Was muss man bei Rechnungsstellung und Steuererklärung beachten, wenn man als deutscher Angestellter einen „Nebenjob“ bei einer englischen Firma annimmt und die Leistungen der Firma in Rechnung stellen muss.
In dem Fall sollte man dringend darauf achten, dass man kein Angestellter mehr ist sondern Unternehmer … mit allen rechtlichen Konsequenzen und Verpflichtungen!
Angestellte erhalten ihren Lohn nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben. Sollten Sie für Ihren „Nebenjob“ eine Rechnung schreiben müssen um „Lohn“ zu erhalten, so ist es vorbei mit einem angeblichen Angestelltenverhältnis.
Ist man in diesem Fall nicht sowohl Angestellter (für den Hauptjob bei einer deutschen Firma) als auch „Unternehmer“ (für den Nebenjob bei der englischen Firma)?
Unternehmer Ausland
Hi,
Was muss man bei Rechnungsstellung und Steuererklärung
beachten, wenn man als deutscher Angestellter einen
„Nebenjob“ bei einer englischen Firma annimmt und die
Leistungen der Firma in Rechnung stellen muss.
Man hat etwa die gleichen Pflichten wie wenn der Auftraggeber eine deutsche Firma wäre. Man muss sich deshalb um die Umsatzsteuer kümmern (Kleinunternehmer oder nicht?) und den Gewinn aus der Tätigkeit bei seiner Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.
Hinzu kommt, dass man sich mit der Frage beschäftigen muss, ob die Leistung in Deutschland ausgeführt wird oder ob es eine Betriebsstätte in Großbritannien gibt. Aus meiner Sicht ist hierfür die Beratung durch einen Steuerberater unverzichtbar…
Und Privatperson ist man dann auch nicht mehr, denn die Tätigkeit macht einen zu einem Unternehmer.
Schöne Grüße
C.