Privatrechnung für Dienstleistung

Als ehemaliger Angestellter bei Firma Y wurde Person X angeboten, ein bereits geplantes Tagesprojekt (Marketing) zu Ende zu führen. Einen Teil der damals von ihm veranschlagten Projektleiterpauschale könnte er, so das Angebot, im Nachgang in Rechnung stellen.
Y hat 4000 Eur netto angeboten und davon bereits 2000 Eur netto abgerechnet. Die weiteren 2000 Eur sollen von X an Y in Rechnung gestellt werden.

Nach seinem Kenntnisstand dürfen Privatpersonen Rechnungen schreiben, jedoch ohne die Umsatzsteuer auszuweisen. Jedoch gibt es sicher auch Grenzen für Rechnungen von Privat.

Wäre es X also gestattet, eine solche Rechnung zu schreiben und wenn ja, mit welchen Angaben zur Umsatzsteuer? Würde es dann reichen, die Rechnung bei der nächsten (Einkommens-) Steuererklärung abzugeben, oder muss X für dieses einmalige Projekt ein Gewerbe anmelden?

Gruss Toy

Hallo Toy,

der Beauftragte sollte hier ein Gewerbe anmelden, sofern nicht eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt.
Rechnungen darf grundsätzlich mal jeder schreiben. Soweit das hinterher beim Finanzamt angegeben wird und versteuert ist nichts dagegen einzuwenden.
Da der jährliche Umsatz unter 17500 Euro liegt muss auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, da sich der Beauftragte auf Antrag als Kleinunternehmer einstufen lassen kann.

Gruß
Lawrence

der Beauftragte sollte hier ein Gewerbe anmelden, sofern nicht
eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt.

Warum eigentlich?

Grüße,
Sebastian

der Beauftragte sollte hier ein Gewerbe anmelden, sofern nicht
eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt.

Warum eigentlich?

Okay, nach nomaligem Lesens des Sachverhalts scheint es keine auf Dauer angelegte, nachhaltige Tätigkeit zu sein. In dem Fall kann man wohl auf die Gewerbeanmeldung vezichten.

Gruß
Lawrence