Privatrechnung Reiseimpfungen

Guten Tag,

man nehme folgenden Fall:

Patient A fährt in ein tropisches Land und benötigt einige Schutzimpfungen. Patient A geht zum Arzt B und erhält die nötigen Schutzimpfungen. Nach einiger Zeit erhält Patient A eine hohe Rechnung von Arzt B. Bei der Beratung war nie die Rede von den entstehenden Kosten. Der Patient wurde nicht über diese Informiert. Hat der Arzt gegen die Pflicht der „wirtschaftlichen Aufklärung“ verstoßen? Der Rechnungsbetrag stellt für den Patienten A (Student) eine große finanzielle Belastung dar.

Hallo,

hat der Arzt beraten oder geimpft?
Üblicherweise impfen die Ärzte und beraten über das Medikament, aber nicht, ob die ärztliche Handlung über die GKV abgedeckt ist.
Hat der Student sich denn erkundigt, ob eine nicht alltägliche Impfung von der Kasse übernommen wird?

lG

Der Arzt hat beraten und geimpft. Dem Studenten war aber nicht bewusst das so erhebliche kosten auf ihn zukommen da der Arzt nicht darüber informiert hat.

Hat der Arzt eine pflicht über die Kosten aufzuklären?

Der Arzt hat beraten und geimpft.

Die Beratung eines Arztes bezieht sich auf die Behandlung.

Dem Studenten war aber nicht
bewusst das so erhebliche kosten auf ihn zukommen da der Arzt
nicht darüber informiert hat.

Dies gehört nicht zu den Aufgaben eines Arztes.
Der Patient selbst sollte seine Vertragsbedingungen lesen,
bzw. sich im Einzelfall bei seiner Krankenkasse erkundigen,
was diese zahlt.

Für die Zukunft ein Tipp: wenn man sich solche Reisen nicht leisten kann, sollte man zu Hause bleiben.

auch einen schönen guten morgen

Der Arzt hat beraten und geimpft.

Die Beratung eines Arztes bezieht sich auf die Behandlung.

Dies gehört nicht zu den Aufgaben eines Arztes.
Der Patient selbst sollte seine Vertragsbedingungen lesen,
bzw. sich im Einzelfall bei seiner Krankenkasse erkundigen,
was diese zahlt.

?
das ist so aber nicht diferenziert genug vermute ich . . .
ausserdem verstehe ich hier nicht von welchen „vertragsbedingungen“ hier die rede ist ?
ein arzt könnte einen ja bei bestimmten impfstoffen erst in die apotheke schicken um diesen selbst zu besorgen (so habe ich mich mal impfen lassen); oder eben sagen dass er diesen impfstoff immer vorrätig hat (auch das ist ein mir bekannter fall).
in BEIDEN fällen ist doch die eigentliche behandlung (beratung sowie verabreichung) ja deutlich von der BESCHAFFUNG abgrenzbar. im einen fall deutlicher, im anderen eben nicht.

und du meinst ein arzt kann einem „patienten“ zu allem raten (auch zu unsinnigen impfungen) ohne auch nur ein wort über den preis des impfstoffes zu verlieren ?
ist das nicht ein wenig zu einfach ?

natürlich sollte ich als patient auch selbst daran denken; trotzdem verstehe ich den unmut eines patienten der plötzlich eine rechnung von weit über 100euro aufgetischt bekommt . . von einem arzt der davor der meinung war dass eine hepatitis A UND B natürlich zwingend notwendig sei . . .

Für die Zukunft ein Tipp: wenn man sich solche Reisen nicht
leisten kann, sollte man zu Hause bleiben.

eine unsinnige bemerkung wie ich finde . .

grüße

eine hohe Rechnung von Arzt B. Bei der Beratung war nie die
Rede von den entstehenden Kosten.

Und der Patient hielt es auch nicht für nötig nach den Kosten zu fragen ?

Hat der Arzt gegen die Pflicht der „wirtschaftlichen Aufklärung“ verstoßen?

Wenn der Arzt die Kosten benannt hätte, hätte der Patient dann die Reise nicht angetreten ? Der Patiet wollte verreisen, dafür brauchte er die Impfung und hat sie auch bekommen. Worüber beschwert sich der Patient ?

