parken, daß ein benachbarter Parker problemlos aus seinem Wagen steigen kann, sodaß man selbst, weil an der Fahrertür eine Wand ist, stark beeinträchtigt beim Aussteigen ist?

2.Kann der Parknachbar verlangen, dass man rückwärts statt vorwärts einparkt, wenngleich das mit erheblichen Komplikationen (schlechte Übersicht, evtl Schäden am Fahrzeug, etc.)verbunden ist?

Vielen Dank,

Euer Julius

Moin, Julius,

innerhalb der Markierung parkt der Mieter, wie es ihm gefällt. Sollte der Nachbar dann zuwenig Platz haben, kann er sich mit dem nächsten Nachbarn streiten oder sich ein anderes Fahrzeug anschaffen.

Ob der Mieter vorwärts, rückwärts, hochkant oder quer einparkt, geht niemanden etwas an, es sei denn, die Parkordnung als Bestandteil des Vertrages enthielte eine entsprechende Vorschrift.

Gruß Ralf

Hallo

1.Wenn man einen Privatparkplatz in einer Tiefgarage käuflich
erworben hat, darf man, innerhalb der Markierung so parken wie
man möchte, oder muß man so weit weg von der Markierung
parken, daß ein benachbarter Parker problemlos aus seinem
Wagen steigen kann, sodaß man selbst, weil an der Fahrertür
eine Wand ist, stark beeinträchtigt beim Aussteigen ist?

Man sollte dann aber immer dran denken, dass der Nachbar schnell mal sein Tür unabsichtlich (!?) in die Seite hauen kann. Und egal ob absichtlich oder unabsichtlich: den Ärger hat dann der Geschädigte.
Selber kann einem das natürlich auch passieren.
Das kostet alles jedenfalls Geld und Zeit.

2.Kann der Parknachbar verlangen, dass man rückwärts statt
vorwärts einparkt, wenngleich das mit erheblichen
Komplikationen (schlechte Übersicht, evtl Schäden am Fahrzeug,
etc.)verbunden ist?

Vielleicht sollte man sich einigen. Einer parkt vorwärts, der andere rückwärts, so dass man den max. Abstand zueinander halten kann. Wenn wenig Platz ist, hilft es auch nicht, auf sein Recht zu bestehen.

Haelge

Hast Du eine Quelle für diese Info? Weil mein Fahrlehrer hat mir mal geasgt, daß man am besten, wenn vorwärts, ganz rechts innerhalb der Markierung parkt. Mag ja keine Vorschrift sein, aber klingt irgendwie logisch finde ich, so hat jeder auf der linken Seite etwas Platz zum Ein- und Aussteigen, vorrausgesetzt, alle machen es so.
Ein egoistisches „ich kann parken, wie ich will“ trägt sicher nicht zum bessereren Verständniss im Umgang untereinander bei.

:wink:

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