Als ehemaliger Angestellter bei Firma Y wurde Person X angeboten, ein bereits geplantes Tagesprojekt (Marketing) zu Ende zu führen. Einen Teil der damals von ihm veranschlagten Projektleiterpauschale könnte er, so das Angebot, im Nachgang in Rechnung stellen.
Y hat 4000 Eur netto angeboten und davon bereits 2000 Eur netto abgerechnet. Die weiteren 2000 Eur sollen von X an Y in Rechnung gestellt werden.
Nach seinem Kenntnisstand dürfen Privatpersonen Rechnungen schreiben, jedoch ohne die Umsatzsteuer auszuweisen. Jedoch gibt es sicher auch Grenzen für Rechnungen von Privat.
Wäre es X also gestattet, eine solche Rechnung zu schreiben und wenn ja, mit welchen Angaben zur Umsatzsteuer? Würde es dann reichen, die Rechnung bei der nächsten (Einkommens-) Steuererklärung abzugeben, oder muss X für dieses einmalige Projekt ein Gewerbe anmelden?
Gruss Toy