Privatperson vs. Händler

Hallo!

Wenn eine Privatperson Streitigkeiten bezüglich eines Kaufes / Rückgabe / Reklamation o.ä. mit einem Händler hat, kann diese Privatperson eigentlich selbst eine Eingabe bei Gericht machen oder benötigt er dafür zwingend eine anwaltliche Vertretung?

Und welches Gericht wäre dafür zuständig?

Viele Grüße,
Swantje

Das hängt in beiden Fällen vom Streitwert ab.

Für Klagen, deren Zuständigkeitsstreitwert 5.000 Euro nicht übersteigt, ist das Amtsgericht, darüber hinaus das Landgericht zuständig.

Am Landgericht, nicht aber am Amtsgericht herrscht Anwaltszwang.

Levay

Danke für die schnelle Antwort.

Ich erinnere mich so ganz düster daran, dass bei Privatpersonen dieses 'Der Gerichtsstand ist… ’ von Firmen irgendwie nicht relevant ist. Die Privatperson kann also am eigenen Wohnort Klage einreichen, oder?

Oder werfe ich da gerade grundsätzlich was durcheinander?

Liebe Grüße,
Swantje

Hallo,

Ich erinnere mich so ganz düster daran, dass bei
Privatpersonen dieses 'Der Gerichtsstand ist… ’ von Firmen
irgendwie nicht relevant ist.

korrekt.

Die Privatperson kann also am

eigenen Wohnort Klage einreichen, oder?

Nö. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände nach ZPO, also kann man am Ort einer Niederlassung, des Erfüllungsortes oder des Sitzes des Verkäufers klagen. Das kann im Einzelfall zufällig auch mit dem eigenen Wohnort identisch sein, z.B. weil man etwas in einer Filiale an seinem Wohnort gekauft hat.

Grüße
EK