Hallo,
angenommen man kauft bei einem Online Shop Ware über ein Betrag größer als 500 Euro, und sendet diese, nachdem der Händler den Widerruf akzeptiert hat, aber die Rücksendung nicht in die Wege geleitet hat, auf eigene Kosten durch eine Spedition (Sperrgut) zurück.
Kann der Händler für die Erstattung der Rücksendekosten vom Versender eine Privatrechnung (mit Angabe der Steuernummer) verlangen, da die Originalrechnung nicht auf auf den Händler ausgestellt wäre?
Danke
Tom