Privatpraxis

Hallo zusammen,
ich glaube, hier lesen die passenden Leute mit:
Eine chronisch kranke Freundin von mir muss nach ihrer Scheidung von der privaten in die gesetzliche KKV wechseln. Problem dabei ist, dass der Arzt, der sie seit Jahren behandelt, sich kürzlich zum Privatarzt umdeklariert hat. Gibt es da eine Chance, dass die gesetzliche zumindest einen Teilbetrag der Rechnung übernimmt oder geht da gar nichts? (Sie ist recht verzweifelt deswegen…)

Beste Grüße
ARt

Hallo Artur,

ich fürchte, in dieser Hinsicht hat sie bei der GKV keine Chance. Ein Arzt, der seine Kassenzulassung zurückgegeben (oder auch verloren) hat, darf nun einmal ausschließlich privat liquidieren. Deine Freundin kann die Arztkosten allerdings im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Viele Grüße

Renee

Hallo Artur,

Vielleicht kann Sie ja bei Ihrer ehemaligen Privatversicherung eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen, die diese Kosten übernimmt? Die sind aber in der Regel nicht gerade billig.
Bei anderen Privatversicherungen wird es wohl Probleme geben, da sie ja gerade in Behandlung ist und dies angegeben werden muss. Folge dann Risikozuschlag oder meist Totalablehnung.

Schöne Grüße!