Ware von Privatpersonen zu kaufen um
diese dann an die Endverbaucher zu verkaufen…
Was für Richtlinien muss eine Privatperson beachten? Muss
diese ein Gewerbe anmelden? Oder erst ab einem bestimmten
Verkaufswert?
Ein Gewerbe muß nicht angemeldet werden. Eine Privatperson darf an jeden irgendwas verkaufen, das sich in ihrem Besitz befindet. Allerdings darf keine Umsatzsteuer aufgeschlagen werden.
Sollte man einen Vertrag aufsetzen für solche Fälle?
Nicht unbedingt, aber ein richtiger Rechnungsbeleg (Quittung) muß angefertigt werden, der dann in der Buchhaltung auftauchen muß. Unter Umständen muß die Privatperson diesen Erlös in der Steuererklärung angeben.
Ware von Privatpersonen zu kaufen um
diese dann an die Endverbaucher zu verkaufen…
Was für Richtlinien muss eine Privatperson beachten? Muss
diese ein Gewerbe anmelden? Oder erst ab einem bestimmten
Verkaufswert?
Meines Erachtens kommt es auf den Charakter des „Verkaufs“ an: Haben die Verkäufe noch privaten oder durch den Umfang (Anzahl und Verkaufswert) schon gewerblichen Charakter!
Meines Erachtens kommt es auf den Charakter des „Verkaufs“ an:
Haben die Verkäufe noch privaten oder durch den Umfang (Anzahl
und Verkaufswert) schon gewerblichen Charakter!
Das wird wohl so sein. Eine Privatperson darf von sich (Haushalt, Auto etc.) schon etwas verkaufen, ohne als Gewerbe gemeldet zu sein. Wenn es mehrere gleiche Gegenstände sind, nimmt es gewerblichen Charakter an. So verfährt ja auch e-bay und so ist auch die Rechtssprechung.