Privatperson: Angebot und Rechnung

Guten Tag,

darf eine handwerklich begabte Person für Arbeiten (z.B. für eine gewerbliche Hausverwalterfirma, aber auch für andere Privatleute) durchführen, oder muss das ein offizieller Handwerkerbetrieb tun?

Wenn das von einem Privatmann gemacht werden darf, wie verhält es sich dann mit Angeboten und Rechnungen für diese Arbeiten? Darf jeder eine Rechnung schreiben, wenn man die MwSt. irgendwie rauslässt oder darauf hinweist, dass man nicht „offiziell“ ist?

Es handelt sich um Elektroarbeiten und die betreffende Person ist durch ihre Ausbildung zweifellos dazu in der Lage, diese Arbeiten zu verrichten.

Guten Tag,

darf eine handwerklich begabte Person für Arbeiten (z.B. für
eine gewerbliche Hausverwalterfirma, aber auch für andere
Privatleute) durchführen, oder muss das ein offizieller
Handwerkerbetrieb tun?

hallo,

gewisse tätigkeiten dürfen auch von „laien“ ausgeführt werden - z.b. trockenbau - mal die zuständige handwerkskammer fragen… natürlich alles nur mit gewerbeschein !

Wenn das von einem Privatmann gemacht werden darf, wie verhält
es sich dann mit Angeboten und Rechnungen für diese Arbeiten?
Darf jeder eine Rechnung schreiben, wenn man die MwSt.
irgendwie rauslässt oder darauf hinweist, dass man nicht
„offiziell“ ist?

  • frag doch mal bei deinem finanzamt nach, wie du das am besten regelst, damit es nicht offiziell ist…

Es handelt sich um Elektroarbeiten und die betreffende Person
ist durch ihre Ausbildung zweifellos dazu in der Lage, diese
Arbeiten zu verrichten.

  • glückwunsch - dann müssen jetzt nur noch die steuer- und gewerberechtlichen voraussetzungen geschaffen werden um diese arbeiten zu verrichten…

gruß vom inder

Wenn das von einem Privatmann gemacht werden darf, wie verhält
es sich dann mit Angeboten und Rechnungen für diese Arbeiten?
Darf jeder eine Rechnung schreiben,

Ja, aber Du bist gewerblich tätig und musst dazu ein Gewerbe anmelden

… wenn man die MwSt. irgendwie rauslässt

Das geht nur, wenn es sich um ein Kleingewerbe handelt.

Wie man so was beginnt habe ich hier zu erklären versucht:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

oder darauf hinweist, dass man nicht „offiziell“ ist?

Das lässt Du besser! Die Auftraggeber „haushaltsnaher Dienstleistungen“ oder die Vermieter der Wohnungen setzen diese Rechnungen nämlich gerne bei der Steuer ab.
Somit wirst Du rasch beim Finanzamt bekannt.
Die FA Leute sind meist höflich, aber selten dumm und fragen Dich dann bald nach Deinem Gewerbe und Deinem Gewinn …

Handwerksordnung?
Hi !

Es handelt sich um Elektroarbeiten und die betreffende Person
ist durch ihre Ausbildung zweifellos dazu in der Lage, diese
Arbeiten zu verrichten.

Ein Blick in die Handwerksordnung in Zusammenhang mit der Anlage A wird ziemlich schnell zeigen, dass diese Arbeiten nur ein von der Handwerkskammer zugelassener Betrieb ausführen darf. Um zugelassen zu werden, ist für die Gewerke nach Anlage A auch noch der Meistertitel erforderlich.
Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Handelskammer, bzw. können direkt in der Handwerksordnung abgelesen werden.

BARUL76