Der Rechnungsbetrag stellt für den Patienten A (Student) eine große finanzielle Belastung dar.

Die Impfung ist eine „große finanzielle Belastung“, die Reisekosten nicht ?

Üblicherweise bunkern Ärzte keine Impfstoffe für bestimmte Reiseländer (Kosten, Haltbarkeit). Üblicherweise bekommt man vom Arzt vor der Impfung ein Rezept, holt den Impfstoff aus der Apotheke und wird dann geimpft. D.h. die Kosten für den Impfstoff werden vor der Impfung bekannt. Selbst wenn der Arzt den Impfstoff vorrätig gehabt hätte, hätte er nach der Impfung das Rezept ausgestellt, um seinen Vorrat wieder zu komplettieren. Auch hier wären die Kosten sehr frühzeitig bekannt geworden.

Vielen Dank für die unterstützenden Worte. Die Bemerkung mit wenn man die Reise sich nicht leisten kann soll man zuhasue bleiben finde ich sehr unangebracht.

Die Frage ist, ist der Arzt dazu verpflichtet eine wirtschaftliche Aufklärung über die Kosten zu machen?

In keinem anderen Berufsfeld kann man ohne einen kostenvoranschlag arbeiten. Ich kann doch nicht ohne die Einverständnis eines Kundens reparaturen vornehmen und dann nachher tausende Euros verlangen.

Hi, was ist jetzt daran so schwierig sich zunächstmal mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen?
Seit geraumer Zeit werden deraretige Impfungen nämlich von den Kassen getragen.
Mit einem höflichen Schreiben und der Bitte um Kostenerstattung reicht man die Rechnung des Arztes bei der Kasse ein.
MfG ramses90

Es geht hier einzig und allein darum ob eine Pflicht der wirtschaftlichen Aufklärung durch den Arzt besteht?

OT: Kostenuebernahme durch Kasse??
Hi Ramses,

Mit einem höflichen Schreiben und der Bitte um Kostenerstattung reicht man die Rechnung des Arztes bei derKasse ein.

so? Die (nicht private) Kasse zahlt auch die mit Faktoren >1 eingerechneten Taetigkeiten und Beratungen des Arztes…? Das glaub ich so mal nicht.

Aber zum eigentlichen Thema zurueck: In München rechnen die allermeisten „Reiseärzte“ immer privat ab, selbst fuer Telefonate diesbezüglich und auch dann, wenn sie ansonsten ein allgemeiner Arzt sind. Und ich hab dort bisher auch noch nie mehr als 150 Euro zusammen zahlen müssen (Tauchfähigkeit + 4 Impfungen für die Karibik).

Über was für einen Betrag reden wir hier überhaupt?

Und ja, mein Arzt hat mich vorher über die Mehrkosten informiert, hätte er aber nicht müssen, denn das war mir ohnehin klar.

Gruss
n.

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Die Bemerkung mit wenn man die Reise sich nicht leisten kann
soll man zuhausebleiben finde ich sehr unangebracht.

Wie ist es denn wirklich, wenn man eine Reise in ein fernes Land bucht und dann feststellt, dass man dafür Impfungen benötigt ?

Man geht zu seinem Hausarzt und bittet um diese Impfungen und der Arzt erledigt den Auftrag.

Dass man dafür eine Rechnung zahlen muss dürfte doch jedem klar sein.

Wenn man dazu nicht in der Lage ist, sollte man auf solch eine Reise verzichten.

Aber vielleicht hilft dieser Link etwas:

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pre…

Hallo,

Dies gehört nicht zu den Aufgaben eines Arztes.

Das kann man so ganz pasuchal sagen?

Der Patient selbst sollte seine Vertragsbedingungen lesen,

Welche sind das?

bzw. sich im Einzelfall bei seiner Krankenkasse erkundigen, was diese zahlt.

Das ist immer gut.

Für die Zukunft ein Tipp: wenn man sich solche Reisen nicht leisten kann, sollte man zu Hause bleiben.

Ist natürlich nicht gänzlich von der Hand zu weisen. Aber genau dafür benörigt er ja vorher einen Hinweis auf die Kosten. Beim Flug erfahre ich den ja auch nicht erst hinterher.

