Privatrechnung bei Erstattung von Rücksendekosten notwendig?

Hallo,

angenommen man kauft bei einem Online Shop Ware über ein Betrag größer als 500 Euro, und sendet diese, nachdem der Händler den Widerruf akzeptiert hat, aber die Rücksendung nicht in die Wege geleitet hat, auf eigene Kosten durch eine Spedition (Sperrgut) zurück.

Kann der Händler für die Erstattung der Rücksendekosten vom Versender eine Privatrechnung (mit Angabe der Steuernummer) verlangen, da die Originalrechnung nicht auf auf den Händler ausgestellt wäre?

Danke
Tom

Hallo!

Nein, kann er nicht und ein Privatkunde könnte ja auch kaum eine solche ausstellen.

Es ist schließlich allein Sache des Händlers, wie er die Rücksendung organisiert oder eben nicht organisiert. Er hat jedenfalls die Kosten zu erstatten.
Wie er das in seiner Buchhaltung einbucht ist sein Problem.

MfG
duck313