Wenn eine Privatperson Streitigkeiten bezüglich eines Kaufes / Rückgabe / Reklamation o.ä. mit einem Händler hat, kann diese Privatperson eigentlich selbst eine Eingabe bei Gericht machen oder benötigt er dafür zwingend eine anwaltliche Vertretung?
Ich erinnere mich so ganz düster daran, dass bei Privatpersonen dieses 'Der Gerichtsstand ist… ’ von Firmen irgendwie nicht relevant ist. Die Privatperson kann also am eigenen Wohnort Klage einreichen, oder?
Oder werfe ich da gerade grundsätzlich was durcheinander?
Ich erinnere mich so ganz düster daran, dass bei
Privatpersonen dieses 'Der Gerichtsstand ist… ’ von Firmen
irgendwie nicht relevant ist.
korrekt.
Die Privatperson kann also am
eigenen Wohnort Klage einreichen, oder?
Nö. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände nach ZPO, also kann man am Ort einer Niederlassung, des Erfüllungsortes oder des Sitzes des Verkäufers klagen. Das kann im Einzelfall zufällig auch mit dem eigenen Wohnort identisch sein, z.B. weil man etwas in einer Filiale an seinem Wohnort gekauft hat.