Dass eine Behandlung, und sei es nur eine Impfung nichts kostet, kann praktisch nur ein Kassenpatient denken. Nämlich einer, dem nicht klar ist, dass es die Krankenkasse bezahlt. Das ist hier wohl auch weniger die Frage. Vielmehr geht es doch wohl darum, ob ein Kassenarzt einem Patienten vor der Behandlung darüber aufklären muss, dass dies dann nicht von der GKV übernommen wird. Im § 3 BMV-Ä fand ich dazu diese Formulierung: Leistungen, für die eine Leistungspflicht der Krankenkassen nicht besteht, können nur im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden, über die mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden muss. Ähnlich im § 2 EKV: Leistungen, für die eine Leistungspflicht der Ersatzkassen nicht besteht, können nur im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden, über die mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden muss.
Dem Kassenpatienten muss als beim Kassenarzt zumindest klar gemacht werden, dass diese Behandlung nicht von der GKV übernommen, sondern privat mit ihm abgerechnet wird. Dies gibt dann dem halbwegs gescheiten Patienten die Gelegeheit über die Kosten nachzufragen. Ansonsten würde ich sagen, dass es bei der Summe , die es hier geht keine Pflicht des Arztes gibt, unaufgefordert den über den Preis aufzuklären.
Ist der aufgesuchte Arzt kein Vetratgsarzt, dann wird man dem Patienten spätestens bei Vorlage der GKV-Karte sagen, dass er dafür hier nichts bekommt. Auch dann sollte der halbwegs gescheite Patient in der Lage sein, nachzufragen, wenn ihn der konkrete Preis interessiert.

Davon ganz abgesehen, sind mir natürlich Touristen viel lieber, die sich impfen lassen und da dann nicht an den 100€ sparen. Die Behandlungskosten für Krankheiten aufgrund fehlender Impfung übernimmt die Kasse dann nämlich komischerweise wieder komplett. Keine Ahnung welcher Politiker/Funktionär sich so einen Blödsinn ausdenkt (also nicht die Übernahme der Behandlungskosten, sondern die Nichtübernahme der Impfkosten). Wahrscheinlich übernehmen dies deswegen inzwischen viele GKV freiwillig. Das spart sicher auf Dauer und über alle Leute mehr als es kostet.

Grüße

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Weiß das niemand etwas? Es geht um einen Betrag von 355 Euro für vier Impfungen. Besteht die Pflicht der Aufklärung?

Besteht die Pflicht der Aufklärung?

Nein. Man kann aber als Patient durchaus vorher fragen.

In keinem anderen Berufsfeld kann man ohne einen kostenvoranschlag arbeiten.

Wie kommst Du darauf? Ich kann jede Reparatur in Auftrag geben, ohne vorher nach den Kosten zu fragen. Und ich muss natürlich die ausgeführte Reparatur bezahlen.

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Hallo!

In keinem anderen Berufsfeld kann man ohne einen
kostenvoranschlag arbeiten.

Seit wann das denn? Man kann praktisch überall ohne Kostenvoranschlag arbeiten.

Ich kann da zu den Aufklärungspflichten in Deutschland nichts sagen, weil ich das dort nicht kenne, aber persönlich denke ich mir, dass man über allgemein übliche und angemessene Kosten nicht vorher wird aufklären müssen

Gruß
Tom

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Hallo!

Ist nicht ungewöhnlich, was ist das für eine Impfung? 1x Tollwut kostet der Impfstoff z.B. alleine schon 70,- EUR wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. Bei 4x Impfen wäre der Arzt doch ziemlich günstig oder?

Reisetipp noch von mir: ich weiß ja nicht wohin du fährst, aber so einen umfassenden Schutz des Staates wie hier findest du in den meisten Ländern nicht, da muss man sich fast überall selbst auf die Füße stellen

Gruß
Tom

Hallo!

Weiß ich nicht, aber ein kleiner juristischer Hinweis am Rande: sollte aus irgendeinem Grund das Vertragsverhältnis zum Arzt nichtig sein, dann ist man um den Wert der Impfungen bereichert und zahlt dann halt aus diesem Grund den Arzt und Impfstoff. Und Schadenersatzansprüche scheiden aus, denn durch die Impfung ist ja kein Schaden entstanden.

Gruß
Tom